Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 vom 12. Februar 2016
Wirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 muss Thema der nächsten DB-Aufsichtsratssitzung werden!
Die Deutsche Bahn AG gibt nicht nur die Kosten des Projekts wissentlich viel zu niedrig an, sie hat auch von Anfang an die Kosten eines Ausstiegs maßlos überhöht, und so Politik und Öffentlichkeit in die Irre und zu falschen Entscheidungen geführt. Dies belegt eine weitere vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 in Auftrag gegebene Studie der Verkehrsberatungs-GmbH Vieregg-Rössler aus München, die heute in Stuttgart vorgestellt wurde.
Je nach Betrachtungsweise, ob aus Sicht der DB AG, aus Sicht der Projektpartner oder des Steuerzahlers, ob bei rein funktionaler Wiederherstellung des Kopfbahnhofs oder einer erweiterten K 21-Lösung – die Kosten des Weiterbauens von Stuttgart 21 liegen zwischen 5 Milliarden, 9 Milliarden und 7,9 Milliarden Euro über den Kosten eines Ausstiegs bzw. Umstiegs auf eine Kopfbahnhoflösung – alles Stand Januar 2016.
Unabhängig vom verkehrspolitischen Schaden einer Bahnhofsverkleinerung und aller weiteren Nachteile und Risiken des Projekts: Stuttgart 21 ist definitiv ein unwirtschaftliches Projekt – heute bei einem Kostenstand von fast 10 Milliarden Euro wie im März 2013, als der Aufsichtsrat, trotz einer Kostensteigerung über den verbindlich zugesagten Kostendeckel von 4,5 Milliarden hinaus auf 6,8 Milliarden Euro, den Weiterbau beschloss.
Das Aktienrecht untersagt Aufsichtsräten unwirtschaftliche Entscheidungen. Eine vorsätzliche Straftat begehe, wer einen wirtschaftlichen Nachteil für sein Unternehmen in Kauf nimmt, obwohl er ihn für möglich hält, so Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper. Strafbare Untreue sei genauso wenig wie Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt. Das unterstreicht die neuere Rechtsprechung des BGH, die den Tatbestand der Untreue strenger fasst und das zeigen die Inhaftierungen bzw. Verurteilung von Uli Hoeneß und des ehemaligen
rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel. Auch große Namen sollten sich nicht mehr auf den Grundsatz „to big to jail“ verlassen. RA von Loeper hat daher mit Schreiben vom 10.2.2016 an die Berliner Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Dr. Grube, Dr. Kefer und Aufsichtsräte der DB beantragt.
Das Aktionsbündnis wird den Aufsichtsräten der DB AG das neue Gutachten zustellen, verbunden mit der Aufforderung das Thema „Kosten und Ausstiegskosten von Stuttgart 21“ auf die Tagesordnung seiner Sitzung am 15. März zu setzen. Das Mindeste sei, so von Loeper, dass der Aufsichtsrat ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gebe, wenn er Anlass zu Zweifeln an den Ergebnissen des Vieregg-Gutachtens habe. Eine solche unabhängige Bewertung hatten seinerzeit schon die drei Staatssekretäre im Aufsichtsrat für nötig gehalten. Bis dahin sei die DB gut beraten, keine weiteren verlorenen Kosten zu produzieren und einen einstweiligen Baustopp auszusprechen.