Republik weiterhin außer Funktion: Chronologie seit 2013

28.10.2014 Republik außer Funktion

Weiterhin agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren das Grundgesetz. Chronologie zu einem sich bis heute unantastbar gebenden Tiefen Staat.

Die Parteien „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ simulieren lediglich parlamentarische Opposition, auch die gegen die Massenüberwachung. Ihre Ankündigung, (ex-)C.I.A.- und N.S.A.-Spion Edward Snowden als Zeugen „nach Berlin“ zu holen und vor dem „Untersuchungsausschuss“ zu befragen, haben sie still und leise wieder fallen gelassen. Bis heute hat die „parlamentarische Opposition“ jedes einzelne gerichtliche Verfahren gegen die Regierung entweder fallen gelassen, nicht gestellt oder auf ein Eilverfahren verzichtet. Ihr bald zwei Jahre lang tagender „Untersuchungsausschuss“ hat kein Ergebnis erbracht, außer dass alles noch schlimmer wurde. Denn gegenteilig zum Anspruch von Bürgerrechtsorganisationen und der sogenannten parlamentarischen „Opposition“ wurden auch noch eine ganze Reihe bis dahin aussichtslos erscheinender Forderungen des Spionage-Apparats umgesetzt. Netzpolitik.org schrieb dazu im Sommer 2015, etwas verbrämt und mitten drin, die Regierung habe „den NSA-Skandal als Machbarkeitsstudie verstanden„.

Das taten auch wir von Anfang an. (24.06.2013, Snowden-Affäre: „Europäische Institutionen müssen die Kontrolle der Dateninfrastruktur übernehmen“)

Anfang 2016 nun nahm das „European Counter Terrorism Center“ (E.C.T.C.) von Europol offiziell seinen Betrieb auf, wie immer nach U.S.-Vorbild des „National Counterterrorism Center“ (N.C.T.C), not to be confused with Combating Terrorism Center, Counterterrorism Center, or National Counter Terrorism Centre, etc, etc.

Entsprechend ist nun auch noch ein paneuropäisches „Anti-Terror-Zentrum“ geplant. Als Vorbild wird das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (G.T.A.Z.) genannt, welches sich praktischerweise bis heute die Rechtsgrundlage spart. Dabei ist bereits das 2004 in Berlin geschaffene G.T.A.Z. ein Klon des 2003 durch U.S.-Präsidentenbefehl (Executive Order) geschaffene N.C.T.C. Im üblichen maximalen Zynismus wurde die Installation des N.C.T.C. seinerzeit auch noch mit den Erkenntnissen der „Untersuchungskommission“ zu den Attentaten vom 11. September in New York und Washington begründet.

Das N.C.T.C. wurde übrigens dem „pro-amerikanischen“ Populärkonsumenten über die „Jack Bauer“-Enthüllungen nahegebracht, als „Sieh Tieh Juuuhh“, in weiser Voraussicht schon ab November 2001 (Produktionszeit nicht eingerechnet).

In dieser Chronologie soll nun u.a. auf die Verfassungsklagen von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ eingegangen werden, die im Zusammenhang mit dem „Untersuchungsausschuss“ bezüglich Bundesnachrichtendienst und National Security Agency gestellt wurden bzw nicht gestellt wurden. Auch angesichts der „atlantischen“ bzw „pro-europäischen“ und „pro-amerikanischen“ Führung dieser Parteien muss sich nun jede und jeder fragen, ob solch ein erbärmliches Versagen in diesem Zusammenhang bloßer Zufall sein kann.

Chronologie

Juni 2013: Beginn der Snowden-Affäre bzw der „Enthüllungen“. Ungefähr zum selben Zeitpunkt wird unsere gesamte Republik außer Funktion gesetzt. Nach der Bundestagswahl 2013 bildet das Parlament nicht einmal „Kontrollgremium“ und „G 10-Kommission“, geschweige denn die verfassungsmäßig zwingend vorgeschriebenen Ausschüsse. Stattdessen schafft sich die Regierung Ende 2013 erstmal einen „Staatssekretär für die Belange der Geheimdienste“ im Bundeskanzleramt namens Klaus-Dieter Fritsche, der sich so als ehemaliger Vize des Inlandsgeheimdienstes und anschließender Staatssekretär im Innenministerium mehr oder weniger elegant sowohl aus der Edathy-Affäre, als auch dem Nachbeben um den in 2011 so plötzlich entdeckten „Nationalsozialistischen Untergrund“ zieht.

Selbst die „Süddeutsche“ schreibt Ende 2013 über den heutigen Geheimdienst-Staatssekretär Fritsche, der z.B. jeden politischen Gegner oder unangenehmen Journalisten durch einfache Dienstvorschrift vom Bundesnachrichtendienst oder sonst irgendeiner staatlichen Behörde buchstäblich bis auf die Knochen durchleuchten lassen kann:

„Fritsche ist ein penibler Beamter und ein gewiefter Stratege. Der Geheimdienst-Planet ist ein schroffer Fels, besiedelt von Finsterlingen und Wichtigtuern. Da hilft es Fritsche, dass zuletzt lauter loyale Leute aus dem Ministerium auf die entscheidenden Positionen gerückt sind. (…) Jetzt aber ist große Koalition; und Fritsche mächtiger denn je.“

Als die G 10-Kommission im Januar 2014, also ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl, schließlich gewählt wird, vom ebenfalls gerade erst gewählten „Kontrollgremium“ der Geheimdienste, wählt sich ein gewisser Michael Hartmann als Mitglied des Kontrollgremiums selbst zum stellvertretenden Mitglied der G 10-Kommission.

Wer es immer noch nicht weiß: diese Kommission wurde im Jahre 1968 nach den Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ geschaffen und soll seitdem alle Spionagemaßnahmen der Bundesregierung und die all ihrer entsprechenden Behörden auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Nachdem es in der Staatsaffäre um Sebastian Edathy rund anderthalb Jahre dauert, bis sich schließlich im Mai 2014 der „Untersuchungsausschuss“ bildet, lässt sich Hartmann einfach ein Dreivierteljahr krankschreiben, bis Ende 2015, und sitzt die Edathy-Affäre aus. Die S.P.D.-Fraktion bezahlt die Anwaltskosten.

März 2014, ein Dreivierteljahr nach Beginn der „Snowden-Enthüllungen“: Der „Untersuchungsausschuss“ zu Aktivitäten von N.S.A. und B.N.D. wird gebildet. Offizielle Bezeichnung: „Erster parlamentarischer Untersuchungsausschuss des 18. Bundestages“.

Abgeordnete von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ sagen, sie wollen Edward Snowden in Berlin im Ausschuss als Zeugen vernehmen. Die Regierung sagt „Nein“.

Abgeordnete von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ sagen, sie hätten eben erst begriffen dass eine Regierung auch „Nein“ sagen kann. Davon hätten sie ja im Leben noch nichts gehört. Also bei Ihnen, da hätt´s sowas nicht gegeben. Das sei ihnen auch überhaupt nicht bewusst gewesen, als sie gemeinsam mit der Regierung diesen „Untersuchungsausschuss“ zu deren vorgegebenen Bedingungen gebildet hätten.

Nein. Das sagt die Opposition natürlich nicht.

Stattdessen sagt sie nun ein halbes Jahr lang, sie wolle vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, um als „Untersuchungsausschuss“ auch Zeugen vor Ort vernehmen und Akten vor Ort einsehen zu können.

Um Zeit zu sparen nur ein paar Überschriften, bei in der Sache durchweg identischem Inhalt:

April 2014: „Grüne wollen Snowden-Anhörung vor Gericht erzwingen“
Mai 2014: „Snowden kann von Moskau aus nicht die volle Wahrheit sagen“
03. Juni 2014: „Keine Einladung nach Berlin: Opposition prüft Klage für Snowden“
26. Juni 2014: „Christian Ströbele droht Bundesregierung mit Klage in Karlsruhe“
Juli 2014: „Snowden-Vernehmung in Deutschland: Grüne drohen mit Klage in Karlsruhe“

Sommerpause. Nebenbei: der Bundestag tagt insgesamt nur rund 5 Monate im Jahr (22 von 52 Wochen).

Ende September 2014: die Fraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ reichen Verfassungsklage für das Recht eines Untersuchungsausschusses auf Zeugenvernahme vor Ort und die Einsicht in ungeschwärzte Akten der Regierung ein. MdB Martina Renner sagt: „Wir kontrollieren die Geheimdienste und nicht umgekehrt“. Ein Antrag auf Einstweilige Anordnung (ein Eilverfahren) wird nicht eingereicht, weil, so Prozessbevollmächtigte Professorin Astrid Wallrabenstein, die Kläger „hoffen“, dass das Bundesverfassungsgericht zügig entscheide.

Dezember 2014: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet (für seine Verhältnisse in der Tat zügig) im Verfahren 2 BvE 3/14, dass es nicht zuständig sei. Es verweist auf den Bundesgerichtshof. MdB Christian Ströbele sagt, man werde eine Klage vorm BGH „prüfen“.

Wie der Bundesgerichtshof Radio Utopie bestätigte, ist dort bis heute keine entsprechende Klage eingegangen. Noch einmal: bis heute nicht.

März 2015: MdB Konstantin von Notz, Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“, Vertreter im „Untersuchungsausschuss“ und einer der Kläger der versenkten Verfassungsklage, gibt sich eine Audienz im „Spiegel“. Überschrift: „Zum Abschuss freigegeben“.

Von Notz schreibt:

„Seit zwölf Monaten tagt der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zum internationalen Überwachungsskandal. Dienste und Regierungen wiegeln ab, mauern und leugnen hartnäckig das illegale System der weltweiten Massenüberwachung von Funk, Satelliten und Glasfaser. Doch trotz eines harten Abwehrkampfes der Bundesregierung schreitet die parlamentarische Aufklärungsarbeit voran. (…)

Der Schaden dieser unverhältnismäßigen Anfeindungen gegenüber dem Parlament ist nicht abzusehen. Die Opposition wird sich das nicht gefallen lassen und notfalls dagegen klagen.

Vorher, im Dezember 2013, ich via Twitter:

„(normale Leser mal eben weglesen:) dieser Drecksstaat hat mich zwar zum Abschuss freigegeben. Aber ich rate euch: geht mir lieber vom Pelz.“

Ich am 21. März 2015 zu Artikel von Von Notz via Twitter:

„Sorry, KonstantinNotz. Das ist peinlich.“

Der Mitarbeiter von Von Notz, Jörn Pohl, nach hin und her:

„Daniel_Neun alles klar, dieser „Dreckstaat“ hat dich also zum Abschuss freigegeben. Mal Beratung gesucht? cc KonstantinNotz“

Da freut man sich doch über die „Opposition“ und kommt zu dem Schluss – bei der hilft nix mehr, außer Beratung. Und zwar mit Schwung.

April 2015: MdB Ströbele macht sich, wie sein Kollege Konstantin von Notz, zu einer (in Deutschland durchaus schon öfter gesehenen) Symbiose von Fass und selbst aufgesetzter Krone und sagt, Snowden müsse in Berlin vor dem Untersuchungsausschuss „möglichst schnell“ gehört werden.

Juni 2015: Die G 10-Kommission sagt, sie wolle von der Regierung von Deutschland Einblick in Erfassungsziele des U.S.-Militärgeheimdienstes N.S.A., die dieser auf deutschem Boden bzw hinsichtlich deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger ausspioniert hat. Damit sagt das Geheimgericht erstmal, das die Regierung diese hat. In der „Zeit“ vermerkt man konsterniert:

„Normalerweise arbeitet sie mit Regierung und Nachrichtendiensten kollegial zusammen, dass Anträge abgelehnt werden, kommt selten vor. Nach außen dringt fast nichts. Die Kommissionsmitglieder unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Eigentlich eine komfortable Situation für alle Beteiligten: Die Kommission darf die Nachrichtendienste kontrollieren, die Vorgänge bleiben geheim, die Bundesregierung kann darauf verweisen, dass alles rechtsstaatlich zugeht. 
Und jetzt das: Die G-10-Kommission begehrt auf und verweigert den Diensten die Zusammenarbeit.“

Seit 1968 ist so etwas noch nie passiert. Und vorher gab es keine G 10-Kommission, da hieß es einfach „SIND SIE KOMMUNIST? NA DANN SCHNAUZE HALTEN UND TUN SIE WAS IHNEN GESAGT WIRD!“.

Passieren tut seitens der G 10-Kommission natürlich nichts.

Juli 2015: Die G 10-Kommission nimmt sich ein Beispiel an der „Opposition“ und sagt, sie werde vor dem Verfassungsgericht klagen.
Von dieser enormen Anstrengung – eine Drohung auszusprechen, man könnte mal tun wozu man gesetzlich verpflichtet ist – muss sich das Geheimgericht G 10-Kommission denn auch erstmal ein halbes Jahr erholen.
Bis dahin macht sie weiter wie bisher, also nichts bzw kräftig winke-winke, Linke.

September 2015: Die Fraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ reichen eine weitere Klage gegen die Regierung beim Bundesverfassungsgericht ein, ohne ein Wort über die versenkte Verfassungsklage vom Vorjahr zu verlieren. Snowden – bzw eine einfache Zeugenvernahme vor Ort, auf Antrag von zwei Parlamentsfraktionen – ist für diese schon kein Thema mehr.

Immerhin geht es abermals um Akteneinsicht; diesmal, heisst es, Einsicht in eine Liste mit „Selektoren“ (einem mittlerweile populären Begriff, von dem selbst der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes nie gehört hat). Auf dieser „Selektorenliste“ sollen Erfassungsziele u.a. in Deutschland – bzw deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger – von National Security Agency und / oder Bundesnachrichtendienst aufgeführt sein. Selbst die Klageschrift der Bundestagsfraktionen ist teilweise geheim und geschwärzt.

Die „Die Linke“-Vertreterin im „Untersuchungsausschuss“ und Klägerin Martina Renner sagt: „Wir brauchen die Selektorenliste jetzt“. Gleichzeitig wird, wie im Jahr zuvor, abermals auf ein Eilverfahren bzw den Antrag auf Einstweile Anordnung verzichtet.

Nochmal in Zeitlupe: auch bei der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht im September 2015 verzichten „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ – wie bei der mittlerweile still und leise versenkten „Snowden“-Klage im September 2014 – auf ein Eilverfahren.

Dezember 2015: Die G 10-Kommission hat ein halbes Jahr lang Kraft getankt und reicht nun – mit übermenschlicher, quasi supereuropäischer Kraftanstrengung – die Verfassungsklage gegen die Regierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Für ein Eilverfahren reichte die Kraft allerdings auch nicht, wie bei den Bundestagsfraktionen in 2014 und 2015 bei deren Verfassungsklagen.

Wie sicherlich bekannt,wurde durch die „Notstandsgesetze“, das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ von 1968, die Gewaltenteilung hinsichtlich des Grundrechts auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis außer Kraft gesetzt.

Artikel 19 Abs. Grundgesetz lautet, bis heute:

„Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Nun, wie man sieht, bleibt mir und allen Anderen nur die „Gewalt“ der Öffentlichkeit. Kein Problem.

Die Klage der G 10-Kommission im Dezember des Jahres 2015 formulierte nun ein, sagen wir Zeitzeuge der „Notstandsgesetze“ der „großen Koalition“ von 1968: Hans de With, geboren 1932, seit 1962 Mitglied der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ und ab 1969 bis 1994 Mitglied des westdeutschen Bundestages.

Seit 1999 saß Hans de With im Geheimgericht G 10-Kommission. Von 2009 bis 2013 war er deren Vorsitzender. Da, wie obenstehend beschrieben, die G 10-Kommission nach der Bundestagswahl im September 2013 fast ein halbes Jahr lang nicht gewählt wurde, amtierte de With offiziell noch bis Januar 2014 als deren Vorsitzender.

Der Mann gilt im Apparat als Legende. Kein Wunder.

Wer jetzt aufgepasst hat, dem ist aufgefallen, dass auch der ranghöchste Ankläger der Regierung, der dem Justizminister unterstellte Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und seine Bundesanwaltschaft, von keinem mehr ernstgenommen wird. Ob nun der Generalbundesanwalt und seine Regierungsbehörde nach zweieinhalb Jahren immer noch „prüft“, ob er wegen der Massenüberwachung gegen andere Regierungsbehörden ermitteln wird – wer will das wissen?

Und während sich wirklich alle zum bayrischen Ministerpräsident und C.S.U.-Vorsitzenden Horst Seehofer verhalten, ob positiv oder negativ – außer uns fragt keiner, wirklich keiner, warum nicht die „links-rot-grüne“ Landesregierung von Thüringen gegen die Bundesregierung klagt. (22.2.2015, Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung)

Das kann nämlich jede Landesregierung nach Artikel 93 Grundgesetz. Und Gegenstand einer Verfassungsklage bzw „abstrakten Normenkontrolle“ der Bundesregierung Regierung durch eine Landesregierung kann „Bundes- oder Landesrecht jeder Rangstufe sein, also auch Rechtsverordnungen“, was uns das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigte. Und im Gegensatz zu regulären Verfassungsklagen kann sich das Bundesverfassungsgericht bei dieser Form der Verfassungsklage – eben durch eine Landesregierung – auch nicht rausreden, wie im Falle der Verfasssungsklage der Bundestagsfraktionen in 2014, oder das Verfahren sieben Jahre lang verschleppen, wie im Falle des Ende 2008 von der „großen Koalition“ mit einer Stimme Mehrheit durch den Bundesrat gepeitschte B.K.A.-Gesetzes, was das Bundeskriminalamt faktisch die Macht einer Geheimpolizei verlieh, ohne dass außerhalb der Regierung irgendeiner nur einen Schimmer davon hat, was auch diese Regierungsbehörde treibt den ganzen Tag.

Das Bundesverfassungsgericht lässt nun verkünden, es werde „noch 2016“ über die Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen und der G 10-Kommission entscheiden. Und die Opposition hat jetzt, fast zwei Jahre nach Einsetzung des „Untersuchungsausschusses“, einen Antrag auf Ausweitung von dessen Mandat in den Bundestag eingebracht. Sonst gäbe es, droht sie, auch noch einen zweiten Untersuchungsausschuss.

Fortsetzung dieser Artikelreihe bei Bedarf noch 2016.

08.06.2016 Zur Feier des Tages wurden zwei Rechtschreibfehler korrigiert. Am Inhalt dieses Artikels hat sich, im doppelten Sinne, nichts geändert.