Präsident Hollande, „Sozialisten“, „Grüne“ und „Radikale Linke“ scheitern mit Implementierung eines permanenten Ausnahmezustand an notwendiger Drei-Fünftel-Mehrheit im Kongress.
Kurz nach „Frankreichs 11. September“, den Attentaten in Paris am 13. November 2015 kurz vor der Syrien-Konferenz der Invasionsmächte in Wien, dem G20-Gipfel im Antalya, der Einweihung von „Frankreichs Pentagon“ und der weltweiten Waffen- und Sicherheitsmesse „Milipol“ in Paris, hatte der Ministerrat von Frankreich nach Artikel 36 der Verfassung der 5. Republik den Ausnahmezustand („Belagerungszustand“) ausgerufen. Vertreten im Ministerrat waren Funktionäre der Parteien „Sozialisten“, „Radikale Linke Partei“ („Parti radical de gauche“), „Walwari“ und „Europa Ökologie – Die Grünen“ („Europe Écologie – Les Verts“). Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte sich Frankreich unter deren Flagge zu einem gespenstischen Polizeistaat verwandelt.
Nach Attentaten und Ausrufung des Ausnahmezustands verlangte dann Präsident Francois Hollande („Sozialisten“) und seine Regierung, durch Änderung von Verfassungsartikel 36 faktisch einen permanenten Ausnahmezustand zu implementieren. Dies wäre einem Putsch gleichgekommen. Schon bei der Verlängerung des Ausnahmezustands waren unter dem üblichen Zeitdruck neue umfangreiche Polizei- und Repressionsgesetze von der Mehrheit der „Linken“ und „Sozialisten“ in der Nationalversammlung durchgewunken und erst vom Senat mit seiner konservativen und rechten Mehrheit wieder kassiert worden.
Unter anderem hätte diese den Entzug der Staatsbürgerschaft für bestimmte verurteilte Kriminelle („Terroristen“) bedeutet, was gegen das Völkerrecht verstößt.
Ausgerechnet die Konservativen und Rechten im Senat verhinderten dies nun, während des immer noch geltenden Ausnahmezustands und trotz wüstester Drohungen aus dem Elysee-Palast, seitens der Contralinken und immer neuer Meldungen über angeblich gerade noch verhinderte neue Attentate aus dem Apparat.
Laut Artikel 89 der Verfassung von Frankreich darf bei Verfassungsänderungen die sonst vorgeschriebene Volksabstimmung nur vom Präsidenten umgangen werden. Dieser muss in diesem Falle den Verfassungsänderungsentwurf beiden Parlamentskammern, Nationalversammlung und Senat, in einer gemeinsamen Sitzung als Kongress von Frankreich vorlegen. Nur wenn dann im Kongress von Frankreich der Verfassungsänderungsentwurf eine Drei-Fünftel-Mehrheit erreicht, ist er angenommen.
Genau damit ist nun Präsident Hollande und seine contralinke Regierung gescheitert. Hollande ließ heute verkünden, dass er eine Verfassungsänderung aufgibt. Der faktische Putsch der durchweg paneuropäisch ideologisierten Contralinken in Frankreich ist damit in sich zusammengebrochen. Bezeichnend zudem, dass die putschistischen „Sozialisten“, „Radikalen Linken“ und „Europa Grünen“ keine Volksabstimmung versuchen.
Der moralisch-politische Zusammenbruch der etablierten Contralinken setzt sich auch in Frankreich fort.
Und den Rest sagten wir schon.
Artikel zum Thema:
23.02.2013 Welches Lied sie (auch) in Frankreich mal wieder singen könnten
Ich stelle mir vor, wie sie einrücken, das Volk der Republik, in den Elysee-Palast und dann diese ganze Bande von Verrätern, von Kollaborateuren, von Schändern und Schindern hinaus fegen, hinaus, auf die Straße und in die Gosse in die sie uns schicken wollten damit wir verrecken, für ihr „Europa“. Ich stelle mir einen Sturm vor, der sich erhebt und dieses Abziehbild Francois Hollande von der Fünften Republik kratzt. Ich stelle mir vor, wie sie sich erheben gegen diese Unterwerfung, diese Schande, dieses so unbeschreiblich Erbärmliche, Dämliche, Klägliche und Lächerliche, zu dem Frankreich durch eine nach oben geschwemmte Schicht von Nichts gemacht worden ist.