Operation Asyl: Der Polizeistaat gibt sich die Kompetenz

Nach der Blaupause faschistischer Systematik, der Strategie der Transformation des Terrorkrieges und im Zuge des Fortgangs von Operation Asyl plündert der Staat weiter materielles und immaterielles Eigentum der Bevölkerung und eskaliert gleichzeitig deren Kontrolle. Im Äußeren sind deutsche Truppen, deren Einsatz gegen die eigene Bevölkerung und die dafür notwendige Verfassungsänderung wie programmiert seit Jahren immer wieder verlangt wird, in mehrere Kriege verwickelt, u.a. in Irak, Syrien und in der Türkei. Eine staatliche Opposition oder Gewaltenteilung gibt es faktisch nicht. Die Republik bleibt außer Funktion. Und das alles passiert exakt wie von uns prognostiziert.

Neuester Regierungsbeschluss: neben 100.000 „Ein-Euro-Jobs“ (der entsprechende deutscheuro-Anglizismus für Sklavenarbeit) für Arbeitende aus anderen Ländern als Arbeitende in diesem Land, auch die Abschaffung der „Vorrangprüfung“, als gezieltes Mittel die Arbeitenden in diesem Land aus diesem Land auch noch neidisch auf die anderen Sklaven in diesem Land aus einem anderen Land zu machen. Bei „Die Linke“ sagte man früher „Fremdarbeiter“ dazu.

Natürlich gibt´s gleichzeitig mehr Geld vom Staat für den Staat, für Spitzel, Bewaffnete, Sondereinheiten, Zentren, Bürokraten, etc. U.a. soll nun die Bundespolizei offiziell das tun dürfen, was sie sowieso schon seit Jahren tut, weil und während irgendwelche Witzfiguren „die Opposition“ und / oder „den Untersuchungsausschuss“ markieren: Geheimpolizei spielen. Im Wortlaut der staatlichen Propaganda über die Megafone der Informationsindustrie hört sich das wie folgt an:

„Die Bundespolizei soll die Erlaubnis zum Einsatz von verdeckten Ermittlern schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung erhalten.“

Die juristische Vernichtungswaffe „Gefahrenabwehr“ wurde 1968 durch das Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes („Notstandsgesetze“) in das Grundgesetz Westdeutschlands eingepflanzt, geteilt in „Abwehr“ und „Gefahr“(Artikel 10, Artikel 87a, Artikel 91: „zur Abwehr einer drohenden Gefahr“, Artikel 115c: “ zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs“, Artikel 115i: „zur Abwehr der Gefahr“).

47 Jahre später begreift immer noch fast ausschließlich die extreme und extremistische Minderheit die dieses Land gekapert hat, was „Gefahrenabwehr“ eigentlich bedeutet: im Zweifel alles. Zur „Gefahrenabwehr“ wäre es für den Staat nur konsequent, ganze Viertel zu umzäunen, natürlich auch irgendwann zu räumen und die Bevölkerung zwar noch bekleidet auf die Straße zu lassen, aber durch seit Jahren in Kriegsgebieten und im Hinterland offiziell nur an Flughäfen eingesetzten Technologien in etwas größerem Umfang scannen zu lassen. Es gibt immer was zu tun, bei der „Gefahrenabwehr“. Und zu gucken natürlich auch.

Dass die Gefahr durch den Staat immer real ist und bleibt, hat nicht nur die deutsche Geschichte längst bewiesen. Begreifen aber tun das hier nur die Wenigsten.

Und die Abwehr gegen die Gefahr des bereits implementierten Polizeistaates lässt insgesamt, nun ja, zu wünschen übrig.

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