Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) vom 8. Juli 2016
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) fordert die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf, ihre tendenziösen Darstellungen zur Eignung Gorlebens als nukleares Endlager und das eindeutige Eintreten für Salz als Endlagerformation auf ihrer Homepage zu korrigieren, das sei überfällig.
In einem Brief an die BGR verweisen der BI-Vorsitzende Martin Donat und der BI-Sprecher Wolfgang Ehmke auf Passagen, in denen immer noch die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben gefordert wird. Das stehe im Widerspruch zum Standortauswahlgesetz (StandAG), in dem es heißt, die Erkundung in Gorleben sei beendet.
“Unerträglich ist auch die Eignungsaussage zu Gorleben in einer Expertise aus dem Jahr 2008, die unter anderem in Verdacht steht, von der wirtschaftsnahen Martini-Stiftung gesponsert zu sein. Wir fordern die BGR auf, sich mit der Person Martinis und seiner Rolle im Dritten Reich kritisch auseinander zu setzen”,
sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
BI-Recherchen zufolge war der Preis-Namensgebers Hans-Joachim Martini 1940 Leiter der Reichsstelle für Bodenforschung in Prag mit der Aufgabe “Erforschung, Erschließung und Verwertung der slowakischen Bodenschätze”, also das okkupierte “Reichsgebiet” nach Ausbeutbarem für die deutsche Wirtschaft und die Kriegsführung zu untersuchen. Von 1962-1969 war er Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung, dem Vorläufer der BGR.
Strafanzeige gegen die BGR
Unterdessen hat der Republikanische Anwaltsverein (RAV) Strafanzeige gegen die BGR bei der Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Verdachts auf Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme bzw. Bestechung und Bestechlichkeit nach §§ 331-334 StGB gestellt.
Rechtsanwalt Thorsten Deppner beruft sich bei der Strafanzeige auf einen Bericht der Tagesschau, in dem es heißt:
“Aus den rund 4000 Seiten interner Dokumente der Stiftung, die WDR, NDR und ‚Süddeutsche Zeitung‘ ausgewertet haben, ergibt sich jedenfalls das Bild eines äußerst komplexen und wenig transparenten Geldflusses von der Industrie in die BGR. Das be¬ginnt bereits bei den Anfängen der Stiftung 1981. ‚Es ist beabsichtigt, (…) eine Hans-Joachim-Martini-Stiftung‘ (…) zu gründen, schrieb der damalige Chef-Geologe der Bayer-AG in einer internen Notiz an seinen Vorstand. ‚Die Stiftung soll dazu dienen, junge bzw. verdiente Mitarbeiter der BGR durch maßvolle finanzielle Anreize zu belohnen.”
Laut Medienberichten ist auch für Gorleben-Expertisen Geld der Martini-Stiftung geflossen.
RA Thorsten Deppner: BGR – Strafanzeige wegen des Verdachts auf Vorteilsgewährung / Vorteilsnahme bzw. Bestechung / Bestechlichkeit, §§331-334 StGB (pdf)
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher