Bayerns Innenminister Herrmann fordert in einem heute erschienenen, aber vor dem „Amoklauf“ in München geführten Interview genau das, was laut Bundesverteidigungsministerin Leyen in München kurz bevor stand: den Bundeswehreinsatz im Inland als Ordnungsmacht, unter „Oberhoheit“ der Polizei.
Bereits nach dem Attentat in Würzburg am Montag analysierte ich dieses als Teil einer fortgesetzten, bereits seit geraumer Zeit laufenden psychologischen Kriegführung gegen die Berliner Republik mit dem Ziel diese zu unterwerfen, zu dekonstruieren und systemisch zu brechen, mit drei Zielebenen zwecks Akzeptanz von Krieg, politischer Verfolgung und Massenüberwachung: einer kurzfristigen, einer systemischen und geostrategischen.
Die bereits bestehenden Optionen der Regierung, sowie des Nordatlantikpakts (N.A.T.O.) in der Republik „Notstandsgesetze“ zu aktivieren, sowie das Militär (die Bundeswehr) im Innern als Ordnungsmacht einzusetzen, beschrieben wir gestern, bevor Verteidigungsministerin Leyen unsere Mutmaßung hinsichtlich der Thematik des Militäreinsatzes im Inland bestätigte. Leyen hatte bereits im Juni gemeinsame „Übungen“ von Polizei und Militär gefordert, zur „Terrorabwehr“.
Wie bereits beschrieben, beruft sich die Regierung bei ihrem Plan auf einen am 17. August 2012 öffentlich gemachten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 PBvU 1/11), der Attentate als „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“ (Wortlaut Grundgesetz Artikel 35!) uminterpretierte.
Diese Interpreation lieferten die von „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichter in Karlsruhe, nachdem die Regierungsparteien mit einer entsprechenden Verfassungsänderung immer wieder scheiterten.
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