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16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
In dem am 14. Oktober veröffentlichten Beschluss 2 BvE 5/15 vom Bundesverfassungsgericht zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommisison auf Einsicht in die sogenannte „N.S.A.-Selektorenliste“ kann man nachlesen, was diese überhaupt ist.
Wie berichtet, kann man in Verfassungsgerichtsbeschluss 2 BvE 5/15 nachlesen, dass „im Rahmen“ eines im Jahr 2002 (von der Bundesregierung und der U.S.-Regierung) getroffenen „Memorandum of Agreement“ der Bundesnachrichtendienst aus dem Internetknoten in Frankfurt „Daten ausleitete“ und „nach von der NSA definierten Merkmalen, den sogenannten Selektoren“ „durchsuchte“.
Bis heute weiß die berühmte „breite Mehrheit“ der Deutschen offensichtlich nicht, dass man nur durchsuchen kann, was man in den Fingern hat.
Auszug aus Verfassungsgerichtsbeschluss 2 BvE 5/15:
„Nachdem der Deutsche Bundestag zur Aufarbeitung der Selektorenthematik am 20. März 2014 den 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (sogenannter NSA-Untersuchungsausschuss) eingesetzt hatte, wurden die Selektoren, welche von der NSA im Rahmen der Zusammenarbeit in Bad Aibling an den BND übergeben und durch diesen abgelehnt worden waren, aus den nachrichtendienstlichen Datenbanken generiert und sodann zu den sogenannten NSA-Selektorenlisten zusammengefasst.“
Diese ins Gehirn von 80 Millionen Menschen rauf, rein und runtergebetete „Selektorenliste“ umfasst also nur die Spionageziele („Selektoren“) des Bundesnachrichtendienstes, die nach dessen eigenen Angaben „durch diesen ABGELEHNT worden waren“– also nicht etwa die Spionageziele, die der Bundesnachrichtendienst selbst tatsächlich anvisiert hatte und bis heute anvisiert.
Jetzt stellt sich für Sie, liebe tatsächliche Leserinnen und Leser von Radio Utopie, folgende unvermeidbare Fragen:
Warum wollten und wollen die G 10-Kommision und die „Opposition“ von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ keine Einsicht in eine Liste mit tatsächlichen Inlands-Spionagezielen des B.N.D. – nicht der N.S.A, des B.N.D. – sondern stattdessen lieber Einsicht in eine Liste mit Spionagezielen, die der B.N.D. nach eigenen Angaben abgelehnt hat und vorher nach eigenen Angaben von der N.S.A. vorgeschlagen bekam?
Und warum hatten Sie, gesegnet mit allen möglichen von Ihren Beiträgen, Steuern und sonstigen Almosen lebenden Organisationen, Parteien, Richtern, Anwälten, Zeitungen und Medien, etc, pp, bisher von diesem Sachverhalt keine blasse Ahnung?
(…)
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20.11.2016 Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex