23.07.2014 Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
25.07.2014 Recht und Order
01.09.2014 „Executive Order“: Geheime Macht einer imperialen Präsidentschaft
29.01.2017 Trumps Executive Order: Alle erzählen Mist. Keiner hat Ahnung. Die Welt ist ein Meer von Schwachköpfen.
04.02.2017 Machtfrage in der U.S.-Republik: Präsident oder Verfassung?
10.02.2017 U.S. Bundesberufungsgericht erklärt es Trump und allen anderen: „Keine Macht die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen“
Trump, Donald, „mächtigster Mann der Welt“, kneift vor einer Verhandlung seines am 27. Januar erlassenen Präsidentenbefehls am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika. Anstatt nach seiner Niederlage am Bundesberufungsgericht gegen die ihn verklagenden Bundesstaaten Washington und Minnesota diese „vor Gericht“ wiederzutreffen, wie er gepflegt herrenmenschlich zu twittern pflegte, kündigte nun eine anonyme „Quelle im engen Kontakt mit dem Weißen Haus bezüglich Fragen der nationalen Sicherheit“ verschämt gegenüber „CNN“ an, die Trump Administration werde „nicht sofort“ vor die letzte ihnen noch offenstehende Instanz ziehen, den Obersten Gerichtshof.
Diesen peinlichen Rückzug nach ihrer schweren Niederlage gestand die Regierung Trump ein, während gleichzeitig Möchtegern-Imperator Trump vor geladenen Reportern an Bord des Präsidentenflugzeugs „Air Force One“ Rückzugsparolen trompetete:
„Wir werden diese Schlacht gewinnen. Der bedauerliche Teil ist, dass es gesetzlich Zeit braucht, aber wir werden diese Schlacht gewinnen. Wir haben zudem eine Menge anderer Optionen, eingeschlossen einen brandneuen Befehl einzureichen.“
Auf die Nachfrage von Reportern, ob sein Plan wäre einen neuen Befehl („Order“) zu erlassen, antwortete Trump:
„Das könnte sehr gut sein. Wir brauchen Tempo aus Sicherheitsgründen, also könnte das sehr gut sein.“
Eine „Veränderung“ des am 27. Januar von der Regierung Trump an die Presse ausgegebenen, aber zwei Tage lang nicht einmal auf der Webseite des Weißen Hauses veröffentlichten Präsidentenbefehls („Executive Order“), etwa zwecks Einreichung beim Obersten Gerichtshof, käme bereits der Erteilung eines neuen Befehls gleich. Dies wäre ein Eingeständnis der U.S. Regierung, dass sie erstens auch hinsichtlich von sowohl Befehlen des Präsidenten, als auch deren Interpretation und dessen Ausführung, der Verfassung und der Gerichtsbarkeit ihrer Republik unterstellt sind und zweitens verfassungswidrig handelten.
Im Kern geht es keineswegs um ein Einreiseverbot gegen muslimische Länder bzw einen Bann gegen Muslime generell. Die Regierung Trump hat beste Beziehungen zu ihren Kriegskoalitionären und Monarchen aus Katar und Kuweit (mit denen der vermeintliche Muselmaniker Trump gerade just erst telefonierte) oder Saudi-Arabien und der Türkei, denen der neue C.I.A.-Chef Mike Pompeo gerade seinen Besuch abstattete, während der Kreml gerade wieder mal den bis auf die Knochen blamierten, zur Weltpolitik untauglichen Teddybären gibt.
Religions- und Abstammungsfragen werden auch hier nur aufgebauscht, vorgetäuscht und benutzt. Machtmenschen geht es um Macht, nichts anderes.
Donald nimmt sich einfach gern an Monarchen ein Vorbild. Wie z.B. auch durchgeknallte Mutti-Freaks und Euro-Contras hierzulande. Oder gehörnte Blondinenfänger in Vorderasien. Da stört so eine olle Verfassung, natürlich.
Die Trump Administration erspart sich durch das Aufgeben einer Klage beim Supreme Court (Oberster Gerichtshof) eine sehr wahrscheinlich gewordene Niederlage und damit nicht zuletzt einen sowohl für den Machtmenschen Trump, als auch für den gesamten U.S. Apparat der „Nationalen Sicherheit AG“ („Washington Post“ in 2010) hochnotpeinlichen Präzedenzfall, etwa hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Interpretation, Ausführung, Anwendung und „Weiterentwicklung“ von U.S.-Präsidentenbefehlen insgesamt, z.B. der mittlerweile über 35 Jahre alten Executive Order 12333 von Ronald Reagan. Dies beträfe den gesamten internationalen geheimdienstlichen Komplex. (12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat)
Eine weitere Möglichkeit wäre: die Regierung Trump versucht schlicht Zeit zu schinden, bis sie ihren neuen Kandidaten und rechtskonservativen Ultra Neil Gorsuch für den Obersten Gerichtshof durch den Senat bekommen hat. Das aber kann Wochen dauern, wenn die „Demokraten“ nicht wieder einmal Trump aushelfen und die Nominierung beschleunigen.
Doch auch in diesem Falle wäre eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof für die Regierung Trump hochriskant. Sie müsste auf eine 5 zu 4 Entscheidung pokern, um eine Wiederinkraftsetzung ihrer Executive Order zu erreichen.
Es bleibt die weitere Entwicklung in aller Ruhe abzuwarten. Die Regierung Trump, und alle die auf sie gesetzt haben, haben schon verloren. Es ist nur noch die Frage wie peinlich und wie episch diese Niederlage noch wird.
Ergänzung 12.02.
Damit wenigstens die Leserinnen und Leser von Radio Utopie den Überblick behalten, hier eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Situation.
Der Beschluss des Washingtoner Bundesgerichts von Richter James L. Robart vom 3. Februar, welcher der Klage der Bundesstaaten Washington und Minnesoto gegen Abschnitt 3 und 5 der am 27. Januar von Donald Trump verfügten Executive Order statt gab und damit das vom Heimatschutzministerin in einer „gesetzlichen Interpretation“ von Trumps Order verfügte Einreiseverbot von Bürgerinnen und Bürgern aus sieben Staaten mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzte, war ein vorläufiger Beschluss, bis Richter Robart in der Sache endgültig entschieden hat.
Gegen diesen Eilbeschluss des Bundesgerichts klagte die U.S. Bundesregierung unter Donald Trump am Bundesberufungsgericht. Diese Klage wurde abgewiesen. Nun hat also die Regierung Trump nur noch die Möglichkeit gegen den Eilbeschluss des Bundesgerichts am Obersten Gerichtshof zu klagen. Das wird sie nun offenbar nicht tun.
Sobald das Hauptverfahren am Bundesgericht im Bundesland Washington zuende ist und Richter Robart das endgültige Urteil in der Sache gefällt hat, könnte die U.S. Bundesregierung dagegen abermals Klage vor dem Bundesberufungsgericht und dann, im Falle einer erneuten Niederlage, abermals vor den Obersten Gerichtshof ziehen.
Da die U.S. Regierung aber bereits die gerichtliche Auseinandersetzung um den Eilschluss des Bundesgerichts am Obersten Gerichtshof scheut, ist diese Möglichkeit sehr unwahrscheinlich.
Ebenso unwahrscheinlich ist, dass das Washingtoner Bundesgericht, entgegen dem eigenen Eilbeschluss, die betreffende Executive Order des Präsidenten, sowie ihre Umsetzung doch noch als verfassungsgemäß und legal beurteilt. In diesem Falle könnten zudem die Bundesstaaten Washington und Minnesota, die die Klage gegen die Regierung eingereicht hatten, selbst Klage beim Bundesberufungsgericht und weiterführend am Obersten Gerichtshof einlegen.