Niederlande: optische Erfassung der Bevölkerung aus finanziellen Gründen begrenzt

Niederlande: Oberstes Gericht verbietet Finanzamt Daten von Polizeikameras zur Steuereintreibung bei Privatfahrten der Firmenautos zu nutzen

Der oberste Gerichtshof der Niederlande hat am Freitag, den 24.2.2017 ein Urteil zugunsten der Privatsphäre von Autofahrern mit Firmenwagen gefällt.

Die Praxis, dass das Finanzamt die automatisch aufgezeichneten Daten der KFZ-Kennzeichen der Autos über die Überwachungskameras der Polizeiautos auf den Strassen nutzt um steuerlich zu deklarierende Privatfahrten von Firmenwagen zu überprüfen, verstösst gegen das Recht auf Privatsphäre. Es gibt keine Rechtsgrundlage für die systematische Erfassung, Verarbeitung und Speicherung dieser Informationen, so das Urteil.

Wie in Deutschland muss auch in Holland in Fahrtenbüchern detailliert genau jede Fahrt protokolliert werden. Fahrten über der 500 Kilometer-Pauschale werden steuerlich extra verrechnet.

Zwei Fälle wurden an die unteren Gerichte zurückverwiesen, um ohne die Beweise mit diesen Kamera-Scans steuerliche Vergehen nachzuweisen. Steuerinspektoren verwenden bereits Autos mit speziellen Scannern in dem Bemühen, Menschen, die ihre Firmenwagen für private Unternehmen nutzen, aufzuspüren. Örtlichkeiten wie Festivals, Einkaufszentren ausserhalb der Städte, Sportveranstaltungen und andere beliebte Veranstaltungen werden insbesondere gezielt überwacht.

In der verfassungslosen Monarchie Niederlande, die gerade eines der schlimmsten Massenüberwachungsgesetze in der Geschichte der Demokratie verabschiedete, ist also wenigstens die Spionage des Finanzamts gegen die Verkehrsbewegungen der gesamten Bevölkerung begrenzt. Was für ein Sieg…

Quelle: http://www.dutchnews.nl/news/archives/2017/02/dutch-supreme-court-slams-tax-office-over-company-car-checks/