Beitrag von Marta Andujo und Harald Neuber
Generalstaatsanwältin sah Verfassungsbruch durch Obersten Gerichtshof. Verteidigungsrat für Prüfung von Urteil gegen Opposition im Parlament
Nach heftigen Kontroversen im Land und internationalen Protesten hat die Verfassungskammer des Obersten Gerichts von Venezuela die Entscheidung über die Entmachtung des Parlaments wieder rückgängig gemacht. Zuvor war die Kammer vom Verteidigungsrat des Landes zu einer Überprüfung aufgefordert worden.
Die Revision des umstrittenen Urteils war vor allem durch die öffentliche Äußerung der Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Díaz ins Rollen gekommen. Sie sehe in dem höchstrichterlichen Urteil vom Mittwoch „verschiedene Verletzungen der verfassungsmäßigen Ordnung und eine Missachtung des Staatsmodells, das unsere Verfassung verankert“. Dies könne einen Verfassungsbruch darstellen, so die führende Juristin.
Nach der Rücknahme ihres Richterspruchs erklärte die Verfassungskammer nun, dass die Kompetenzen des Parlaments direkt durch diese Staatsgewalt oder durch vom Parlament bestimmte Organe ausgeübt würden. Die Aufhebung der Immunität aller Abgeordneten, denen das Oberste Gericht wiederholt verfassungswidriges Vorgehen bescheinigt hatte, wurde ebenfalls zurückgenommen.
Hintergrund des Streits: Nach der Parlamentswahl im Dezember 2015, bei der die rechtsgerichtete Opposition die absolute Mehrheit erreichte, hatte das Oberste Gericht drei Abgeordneten aus dem Lager der Regierungsgegner ihre Mandate wegen mutmaßlichen Wahlbetrugs aberkannt. Zwar schieden die drei Parlamentarier nach längerem Widerstand der oppositionellen Mehrheit tatsächlich aus, wählten zuvor aber noch den Parlamentspräsidenten Julio Borges von der rechtspopulistischen Partei Primero Justicia (Zuerst Gerechtigkeit). Die Richter erklärten daher jede Entscheidung der Nationalversammlung für nichtig und begründeten damit auch ihr umstrittenes Urteil Mitte dieser Woche.
Aufgrund der zunehmenden Kontroverse um das höchstrichterliche Urteil hatte Präsident Nicolás Maduro den Verteidigungsrat des Landes einberufen. In diesem Organ sind der Präsident und Vizepräsident, die Chefs der wichtigsten Ministerien, der nationale Ombudsmann, der Präsident des Obersten Gerichts und der Repräsentant der Legislative, also der aktuell oppositionelle Parlamentspräsident Borges versammelt. Letzterer erschien nicht zur Sitzung und rief stattdessen zu Protesten auf. Borges‘ Oppositionsbündnis Tisch der Demokratischen Einheit (MUD) hat wiederholt das Ziel formuliert, den sozialistischen Präsidenten zu stürzen.
Dieser schweren Differenzen zum Trotz äußerte sich der Verteidigungsrat differenziert und betonte im Anschluss an das Treffen in einem Kommuniqué die hervorgehobene Rolle der Verfassungskammer des Obersten Gerichts bei der Kontrolle der öffentlichen Gewalten und innerstaatlichen Konflikten. In diesem Sinne habe der Rat das Gericht zur Überprüfung der vorangegangenen Entscheidung aufgefordert. Das Kommunique schließt mit einer „kategorischen Zurückweisung jeglicher Einmischung, die sich gegen die Unabhängigkeit und Souveränität, gegen die territoriale Integrität und Selbstbestimmung richtet“.
Das MUD-Bündnis verfolgt offenkundig die Strategie, Judikative und Exekutive durch wiederholtes Hinwegsetzen über die Regeln der Parlamentsarbeit herauszufordern, höchstrichterliche Entscheidungen zu provozieren und diese zu ignorieren. Die Regierung sucht derweil angesichts der ernsten Wirtschaftskrise, die maßgeblich durch den Verfall des Erdölpreises hervorgerufen wurde, nach wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage. Bislang haben Kabinett und Präsident ihre Handlungsfähigkeit gegenüber der oppositionellen Mehrheit im Parlament mittels zeitlich befristeter Sondervollmachten durchsetzen können.
Nach der Entschärfung der Situation sagte Präsident Maduro, den die Opposition als Urheber des nun revidierten Urteils sieht, in dem Disput zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Oberstem Gericht habe sich „erwiesen, was der Dialog vermag“. In Venezuela übten die öffentlichen Gewalten ihre Aufgaben unabhängig aus. Jedoch würden „die Opposition und der Imperialismus“ lateinamerikanische Regierungen zu Aktionen gegen Venezuela drängen. „Ich habe von verschiedenen Staatschefs in unserer Regionen Botschaften erhalten, und der Druck ist brutal“, sagte Maduro.
Indes haben die von der Opposition nach dem Gerichtsurteil angesetzten Straßenproteste bisher wenig Widerhall in der Bevölkerung gefunden. Einen größeren Effekt scheinen Meinungsverschiedenheiten innerhalb des chavistischen Lagers bezüglich der Entmachtung des Parlaments und die internationalen Reaktionen ausgeübt zu haben. So erinnerte die US-venezolanische Juristin Eva Golinger, die dem Chavismus nahesteht, über den Kurznachrichtendienst Twitter daran, dass die „Trennung und Unabhängigkeit der Staatsgewalten eine unabdingbare Voraussetzung für die Demokratie“ ist. Der Tweet, den Golinger als „private Meinung“ bezeichnete, war später Gegenstand heftiger Debatten unter Sympathisanten des Regierungslagers in Venezuela.
Die Opposition will trotz der aufgehobenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes an den Protesten festhalten. Das MUD-Bündnis spricht weiterhin von einem Putsch, ruft zu Demonstrationen auf und organisiert Pressekonferenzen. Unterstützt wird die Parteienallianz aus den USA und der EU. US-Außenamtssprecher Marc Toner sprach von einem „Bruch der demokratischen Normen“, die EU forderte einen „klaren Fahrplan zu Wahlen“ ein. Aus den Mitgliedsstaaten des südamerikanischen Verbandes Unasur kam Kritik von den rechten Regierungen, während das Sekretariat des Verbandes sich zunächst nicht äußerte.
Erstveröffentlichung auf Portal amerika21.de am 2.4.2017
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