Am 14. September 2001, drei Tage nach den Attentaten in New York und Washington, beschloss der Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika die „Authorization For Use of Military Force“.
Diese bis heute in Deutschland weithin unbekannte Kriegsermächtigung, ein “Blankoscheck für einen Krieg ohne Ende”, „die gefährlichste Rechtsverfügung in der U.S.-Geschichte“, gab dem Präsidenten die zeitlose Autorisation überall auf dem Planeten
„alle notwendige und geeignete Gewalt gegen diejenigen Nationen, Organisationen, oder Personen anzuwenden, die er bestimmt als diejenigen, welche die terroristischen Angriffe, die sich am 11. September ereigneten, geplant, autorisiert, begangen, oder unterstützt haben, oder solche Organisationen oder Personen beherbergt haben, um jede zukünftigen Akte von internationalen Terrorismus gegen die Vereinigten Staaten durch solche Nationen, Organisationen oder Personen zu verhindern.“
Diese Vollmacht zum zeitlich und räumlich uneingeschränkten Terrorkrieg („global war on terror“) dehnte das Weiße Haus unter U.S. Präsident Barack Obama nur Monate nach dessen Amtsantritt, am 13. März 2009, im Memorandum “regarding the goverment´s detention authority relative to detainees held at Guantanamo bay” durch Interpretation noch einmal weiter aus. Das Weiße Haus interpretierte die A.U.M.F nun dahingehend, dass diese gültig sei für den weltweiten Krieg gegen „Al Kaida und assoziierte Kräfte“, einen ebenfalls nach eigenem Ermessen praktisch unbegrenzt auslegbaren Terminus.
Wie vor zwei Tagen bei einer Anhörung von U.S.-Verteidigungsminister James Mattis und U.S.-Außenminister Rex Tillerson im Kongress aufgelistet wurde, beruft sich die U.S.-Regierung heute auf die A.U.M.F. aus 2001 für militärische Operationen in Afghanistan, Irak, Syrien, Jemen, Somalia, Libyen, Kenia, Niger, Kamerun, Uganda, Süd-Sudan, Kongo, Zentralafrikanische Republik, Dschibuti, Jordanien,Türkei, Ägypten, Kuba und Kosovo.
Wie die Minister mitteilten, befindet die U.S.-Regierung, dass sie dafür keine weitere Legitimation als die A.U.M.F. aus 2001 benötigt.
In wie weit die A.U.M.F. vom 14. September 2001 nicht nur für militärische Operationen in diesen und ggf weiteren Staaten, sondern auch für die weltweite Massenspionage benutzt bzw für diese umgedeutet wird (der Begriff „Überwachung“ bzw „Massenüberwachung“ impliziert eine Gefahr durch die „Überwachten“, also praktisch die gesamte Menschheit), ist bis heute offiziell geheim.
Einen deutlichen Hinweis darauf, dass die U.S.-Regierung die in der A.U.M.F. zeitlich und weltweit autorisierte „alle notwendige und geeignete Gewalt“ gegen jeden und alles, den der Präsident bestimmt, natürlich auch Spionage gegen jeden und alles versteht, auch die eigenen Bürger, u.a. durch den Militärgeheimdienst N.S.A., gab die „New York Times“ Ende des Jahres 2005. Der Bericht machte ein entsprechendes Programm zur Spionage der U.S.-Regierung im Inland öffentlich. Die Zeitung hatte den Bericht auf Druck des Weißen Hauses ein volles Jahr zurück gehalten.
Wie die Zeitung am 16. Dezember 2005 schrieb, wurden „Rechtsmeinungen“ („legal opinions“) der Regierung, also deren pseudo-juristischen Ausreden,
„teilweise abgeleitet von der Resolution des Kongresses im September 2001, die ihn (den Präsidenten) autorisiert Krieg gegen Al Kaida und andere terroristische Gruppen zu führen.“
„Präsident Bush ersuchte den Kongress nicht, Rechtsvorschriften für das inländische Überwachungsprogramm der N.S.A. als Teil des Patriot Acts einzufügen. Die Anwälte der Administration argumentierten, dass solche neuen Gesetze unnötig seien, da sie glaubten, dass die Resolution des Kongresses bezüglich der Kampagne gegen den Terrorismus ausgiebige Autorisation biete„.
„Alle notwendige und geeignete Gewalt“ umfasst also bei entsprechender „Rechtsmeinung“ auch Massenspionage gegen praktisch alle weltweite Kommunikation, Datensammlungen und anschließende Durchleuchtung von Milliarden Individuen, Analyse von deren politischen, privaten, geschäftlichen Interaktionen, Ausloten von politischen Strömungen, Arbeitskämpfen, Sozialen Bewegungen, Zeitungen und Initiativen, noch bevor diese überhaupt wissen dass sie sich einmal bilden.
Geht man nun davon aus, dass „jede zukünftigen Akte.. zu verhindern“ entsprechende „Vorsichtsmaßnahmen“ beinhaltet und potentiell jedes Gesicht auf dem Planeten Erde nur die geschickte Maske eines Terroristen ist, die es ebenso zu durchschauen und zu betrachten und zu analysieren und zu beglotzen gilt wie alles „von Interesse“, ahnt man die Tragweite, die die vereinigten Weltraum–Interpreten aller Länder in sechzehn Jahren Terrorkrieg aus der A.U.M.F. abgeleitet haben.
Nach dem Motto „Bild dir deine Rechtsmeinung“ liegen die Möglichkeiten entsprechend Wahlen zu beeinflussen, wenn man praktisch jeden Kandidaten oder auch nur relevant Beteiligten (Redenschreiber, Wahlkampfmanager, Funktionäre, Aktivisten, Umfeld, Familie, Privatleben etc) durchleuchten kann, auf der Hand; ebenso der Spielraum für Operateure eines derart autorisierten geheimdienstlichen Komplexes mit assoziierten und profitierenden Kräften, auch in der Wirtschaft, in der Kultur, in Musik, Film, Presse, Wissenschaft, Forschung, Entwicklung, und das weltweit.
Natürlich kann aus der A.U.M.F., entsprechend ihrem Wortlaut, auch einfach die Berechtigung für „alle notwendige und geignete Gewalt“ interpretiert werden – gerade durch Personen, denen der Zweck noch jedes Mittel heilig interpretiert hat.
Der Vorschlag des ehemaligen Chefs der C.I.A. und vormaligen Kommandeurs des Zentralkommandos, David Petraeus, vom September 2015 in Deutschland offenbar nicht einmal verbotene „Al Kaida“-Gruppierungen wie die „Al Nusra Front“ zu bewaffnen, um wiederum den 2014 aus dem Hut gesprungenen „Islamischen Staat“ zu bekämpfen, ist da nur ein Beispiel.
Petraeus´ Vorschlag wurde (mindestens) in der Syrien-Invasion über Umwege auch umgesetzt, spätestens unleugbar als im August 2016 die umbenannte „harte und ultrakoservative“ „Nusra Front“ den Oberbefehl über die u.s.-gestützten Milizen bei der Schlacht um Aleppo übernahm.
Zeitnah versenkte das Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency) die parlamentarische Demokratie und die Gewaltenteilung selbst unter den Status der während des Vietnamkrieges 1968 in Westdeutschland durch die „große Koalition“ beschlossenen „Notstandsgesetze“. (Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte).
Monate später erfolgte, in frappierender Ähnlichkeit zu Autobomben-Attacken im Syrien-Krieg, das Attentat auf dem Breitscheidplatz. Nachfolgend wurden Akten gefälscht und vertuscht was das Zeug hielt, ohne jede Konsequenz. Dafür wurde eine weitere Flut von „Überwachungs“- und „Sicherheitsgesetzen“ beschlossen, durch die heutige „Opposition“ der „S.P.D.“, ohne jeden Widerstand durch die damalige „Opposition“, die sich heute an der Regierung anschickt genau da weiter zu machen wo die letzte Regierung Merkel kurz anhalten musste. (Merkel-Koalitionäre einigen sich auf weiteren Ausbau von geheimdienstlichem Komplex und elektronischem Polizeistaat)
(…)
08.12.2016 Haben „Europäische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?
Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „Europäische Union“ ein Militärpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren.
Diesbezüglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „Europäische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist.