Eine Petition vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an Frau Katrin Göring-Eckardt, Herrn Christian Lindner und Herrn Cem Özdemir
Die Vorratsdatenspeicherung muss endgültig abgeschafft werden! Das Gesetz zur flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung zwingt Kommunikationsanbieter die Verbindungs- und Ortsdaten ihrer Kundinnen und Kunden auf Vorrat zu speichern. Das umfasst die Nummern derer, die telefonieren, die Dauer des Gesprächs und Ortsdaten. Gespeichert wird auch wer wann wo im Internet unterwegs ist. Diese Daten sind ausreichend, um das gesamte Leben einer Person zu überwachen.
Polizeien und Geheimdienste dürfen auf diese Vorratsdaten zugreifen – und im Falle eines Datenlecks landen sie in den Händen von Verbrechern. Diese anlasslose Überwachung widerspricht der EU-Grundrechtecharta und dem Grundgesetz.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde 2016 per Gesetz beschlossen – trotz eines Urteils des EU-Gerichtshofs. Am 1. Juli 2017 sollte die massenhafte Telefon- und Internetüberwachung beginnen. Wenige Tage vorher hat die Bundesnetzagentur aber einen vorübergehenden Stopp eingelegt. Anbieter, die nicht speichern, werden vorerst nicht bestraft.
Seitdem herrscht vollkommene Unklarheit: Anbieter, die nicht speichern, brechen das immer noch geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Anbieter, die speichern, brechen mit EU-Recht und Grundgesetz. Bürgerinnen und Bürger müssen mühsam erfragen, ob ihre Daten gespeichert werden oder nicht.
Ein Gesetz zur Massenüberwachung hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Wir fordern, dass FDP und Bündnis 90/Die Grünen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abschaffen. Darum appellieren wir an FDP und Bündnis 90/Die Grünen, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung einzufordern!
Warum ist das wichtig?
Mit unzähligen Überwachungsgesetzen [1] hat die „Große Koalition“ die Grund- und Freiheitsrechte schwer beschädigt. Von einem Jamaika-Koalitionsvertrag mit FDP und Bündnis90/Die Grünen erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der „Großen Koalition“, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland:
• Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat. Das 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzuzeichnen. Wochenlang soll nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Nutzung ist auch der jeweilige Standort des Benutzers festzuhalten. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
• Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland ist für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher. Auch unter Bezeichnungen wie „Quick Freeze Plus“ ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung inakzeptabel. [2].
• Es hat sich herausgestellt, dass eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
• Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung hat sich als grundrechtswidrig erwiesen und gerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten. Im Juni 2017 wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt (Az. 13 B 238/17). Die Bundesnetzagentur setzt das Gesetz nicht mehr durch. Der Europäische Gerichtshof hat Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung schon mehrfach verworfen (Az. C-203/15: Schweden und C-698/15: Großbritannien). Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der laufenden Verfahren könnten jedoch noch Jahre der Rechtsunsicherheit vergehen.
Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab.
Wir appellieren an die in der FDP/Bündnis 90/Die Grünen politisch Verantwortlichen, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (§ 113a TKG) in Deutschland einzufordern und auch die sogenannte „freiwillige“ Vorratsdatenspeicherung der Unternehmen (§ 100 TKG) auf besondere Anlässe und verdächtige Aktivitäten zu beschränken [3]. Die aktuelle Missachtung der europäischen Grundrechte-Charta muss beendet und die freie Kommunikation wieder hergestellt werden. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.
[1] Liste von Überwachungsgesetzen
http://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachungsgesetze
[2] AK Vorrat zu „Quick Freeze Plus“ (PDF)
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_qf-e.pdf
[3] AK Vorrat zur „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ (PDF)
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_it-sicherheitsgesetz_oa.pdf
Diese Organisationen haben gemeinsam mit dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet:
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Aktion Freiheit statt Angst e.V.
Attac Deutschland
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e.V.
Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di
Deutscher Journalisten-Verband e.V.
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Digitalcourage e.V.
eco Verband der Internetwirtschaft e.V.
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
Humanistische Union e.V.
Internationale Liga für Menschenrechte e.V.
Lesben- und Schwulenverband LSVD
Netzwerk Recherche e.V.
Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V
Reporter ohne Grenzen e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
Whistleblower-Netzwerk e.V.
veröffentlicht auf Campact.de