Beamte der Polizeibehörde von Los Angeles im U.S.-Bundesstaat Kalifornien durch eigene Körperkamera einer falschen Anklage überführt.
Boris Pistorius, Innenminister von Niedersachsen, hat den Kauf von fünfhundert Bodycams für Polizeibeamte angeordnet, für deren Einsatz keine Rechtsgrundlage besteht. Mit ungefähr fünfhunderttausend Euro, die der Steuerzahler zu löhnen hat, werden ungeniert Investitionen getätigt – ein Verhalten, das zeigt, dass es keine funktionierenden parlamentarischen Kontrollen für dieses Tatsachen schaffendes Vorweggreifen gibt und kein Widerstand zu erwarten ist.
Die Polizeibeamten können nach eigenem Gutdünken diese Kameras ein- und ausschalten. Wer garantiert, dass diese Bodycams nicht nur in der als Grund für die geplante Einführung angegebene „Gefahrensituation“ für die Polizei Aufnahmen anfertigen, um angeblich ihr korrektes Verhalten zu dokumentieren oder gewalttätiges Verhalten einer kontrollierten Person/Gruppe als Beweismittel zu erfassen? Was geschieht mit Filmaufnahmen, die während einer „normalen Streife“ fernab von mit Videokameras ausgestatteten öffentlichen Plätzen angefertigt werden könnten? Bietet sich hier nicht die Gelegenheit, in allen Ecken und Winkeln herumzuspionieren, ohne das aufgenommene Personen davon Kenntnis haben? Oder auf Demonstrationen zur Abschreckung an der Teilnahme? Wer kann das ausschliessen?
Das Grundgesetz schreibt ein Recht auf Privatsphäre vor. Abgesehen davon zeigt ein vor wenigen Tagen veröffentlichter Fall in den Vereinigten Staaten von Amerika, wie Polizeibeamte mit ihrer Bodycam einen kriminellen Vorfall im April diesen Jahres inszenierten.
Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte der Fernsehsender KCBS ein Video, in dem Samuel Lee, Polizeibeamter von Los Angeles, in der Brusttasche des Hemdes von Ronald Shields, einem festgenommenen und in Handschellen gesicherten Afroamerikaners, eine Tüte Kokain fanden. Mit Hilfe der Körperkamera dokumentierte ein Polizeibeamter den Fund.
Pech für die Polizei des Los Angeles Police Department (LAPD) war, dass die Kamera vor dem Einschalten automatisch die vorhergehenden dreissig Sekunden automatisch aufzeichnete. Auf diesen Aufnahmen ist zu sehen, dass der Beamte die Tüte mit Kokain in die Tasche des Hemdes des Verhafteten platzierte.
Das Video wurde vom Anwalt des Angeklagten Steve Levine, den Strafverfolgungsbehörden vorgeführt, in der die Polizeibeamten als Zeugen auftraten. Levine erklärte, dass ohne dieses Video sein Mandat für ein Verbrechen verurteilt worden wäre, das er nicht begangen hat. Die Polizeibehörde will nun eigene Untersuchungen zu diesem Punkt durchführen.
Nun scheint dieser Vorfall das Tragen einer Bodycam zu rechtfertigen, um Missbrauch durch die Polizei auszuschliessen. Von einigen us-amerikanischen Medien der Öffentlichkeit publik gemacht und mit entsprechendem Link auf das Video hingewiesen, das auf Youtube hoch geladen wurde, werden sich derartige niederträchtigte Beamte beim nächsten Mal raffinierter verhalten und die Kamera mindestens eine halbe Minute vorher einschalten, bevor sie etwas „entdecken“, sie sind gewarnt. Es ist eine der wenigen Ausnahmen, wo dieses Unrecht aufgezeigt werden konnte.
Das Video ist unter diesem Link auf Youtube zu finden: https://www.youtube.com/watch?v=sucupYrhrA8
Quellen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-bestellt-500-Bodycams-fuer-die-Polizei-3888051.html
http://www.foxnews.com/us/2017/11/11/lawyer-says-body-cam-video-shows-lapd-officer-planting-drugs.html
Artikel zum Thema
21.08.2009 Videoüberwachung einer Anti-Atom-Demonstration im Juni 2008 „rechtswidrig“
„Es ist erschreckend, in welchem Ausmaße das Polizeipräsidium die verbindliche Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts ignorieren möchte. Die Versammlungsfreiheit ist ein wesentlicher Grundbaustein für gelebte Demokratie, die nicht zum störenden Risikofaktor herabgewürdigt werden kann. Wenn junge Menschen, die vielleicht zum ersten Mal demonstrieren, sofort 90 Minuten lang gefilmt werden, ohne dass es irgendeinen Anlass gäbe, dann kann dies nur als Einschüchterungsmaßnahme gedacht sein. Das aber ist klar rechtswidrig. Die Gefahren gehen von den radioaktiv verstrahlten Uranmülltransporten aus und nicht von den Atomkraftgegnern.“