Ganz Jerusalem steht völkerrechtlich unter der Verwaltung vom Treuhandrat der Vereinten Nationen, der neben Internationalem Gerichtshof, U.N. Generalsekretär und Sicherheitsrat im Jahre 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen als ein Hauptorgan der U.N.O. beschlossen wurde.
Am morgigen Donnerstag (21.12.) stimmt die Allgemeine Versammlung der Vereinten Nationen („general assembly“, generell mit „Vollversammlung“ übersetzt) über eine Resolution ab, die jedwede behauptete Änderung am völkerrechtlichen Status von Jerusalem für „null und nichtig“ erklärt.
Die Resolution war zuvor am 18. Dezember im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingebracht und durch das Veto der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika als alleiniger Gegenstimme blockiert worden. Alle anderen Regierungsvertreter stimmten für die Resolution.
Ohne die U.S.-Regierung unter Donald Trump namentlich zu erwähnen, welcher nicht nur nach Einschätzung von CNN Analyst Aaron David Miller das Opfer einer vulkanischer Geistverschmelzung mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu repräsentiert, wendet sich die U.N.-Resolution gegen die kürzlich abgegebene Erklärung der U.S.-Regierung, Jerusalem sei die Hauptstadt des Staates Israel.
Die U.N. Resolution ruft des Weiteren dazu auf, entsprechend vorheriger Sicherheitsratsbeschlüsse von der Einrichtung diplomatischer Vertretungen (also Botschaften) in Jerusalem abzusehen. Auch dies wendet sich gegen die U.S.-Regierung von Donald Trump. Dieser hatte in seiner Hommage an religiös verbrämte Verrückte auch die Verlegung der U.S.-Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem angekündigt.
Vetorecht im U.N.-Sicherheitsrat
Das bei der Gründung der Vereinten Nationen zunächst den Siegermächten im 2. Weltkrieg U.S.A., Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion (ab 1991 der Russischen Föderation), sowie China (nach der Revolution 1949 entzogen, 1971 wieder erteilt) als „ständige Mitglieder“ im Sicherheitsrat eingeräumte Vetorecht ergibt sich aus der im Oktober 1945 in Kraft getretenen Charta der Vereinten Nationen.
Doch ist dieses Vetorecht im U.N. Sicherheitsrat, entgegen dem seit 1945 offensichtlich unveränderten mentalen Gewohnheitsrecht der Weltendverbraucher, keineswegs uneingeschränkt.
In Kapitel V, Artikel 27 der U.N. Charta werden zunächst in Absatz 2 „Verfahrensfragen“ vom Vetorecht ausgenommen. Dies würde die Frage aufwerfen, ob die Umsetzung bereits existierender verbindlicher U.N.-Beschlüsse, z.B. zu Frage des Status von Jerusalem, unter Verfahrensfragen fällt. Selbstverständlich müsste dafür irgendein „Diplomat“ oder eine Regierung diese Frage aufwerfen.
Des Weiteren verfügt Absatz 3 von Artikel 27 der U.N. Charta:
„Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständigen Mitglieder, jedoch mit der Maßgabe, daß sich bei Beschlüssen auf Grund des Kapitels VI und des Artikels 52 Absatz 3 die Streitparteien der Stimme enthalten.“
Kapitel VI und Artikel 52 Absatz 3 regeln die friedliche Beilegung von Streitigkeiten von verschiedenen Parteien.
Da gerade die jetzige Regierung der Vereinigten Staaten unbestreitbar und nach eigener Aussage in der Frage vom völkerrechtlichen Status Jerusalems selbst eine Streitpartei ist, müsste sich nach Wortlaut der U.N.-Charta lediglich eine andere Vetomacht als „Streitpartei“ für das Völkerrecht und das legitime Interesse des besetzten Palästinas und damit gegen die Vereinigten Staaten stellen, um deren Vetorecht im Weltsicherheitsrat zu neutralisieren.
Bezeichnend, dass auch dies in 72 Jahren nie geschehen ist; ebenso, dass das eingeschränkte Vetorecht im Weltsicherheitsrat insgesamt seit 72 Jahren nie öffentlich thematisiert wurde.
Der Treuhandrat der Vereinten Nationen
Kommen wir nun zu einem 1945 in der Charta der Vereinten Nationen vorgeschrieben Organ, von dem Sie im Leben noch nie etwas gehört haben und von dem heute ungezählte Menschen hören könnten, wären sie noch am Leben.
Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen verfügte ein internationales Treuhandsystem, um ehemaligen Kolonien, also unterdrückten und ausgelünderten Ländern und Gebieten, beim Übergang die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu helfen.
Artikel 75
Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die auf Grund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet.
Artikel 76
Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten Nationen dient das Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:
a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;
b) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt der Einwohner der Treuhandgebiete und ihre fortschreitende Entwicklung zur Selbstregierung oder Unabhängigkeit so zu fördern, wie es den besonderen Verhältnissen eines jeden dieser Hoheitsgebiete und seiner Bevölkerung sowie deren frei geäußerten Wünschen entspricht und in dem diesbezüglichen Treuhandabkommen vorgesehen ist;
c) die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und das Bewußtsein der gegenseitigen Abhängigkeit der Völker der Welt zu stärken;
Kapitel VIII der U.N. Charta schließlich verfügte die Schaffung eines Treuhandrates, unter Autorität der „Generalversammlung“ (Vollversammlung, allgemeinen Versammlung) der Vereinten Nationen.
Der in 1945 durch die Charta beschlossene Treuhandrat der Vereinten Nationen verfügt über den gleichen völkerrechtlichen Status wie der gleichzeitig beschlossene U.N.-Generalsekretär, der Internationale Gerichtshof und der Sicherheitsrat.
Es gibt einen Grund dafür, dass Sie davon noch nie gehört haben.
Der völkerrechtliche Status von Jerusalem
Die einzig realistische Definition eines Status Quo, was die Staatsgrenzen und die Existenz der Staaten insgesamt angeht, ist die Waffenstillstandslinie von 1949 bis 1967. Diese markiert die Grenzen von Israel und des von Israel 1967 im Sechs-Tage-Krieg besetzten Palästina.
Das ändert nichts am völkerrechtlichen Status von Jerusalem.
Durch Resolution 181 (II) der Allgemeinen Versammlung der Vereinten Nationen vom 29. November 1947 ist der völkerrechtliche Status Jerusalems der eines demilitarisierten Treuhandgebietes unter Oberhoheit des Treuhandrates.
Laut U.N. Resolution 181 (II) hat der Treuhandrat einen Gouverneur von Jerusalem zu ernennen. Der Gouverneur darf kein Bürger eines der Staaten sein, die auf dem Boden des 1947 in die Unabhängigkeit entlassenen Palästinas gegründet wurden.
Die Leser ahnen es: der Treuhandrat tat in dieser Frage nichts. Er tat seit 1947 nichts und seit 1994 gar nichts. Ebenso kein „Diplomat“, keine Regierung oder irgendeiner, der jemals für die Lösung dieses Problems oder auch nur zu dessen Klärung bezahlt wurde.
Resolution 181 (II) der Allgemeinen Versammlung der Vereinten Nationen vom 29. November 1947 beschrieb des Weiteren genau die Grenzen der unter U.N.-Verwaltung zu stehenden Stadt Jerusalem als Ganzes.
Bis heute ist im Völkerrecht von einer Teilung Jerusalems, etwa wie im Berlin des Kalten Krieges, irgendwelchen Mauern und irgendeiner Regierungshoheit irgendeines Staates über Jerusalem oder irgendwelche Teile der Stadt nirgendwo die Rede.
Aktuelle Situation
Am morgigen Donnerstag, dem 21. Dezember des Jahre 2017, wird also in der Vollversammlung / Generalversammlung / Allgemeinen Versammlung der Vereinten Nationen über die erwähnte und beschriebene Resolution abgestimmt. Dass die beiden geistverschmolzenen rechtsradikalen Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und von Israel vor einer historischen, desaströsen und beschreibbar peinlichen Niederlage stehen, erkennt man am Ergebnis der gestrigen jährlichen Abstimmung über das Recht auf Selbstbestimmung Palästinas, also dessen Staatlichkeit und Unabhängigkeit.
Obwohl diese jährliche Abstimmung genauso wertlos ist wie alles was die Vereinten Nationen und sämtliche Regierungen in dieser Frage innerhalb der letzten Jahrzehnte zuwege gebracht haben, ergab die Abstimmung mit 176 zu 7 Stimmen doch ein recht eindeutiges Bild. Von den dümmsten und miesesten Linken der Welt einmal abgesehen, waren auf Seiten von Trump und Netanjahu nur noch der ebenfalls einschlägig bekannte Pro-Asiat Justin Trudeau, seines Zeichens Ministerpräsident von Kanada, sowie ihre Hoheiten von den Marshallinseln, Palau, Nauru und Mikronesien. Entsprechend ist abzusehen, wer auch morgen wieder „Gewalt vor Recht“ ergehen lässt.
Die derzeitigen Drohungen aus Washington sind eine Verzweiflungstat wieder auf den Erdboden zurückgezupfter Völkerrechtsflüchtlinge, deren jahrzehntelange Ignoranz nur durch milliardenfache „Ahhh“s und „Ohhh“s von Autoritätsgläubigen vor nackten KaiserInnen möglich wurde.
Dazu bleibt festzuhalten, dass bislang auch sämtliche Worte und Taten der sogenannten „Autonomiebehörde“ Palästinas mit ihrem „Präsidenten“ Mahmud Abbas bislang für die Sache Palästinas und des Völkerrechts wertlos oder sogar gefährlich waren.
Im Dezember 2014 sabotierten Abbas, die P.L.O. und die Fatah die eigene in den U.N. Sicherheitsrat entsprechende Resolution und sorgten selbst für deren Niederlage, ohne dass die U.S.-Regierung ihr Veto einlegen musste (Palästina und die Unabhängigkeit: Eine unnötige Verzögerung). Und anstatt danach zur U.N. Vollversammlung zu gehen, wie es morgen mit der Jerusalem-Resolution geschehen wird, taten sie nichts.
Abbas, dessen erbärmliche Kollaboration mit dem Besatzungsregime zu verantworten hat, dass so viele palästinensische Jugendliche in den Wahnsinn verfielen und der der israelischen rechtsradikalen Regierung seit Jahrzehnten ermöglicht ihren Blutrausch und Zynismus auszuleben, glänzte vor Tagen schon wieder mit einem Versuch seinen Finanziers in Israel, den Vereinigten Staaten und der „Europäischen Union“ in die Hände zu spielen. Anstatt endlich das Existenzrecht Palästinas zu vertreten, die Unabhängigkeit mit zeitlicher Roadmap auszurufen („Kolonisten und Faschisten, ihr habt netterweise noch ein Jahr aus euren `Siedlungen` zu verschwinden!“) und die Vollmitgliedschaft bei der U.N.-Vollversammlung zu beantragen, die Palästina bei weltweiter Begeisterung sofort bekäme, droht der alte Betrüger Abbas nun die Anerkennung des Existenzrechts von Israel zurückzunehmen – wieder einmal das Dümmste was er machen kann, wenn man annimmt Abbas repräsentiere Palästina, was er nicht tut.
Was nach der absehbaren Niederlage der beiden auch innenpolitisch unter größtem Druck stehenden Autokraten Trump und Netanjahu in den Vereinten Nationen geschehen wird oder geschehen könnte, dazu in weiteren Artikeln.
(…)
Artikel zum Thema:
06.12.2017 People of Palestine, declare your independence