Die Vetomächte im U.N.-Sicherheitsrat, Russland, China, Großbritannien, Frankreich und die Vereinigten Staaten machten am 20. Juli 2015 das gesamte internationale Atomabkommen für den Iran wertlos. Und sie wussten es.
Die Regierungen der Atom- und Vetomächte Russland, China, Großbritannien, Frankreich, sowie der gesamte Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, beschlossen am 20. Juli 2015 einstimmig eine Resolution, die es sowohl den Vereinigten Staaten, wie jeder anderen Vetomacht jederzeit ermöglichte das internationale Iranabkommen zu brechen bzw zu „kündigen“. Und das auch noch völkerrechtlich ungestraft, obwohl völkerrechtswidrig, und bei kompletter Irrelevanz des Sicherheitsrates.
Wie Georg Schwarte im ARD-Studio New York auff „tagesschau.de“ sauber heraus recherchierte, bestimmt U.N. Resolution 2231 (2015) (in Abschnitt 11 und 12) folgendes:
„Sollte eine der sieben Vertragsparteien der Ansicht sein, die Resolution werde von einer anderen Vertragspartei – wie jetzt den USA – verletzt, muss der Sicherheitsrat binnen 30 Tagen eine neue Resolution beschließen. Scheitert das, würden automatisch alle von den Vereinten Nationen gegen den Iran früher verhängten Sanktionen wieder in Kraft treten.“
Da die U.S.A. nun aber Vetomacht sind, könnte die Regierung Trump natürlich jede gegen ihren Vertragsbruch eingebrachte Resolution blockieren.
Das Ergebnis wäre also, dass durch den Versuch einen Vertragsbruch durch die Vereinigten Staaten im U.N.-Sicherheitsrat feststellen zu lassen, alles noch schlimmer würde für den Iran, gerade weil er sich an den Vertrag gehalten hat und weil die Vereinigten Staaten ihn gebrochen haben.
D.h., das Atomabkommen gilt faktisch nur für die Vertragsparteien ohne Vetomacht im U.N.-Sicherheitsrat: den Iran, Deutschland und die Europäische Union.
Es ist anzunehmen, dass sich jetzt wieder einmal alle beteiligen Regierungen auf die Unfähigkeit herausreden ihren eigenen Betrug zu verstehen.
Eine U.N.-Resolution ist Teil des am 14. Juli 2015 unterschriebenen internationalen Iranabkommen / Atomabkommen (Joint Comprehensive Plan of Action, J.C.P.O.A.).
Bereits Monate vorher warnte Radio Utopie ausdrücklich vor genau dieser kommenden U.N.-Resolution und der damit zusammenhängenden Frage der Sanktionen. (4. April 2015, Das Iran-Abkommen: Wende oder Hebel)
Und schon zuvor warnten wir im März 2015 davor, dass diese kommende U.N.-Resolution sich ausgerechnet auf Kapitel VII der nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossenen Charta der Vereinten Nationen berufen solle
Genau das tut die am am 20. Juli 2015 im U.N.-Sicherheitsrat beschlossene Resolution 2231 (2015), indem sie sich in ihren entscheidenen Abschnitten („decides“) auf Artikel 41 (und damit Kapitel VII) der Charta der Vereinten Nationen beruft.
Die am 26. Juni 1945 beschlossene Charta der Vereinten Nationen, der die entsprechende Organisation folgte, sollte der Verhinderung von Angriffskriegen dienen, wie sie die Welt seinerzeit gerade erlebt hatte. Stattdessen wurde Kapitel VII seit Beginn des neuen Jahrtausends und Ausbruch des bis heute andauernden u.s.-geführten Terrorkrieges auf maximal zynische und verbrecherische Weise für Angriffskriege benutzt, u.a.
– 2003 zur Invasion des Irak (nach U.N.-Resolution 1441, Russland und China legten kein Veto ein),
– 2011 zur Invasion Libyens (nach U.N.-Resolution 1973, Russland und China legten kein Veto ein, aber erklärten nachher immerhin, dass sie nicht wussten was sie getan hatten)
– zur seit 2011 andauernden Invasion Syriens. Nachdem im dortigen Stellungskrieg die Invasoren und ihre Proxy-Milizen, damals unter “Al Kaida” Label, Chemiewaffen einsetzten und dies Damaskus in die Schuhe schoben, (1, 2, 3), behauptete der russische Außenminister Sergej Lawrow noch am 17. September 2013, die kommende Resolution 2118 (2013) des U.N.-Sicherheitsrates zu Syrien werde keinen Bezug auf Kapitel VII der U.N.-Charta enthalten. Am 27. September hatte sie einen, mit der Unterschrift Russlands.
Am morgigen Dienstag, dem 15. Mai 2018, wird nun der Außenminister des Iran in Brüssel erwartet. Javad Zarif trifft dort, genau wie zuvor bei seiner Reise nach Russland und China, auf Außenminister derjenigen Länder, namentlich Großbritannien und Frankreich, die jederzeit ungestraft das Abkommen mit dem Iran brechen können, was auch die Regierung des Iran seit drei Jahren wissen muss.
Die iranische Regierung verlangt nun innerhalb von 60 Tagen Garantien, dass das Iranabkommen wenigstens von der „Europäischen Union“ und damit auch von den U.N.-Veto- und Atommächten Frankreich und Großbritannien eingehalten wird.
Na dann viel Glück.
(…)
Artikel zum Thema:
25.04.2018 Was allein Verhandlungen über ein neues internationales Iran-Abkommen bedeuten würden
Die einzig richtige Antwort auf Macrons und nun Trumps Forderung nach einem „neuen Deal“ heisst Nein. Wenn Rohani sie nicht gibt, ist er tot. Sagt Rohani aber Nein, können er und der Iran sich darauf verlassen, dass die Freunde des Völkerrechts weltweit dessen Feinde politisch beseitigen, früher oder später. Sogar in Deutschland.
Link zur Quelle tagesschau.de hinzugefügt um 15.43 Uhr. Zeitangabe Eintreffen Zarif in Brüsssel korrigiert am 15.05.2018