„Dienstpflicht“ heisst Verfassungsänderung und Zwangsarbeit

Verantwortlich zu machen wären die Fantomparteien „Grüne“ und „die Linke“. Und das mit aller politischen Härte.

Dass Zwei Drittel der befragten Deutschen eine Verfassungsänderung für die Wiedereinführung der Zwangsarbeit bejahen, zeigt erstens wem auch das ZDF und sein „Politibarometer“ seine Dienstpflicht verrichtet und zweitens, dass die berühmte Mehrheit der Deutschen nach wie vor zu dumm ist für die Demokratie.

Das rechtfertigt nicht, sie ihnen zum zweiten Male in der deutschen Geschichte unter den Händen wegzustehlen.

Wir schauen ins Grundgesetz, Artikel 12, welcher für die „Dienstpflicht“ geändert werden müsste:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Sicher werden Sie nun sagen, da steht jetzt etwas von „Dienstleistungspflicht“. Das sei doch irgendwie dasselbe. Ist es nicht.

Zuerst einmal heißt „allgemein“ und „für alle gleich“, dass z.B. auch der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer, berühmt geworden durch sein Verständnis von Polizeieinsätzen zugunsten des Gesichts vom L.K.A., zu „herkömmlichen“ Arbeiten herangezögen werden könnte.

Das hat er sich bestimmt anders vorgestellt, als er jüngst die Wiedereinführung der „Dienstpflicht“ unterstützte.

Wie in diesem „MDR“-Artikel gut erklärt wird, stammt übrigens die Interpretation von „herkömmlich“ noch aus den Zeiten originaler Dienstpflichten: aus dem Faschismus.

„Denn als herkömmlich – als traditionelle Dienste – versteht der Gesetzgeber Hand- und Spanndienste. Also etwas bauen oder transportieren, wenn es nötig ist. Oder die Feuerwehr- und Deichschutzpflicht.“

D.h., allein schon um eine Zwangsarbeit von z.B. explizit jungen Menschen etwa im Sozialbereich zu erzwingen, muss der Staat das Grundgesetz ändern.

Bisher hat er sich durch die „Wehrpflicht“ herausgewunden, die am 19. März 1956 durch eine Verfassungsänderung in Westdeutschland erzwungen wurde und heute in Artikel 12a immer noch verankert ist.

Diese „Wehrpflicht“, etwa an der Ostfront, zur „Verteidigung“ am Hindukusch oder Seit an Seit mit Al Kaida Terroristen in der gescheiterten Syrien-Invasion, ist derzeit aber ausgesetzt. Dass der Staat diese nicht einfach wieder in Kraft setzt, zeigt, dass es ihm wieder einmal um etwas ganz Anderes geht: nämlich um die weitere Zersetzung der Verfassung. Im Prinzip geht das schon so seit 1949.

Dass Sachsens Ministerpräsident und Liebhaber der Pressefreiheit Kretschmer nun eine „Volksbefragung“ für die „Dienstpflicht“ ins Spiel bringt, ist ein weiterer mieser Trick, der mit der Dummheit der Leute kalkuliert.

Man kann das Grundgesetz nicht durch eine Volksabstimmung ändern. Das verbietet nämlich das Grundgesetz. Verstehen Sie?!

Und dass die Generälin der „C.D.U.“ Annegret Kramp-Karrenbauer nun ankommt mit dem durch Operation Asyl den Deutschen implantierten Exstase-Panik-Fetisch „Flüchtlinge“, die ja „freiwillig oder verpflichtend“ (baaahahaa) ihre „Dienstpflicht“ hierzulande absolvieren könnten, wegen der Integration, ist nichts als ein weiterer Täuschkörperabwurf, der den Restverstand der allgemeinen und herkömmlichen Öffentlichkeit testen soll.

Entweder, oder. Freiwillig oder verpflichtend. Verfassungsänderung oder nicht. Und käme eine, wäre ein weiteres Grundrecht der Deutschen flöten. Für, gegen, wegen irgendwen und irgendwas würde auch dabei keine Rolle spielen.

Alle würden verlieren, nur der Staat würde gewinnen und noch ein bisschen mehr herumkommandieren können und machen was er will.

Womit wir zu den „Grünen“ und „die Linke“ kommen.

Die Stimmen dieser Fantomparteien werden für eine Verfassungsänderung benötigt.

Wieder erklärt, für AnfängerInnen: dazu braucht der Staat eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag, als auch im Bundesrat.

„Die Linke“ und „Grüne“ haben dort noch alles durchgewunken, jüngst erst in 2017 die Zersetzungswelle von dreizehn Verfassungsänderungen zur Verpachtung / Kommerzialisierung der von der Bevölkerung bezahlten Verkehrswege, Infrastruktur und sogar Schulen.

Die Taktik von „Grünen“ und „die Linke“ bei ihrer Rolle in der hiesigen Demokratie-Simulation ist immer die Gleiche, ob bei Verfassungsänderungen oder einem Abnicken des Bundesrates für zustimmungspflichtige Gesetze: erst extremes Geheuchel und ein (irrelevantes) Nein im Bundestag (bis 2017 hatte die „große Koalition“ dort sogar die Drei-Viertel-Mehrheit), um dann hintenrum im Bundesrat doch zuzustimmen und darauf zu setzen, dass die Meisten das nicht mal begreifen.

Höchstwahrscheinlich würden „F.D.P.“ und „A.f.D.“ einer Verfassungsänderung für die „Dienstpflicht“ alias Zwangsarbeit im Bundestag zustimmen und damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag sichern.

Das hieße, dass sich „Grüne“ und „die Linke“ im Bundestag wieder heraus heucheln und mit Nein stimmen könnten.

Aber im Bundesrat können „Grüne“ und „die Linke“ die Verfassungsänderung verhindern, durch ihre Beteiligungen an bzw Führungen von diversen Landesregierungen wie Baden-Württemberg und Thüringen.

Genau das müssen Alle, die noch ein Interesse an dieser Demokratie haben, von diesen beiden Fantomparteien einfordern. Und das mit aller Entschlossenheit, zu der die Naivlinge und Unfähigen im (pseudo)linken Spektrum, die seit 28 Jahren keine neue Partei in den Bundestag bringen wollen, überhaupt noch fähig sind.

(…)

Artikel zum Thema:

17.12.2016 Wie sich eine Partei den Namen „Die Linke“ gab
Zwei Essays von Hermann Ploppa aus 2005 mit dem Titel „Ein neuer Mantel für die PDS“ beleuchten, wie die ehemalige DDR-Staatspartei (ab 1990 „PDS“) im Jahre 2004 mithalf die „Wahlalternative für Arbeit und Soziale Gerechtigkeit“ (WASG) zu gründen, auf deren Rücken anschließend wieder in den Bundestag einzog, sie anschließend schluckte und sich selbst in „die Linke“ umbenannte.

04.10.2015 „Was bisher nicht zusammen gehörte“: Die Parteien und das Grundgesetz
Beschlüsse, Erklärungen, Belege: Wie 25 Jahre nach Beginn der Berliner Republik S.P.D., C.D.U., Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, F.D.P. und Piratenpartei unsere Verfassung immer noch in Frage stellen und beseitigen wollen