Die Regierung der Republik Korea hat das „Das Garnisonsdekret“ aus den fünfziger Jahren mit sofortiger Wirkung abgehoben. In einer Mitteilung des Verteidigungsministeriums am 12.9.2018 hiess es, dass es keinen Fall in den letzten dreissig Jahren gegeben hatte, bei dem sich die koreanischen Streitkräfte darauf berufen hätten.
Es hätte den Militäreinsatz im Inneren zum „Selbstschutz“ gegen Demonstranten erlaubt, ohne dafür eine parlamentarische Zustimmung zu benötigen.
Um zu verhindern, dass es zukünftige Ambitionen bei möglichen Unruhen und dem Missbrauch einer Auslegung dieser „Ausnahmeregelung“ geben könnte, ist die Abschaffung von grösster Bedeutung für die zivile Bevölkerung bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte wie Demonstrationen.
In anderen Demokratien einschliesslich der Bundesrepublik Deutschland gehen die Bestrebungen dahin, Militär- und Polizeibefugnisse sowie zivile Kräfte miteinander zu verschmelzen, künftige Einsätze im Inneren zu ermöglichen und eine strikte Trennung auszuhebeln..
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