Am heutigen Montag wollen zunächst die Gesundheitsministerien von Landesregierungen und Bundesregierung über „Regeln“, also Verbote auch von privaten Zusammenkünften jedweder Art (Feiern, Feste, Parties, Hochzeiten, Beerdigungen, Zeremonien, etc, etc) beraten. Dies beinhaltet unweigerlich entsprechende staatliche Zwangsmaßnahmen bei Verstößen. Vorbild: Großbritannien. Am Donnerstag konferieren dazu Kanzlerin Merkel und Landesregierungen.
Verteidigungsministerin und Militärchefin Kramp-Karrenbauer hat bereits eine Zwangsmaskierung („Maskenpflicht“) an Arbeitsplätzen und allen Schulen ins Spiel gebracht. Vorbild: Frankreich. Gescheitert: in Österreich.
Lobbyisten der in der vom Ausnahmezustand verursachten Rezession kollabierenden Mittelschicht, sowie Vertreter ganzer Stände und Berufszweige die vor dem Nichts stehen, und sogar ein „Wirtschaftsweiser“ der Merkel-Scholz-Regierung, riechen bereits den Braten und warnen vor einem zweiten „Lockdown“.
Da der Staat, sein auf die Bevölkerung losgelassener geheimdienstlicher Komplex und dessen eingebettete Contralinke auf der Suche nach Ketzern alias „Verschwörungstheoretiker“, nur noch daran interessiert erscheinen alle einzukassieren und zu kriminalisieren, die sich diesen Staatsstreich nicht gefallen lassen, hier für die bereits Geblitzdingsten in der Republik eine Gegenmaßnahme – zur Erinnerung an die fundamentalsten Dinge, die sie gerade versuchen zu verdrängen.
1. Ist der vor fünf Monaten vom Staat unter Anglizismen-Blödelei („Lockdown“, „Social Distancing“) ausgerufene Ausnahmezustand verfassungsgemäß?
Nein.
Die Außerkraftsetzung praktisch jeden Grundrechts und der gesamten Demokratie durch den Staat und seine Hierarchie, bis runter von jedem daher gelaufenen Verwaltungsbeamten und irgendwelche „Verordnungen“, ist mit dem Grundgesetz nicht zu machen.
Und es ist diesbezüglich auch völlig egal, was da in irgendwelchen Gesetzen steht, ob diese „Infektionsschutzgesetz“ heißen oder nicht. Genau das ist das Wesen einer Verfassung, einer Republik: die Verfassung steht über dem Staat und dessen ausführender Gesetzgebung. Diese hat sich der Verfassung anzupassen, nicht umgekehrt.
Das Grundgesetz erlaubt lediglich in Artikel 11 eine Einschränkung der Freizügigkeit „zur Bekämpfung von Seuchengefahr“, nicht von Krankheiten oder größtenteils symptomlosen Virenbefall. Daher gibt auch dieser Verweis in Artikel 11 dem machtsuchtkranken Staat keine Kompetenz für die Zwangsmaskierung der gesamten Bevölkerung, ob an Arbeitsplätzen, in Schulen, in Verkehrsmitteln, Einkaufsläden, Schulen, oder, wenn es nach ihm gehen würde, irgendwann überall.
Ebenso erlaubt der Verweis in Artikel 11 nicht den Bruch des verfassungsmäßigen Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 GG), etwa durch Zwangstests bzw Zwangsmedikamentierung (Impfung) mit erbgutverändernden Stoffen auf Basis des „messenger ribonucleic acid molecule“ (mRNA), an dem neben vielen anderen im biotechnologischen Komplex auch der Konzern CureVac bastelt und gerade nach entsprechendem Börsenflug dabei ist Hunderte Millionen von Impfstoff-Dosierungen an die „Europäische Union“ zu verkaufen.
Auch erlaubt dieser Verweis in Artikel 11 GG nicht die Aufhebung des Verfassungsrechts auf unbewaffnete Versammlungen jedweder Art, wie Demonstrationen, Konzerte, Parties, die erwähnten Familienzusammenkünfte, Religionsausübung, Besuche, Kontakte, etc, etc, eben alles was das Leben ausmacht (von Schulen, Universitäten, Forschung, Arbeit, Wirtschaft, der notwendigen Wartung und Reparatur von Infrastrukturen für Wasser, Energie, Verkehr, Kommunikation, oder der medizinischen Versorgung und Vorsorge ganz zu schweigen).
Und natürlich erlaubt gar nichts im Grundgesetz dessen Aufhebung, egal ob „mal eben“, „ausnahmsweise“, „ja öh nee musste mal gucken, ich muss weg, ich kann jetzt nicht frag Vati Staat oder den Experten“ oder gleich im Dauerzustand.
Wer es nicht verstanden hat: eine Aufhebung, und dann noch auf Dauer, ist faktisch eine Beseitigung oder ein Beseitigungsversuch.
Sämtliche Nobel-Juristen und entsprechenden Edel-Internet-Schreiber flüchten sich diesbezüglich in Fragen, windelweiches Gewäsch und laufen in genau der Juristen-Flucht, vor der uns die berühmte überwältigende Mehrheit unserer Großeltern nie gewarnt hat, hinter dem nächsten Hintermann in Deckung (siehe Haufe.de, Freiheitsrechte.org , Verfassungsblog.de , juwiss.de). Oder sie geben gleich akademische Tipps wie sich dem zukünftigen „New Normal“ anzupassen ist.
Und das Bundesverfassungsgericht drückt sich vor einer entsprechenden Entscheidung und kollaboriert, wie üblich, mit der „politischen Klasse“, welche die Verfassungsrichter/innen unter sich ausgedealt hat.
2. Ist die Gewaltenteilung, wie vom Grundgesetz dem Staat diktiert, in Deutschland derzeit in Kraft?
Nein.
Abgesehen von der bereits erwähnten Kollaboration des Bundesverfassungsgerichts mit dem Ausnahmezustand durch Verschleppung der Verfassungsklagen – redet noch irgendjemand außer Radio Utopie vom Parlament? Wo ist dieser Sauhaufen überhaupt, in der „Krise“, die die gesamte Gesellschaft lähmt und ihrer Verfassungsrechte beraubt?
Er ist im Urlaub! Mutmaßlich nicht in einem der vielen nach Gutdünken von irgendwem ausgerufen „Gefahrengebiete“, aus dem zurückkehrende Reisende dann Zwangstests unterworfen werden sollen, die dann mit Saus und Braus in sich zusammenfallen und – simsalabim! – plötzlich denselben „Experten“ die vorher die Bundesherde gegen unabhängige Mediziner immunisiert haben, namentlich Karl Lauterbach und Christian Drosten, auffällt, dass es auch Krankenhäuser, Pflegeheime und die tatsächliche Gesundheitsversorgung gibt, für die man die Tests braucht und die nun vorschlagen, die sowieso in sich zusammengebrochenen Zwangstests an den Flughäfen und Grenzen wieder zurückzunehmen, genau wie in Österreich die Datensammlung bzw Durchleuchtung von Reisenden.
Das Parlament kontrolliert die Regierung. Das nennt man parlamentarische Demokratie.
Die Regierung hat lediglich die Kompetenz Gesetze umzusetzen, nicht mit Verordnungen um sich zu schmeissen und gleich die ganze Demokratie außer Kraft zu setzen.
Das „Robert Koch Institut“ ist eine Regierungsbehörde. Eine Re-gier-ungs-be-hör-de.
Hat der Bundestag oder dessen „Ausschuss für Gesundheit“, von dem Sie nie gehört haben, zu irgendeinem Zeitpunkt die Angaben der Regierungsbehörde „Robert Koch Institut“ kontrolliert?
Sind innerhalb des gesamten fünfmonatigen Ausnahmezustands, oder gar vorher, die gewählten Abgeordneten des Parlaments auch nur ein einziges Mal bei dieser zu drei heiligen Buchstaben aus dem Morgenlande geronnenen Behörde aufgetaucht und haben irgendetwas, auch nur eine der auserwählten Zahlen denen sich diese Bananenrepublik zu Füßen geworfen hat, tatsächlich überprüft? Haben sie kontrolliert, woher dieses ganze neue Zahlentestament überhaupt stammt, wer es zusammengezählt oder einfach erzählt hat? Haben sie Akten studiert, Datenbanken durchforstet, vor Ort, so als ginge es für sie um einen Steuernachlass von 500 Euro wegen eines neuen, potentiell absetzbaren Smart Devices in ihrer 7-Zimmer-Villa, also praktisch um ihr Leben?
Nein.
Man darf sogar mutmaßen, dass die meisten Abgeordneten im Gesundheitsausschuss nicht einmal wissen, dass das RKI und das unauffällig in dessem Windschatten segelnde „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI) auch „Infizierte“ in seine Statistiken übernimmt, bei denen der Coronavirus (SARS-CoV-) „nicht durch Labortest nachgewiesen“ ist, sowie „COVID-Tote“, bei denen das „Virus nicht nachgewiesen“ wurde. (21.04.2020, Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken)
Und die deutschen Regierungsbehörden tun dies nach Vorgabe der „Weltgesundheitsorganisation“ WHO. (15.04.2020, Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt)
Fazit:
Der Staat behält seinen verfassungswidrigen Ausnahmezustand bei, die Gewaltenteilung ist außer Kraft und der Ausnahmezustand soll auch noch eskaliert werden.
Quod erat demonstrandum.
(…)
01.08.2020 Ticker: Berliner Landesregierung und Polizei versuchen Grundgesetz-Demonstration mit 100.000 Menschen aufzulösen
29.04.2020 „Corona-App“: Nächster Anlauf des elektronischen Polizeistaates
21.04.2020 Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken
21.04.2020 Zwangsmaskierung für die „Volksgesundheit“: Die Corona-Monarchisten zeigen Suchtverhalten
12.04.2020 Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
03.04.2020 Militäreinsatz im Inland? Die Putschisten bluffen.
21.03.2020 Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen
21.02.2020 Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
15.06.2017 Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte
02.07.2016 Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt
28.10.2014 Republik außer Funktion
Anm.: auch in diesem Artikel sind aufgrund des üblichen Suchmaschinen-Buheis und der Lesbarkeit Abkürzungen wie SARS (severe acute respiratory syndrome), COVID (coronavirus disease) und RKI (Robert Koch Institut) nicht durch Punkte gekennzeichnet.