31.08.2020 Berlin am 29. August: Analyse einer Dialektik von Sabotage an Verfassung und Demokratie
Erst vor zwei Tagen beschrieben wir die derzeitige perfide hegelianische Dialektik von Sabotage an Verfassung und Demokratie im Zuge der kafkaesk umgedrehten Demokratiebewegung gegen den aktuellen verfassungswidrigen Ausnahmezustand und die Aussetzung des Grundgesetzes.
Nun versucht ein Ableger der Zombie-Linken, die vor wenigen Wochen noch den Schutz vor Rassismus aus Artikel 3 Grundgesetz streichen lassen wollte, für / wegen / gegen Rassismus Artikel 20 „ergänzen“ zu lassen. Heute tagt diesbezüglich dazu der zentrale Kader der Einheitsregierung („große Koalition“), der „Kabinettsausschuss“. Ihm liegen genaue Vorgaben der „Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen“ / „DeutschPlus e.V.“ vor.
Irgendwelches Getue um (Groß)Mami und Groß(Vati), oder die Bewegung von A nach B als esoterische Parameter für angebliche politisch-charakterlich-geistig-moralische Eigenschaften positiver oder negativer Art, rauschen hier schon in den Gulli bevor sie Radio Utopie überhaupt erreichen. Der Begriff „trifft uns nicht“ ist also schon übertrieben. Das betrifft sowohl AbstammungsfetischistInnen, als auch Leute die glauben, man dürfe dies oder das nicht glauben, aber dafür alles von Staat, Autoritäten und Schwatzdrohnen im Medienkomplex.
Artikel 3 Grundgesetz, aus dem die Verräterparteien der Zombie-Linken, „Bündnis 90/Die Grünen“, „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ und „die Linke“, im perfiden Versuch die derzeitige soziale Bewegung in den U.S.A. gegen Rassismus und tödliche Polizeigewalt auszunutzen, noch im Juni den Schutz vor Rassismus streichen lassen wollten, besagt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Keine Fragen offen.
Analyse:
Irgendwelche ausführenden Gesetze, die die vom Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung von Menschen vor dem Gesetz und den Schutz vor Diskriminierung umzusetzen haben. interessieren uns nicht.
Was hier aktuell versucht wird, ist vielmehr Folgendes: Einwanderung als Staatsziel zu verankern, durch eine „Ergänzung“ von (wiederum ausgerechnet) Artikel 20, der die derzeit ausgesetzte Gewaltenteilung vorschreibt und die ausführende Gesetzgebung (wie z.B. das Infektionsschutzgesetz) der Verfassung unterordnet, was ebenfalls im vom Staat ausgerufenen Ausnahmezustand einfach ignoriert wird (irgendwelche Bürokraten in irgendeiner Stadtverwaltung entscheiden derzeit, welche Personen in welchem Häuserblock Grundrechte ausüben und auch nur aus dem Haus dürfen).
Einwanderung oder Auswanderung sind weder Gefahr, noch Notwendigkeit. Dies jetzt ideologisch zu definieren und als Staatsziel festzuschreiben, wäre faktisch die Implementation einer biologistischen Staatsideologie.
Strategisch bzw geostrategisch (weltpolitisch) ist der aktuelle Versuch Artikel 20 zu „ergänzen“ zu lassen schlicht als ein weiterer perfider Versuch zu werten, programmiert und auf Befehl die Verfassung zu zersetzen und für die ersehnten „Vereinigten Staaten von Europa“ letztendlich durch eine Volksabstimmung zu beseitigen.
Auch dieser Versuch wird scheitern.
(…)
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21.10.2018 Offene Grenzen, Grenzen dicht: Die zwei Seiten der gleichen Medaille
Beide Parolen spielen einem gelenkten Staat in die Hände, der sich weigert die Verfassung, (internationales) Recht und sogar die eigene ausführende Gesetzgebung einzuhalten, sondern stattdessen die Republik zugunsten der ihm vorgesetzten „Vereinigten Staaten“ endlich loswerden will. Weil ihm das so befohlen wurde.