Autoren: Özlem Alev Demirel und Jürgen Wagner
EU-Friedensfazilität als Anreizsystem für Militäreinsätze und Waffenlieferungen
Am 22. März 2021 beschloss die EU die Regelungen für eine Europäische Friedensfazilität – klingt ja eigentlich nicht schlecht, könnte man meinen. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Bezeichnung allerdings als grob irreführend, geht es dabei doch darum, EU-Militäreinsätze und Waffenlieferungen an Drittstaaten künftig „besser“ als mit den bisherigen Instrumenten finanzieren zu können. Zu allem Überfluss wurde die mit über 5 Mrd. Euro ausgestattete Fazilität auch noch als Schattenhaushalt („haushaltsexternes Instrument“) in einer rechtlichen Grauzone außerhalb des EU-Haushaltes angesiedelt.
Dies hat unter anderem den „Vorteil“, dass das Treiben des Finanzinstrumentes der Kontrolle durch das Europäische Parlament entzogen ist. Damit hat sich die EU eine gut bestückte und unkontrollierbare Kriegskasse zugelegt, um ihre Interessen im Globalen Süden entweder selbst oder über Stellvertreter „effektiver“ durchzusetzen.
Frühe Schattenhaushalte
Der EU-Vertrag verbietet es in Artikel 41(2), die „operativen Ausgaben“ für „Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ aus dem EU-Haushalt zu bestreiten. Es liegt auf der Hand, dass dieser Passus als großes Hindernis auf dem Weg zu einer Militärmacht Europa empfunden und aus diesem Grund immer weiter ausgehöhlt wird. Bereits früh machte man sich deshalb unter anderem über zwei Töpfe daran, sich an diesem Verbot vorbeizumogeln: Dem ATHENA-Mechanismus und der „Afrikanischen Friedensfazilität“ (AFF).
Der im März 2004 ins Leben gerufene ATHENA-Mechanismus diente der Finanzierung von auf europäischer Ebene vom Rat beschlossenen EU-Militäreinsätzen, war aber dennoch aufgrund der beschriebenen rechtlichen Hürden kein offizieller Teil des EU-Haushaltes. Stattdessen zahlten in ihn sämtliche EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) nach einem festen Schlüssel ein (Deutschland 20% bis zum britischen EU-Austritt, seither 25%). Dieses Verfahren hatte den „Charme“, dass damit jedes Mitgliedsland dazu verdonnert wurde, sich an der Finanzierung eines EU-Militäreinsatzes zu beteiligen – und zwar vollkommen unabhängig davon, ob es an einem bestimmten Einsatz teilnahm oder nicht.
Ebenfalls im Jahr 2004 ging der zweite wichtige Topf zur Umgehung des EU-Vertrages an den Start: die Afrikanische Friedensfazilität. Nachdem Militäreinsätze mit eigenen Truppen mit hohen finanziellen und politischen Risiken verbunden sind, wurde über die Jahre die sogenannte „Ertüchtigung“ immer beliebter. Dabei handelt es sich um die Ausbildung und Ausrüstung der Truppen „befreundeter“ Länder sowie um die Finanzierung ihrer Militäreinsätze. Dadurch sollten diese Staaten in die Lage versetzt werden, als Stellvertreter für die gewaltsame Durchsetzung europäischer Interessen zu sorgen (siehe junge Welt vom 1.8.2017).[1]
Über die AFF wurde vor allem der Aufbau einer „Afrikanischen Friedensarchitektur“ unterstützt, was Aufbau, Ausrüstung und konkrete Einsätze afrikanischer Interventionstruppen beinhaltete. Zwischen 2004 und 2020 wurden über die AFF insgesamt 3,4 Mrd. Euro ausgeschüttet – befüllt wurde sie zynischerweise mit Geldern des „Europäischen Entwicklungsfonds“, eines ebenfalls außerhalb des EU-Haushaltes angesiedelten Instrumentes, dessen Gelder eigentlich der unmittelbaren Armutsbekämpfung dienen sollten. Ein Großteil der AFF-Gelder, knapp 2 Mrd. Euro, wurde für die Unterstützung der AU-Mission in Somalia (AMISOM) ausgegeben. Wichtig waren auch noch die „Zuschüsse“ für die Aufstellung einer 5G-Saheltruppe, einer Einheit aus 5.000 SoldatInnen aus den Ländern Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und dem Tschad, die mit 253,6 Mio. Euro aus der AFF „bedacht“ wurde.[2]
Grenzen des Militarismus
Obwohl mit AFF und ATHENA ein Coup gelungen war, mit dem die Finanzierungsverbote des EU-Vertrages umgangen werden konnten, war man dennoch nicht ganz glücklich mit den beiden Instrumenten. Bei ATHENA wurde vor allem als Problem empfunden, dass nur vergleichsweise geringe Beträge der gesamten Einsatzkosten auf sämtliche Mitgliedsländer abgewälzt werden konnten. So wurden EU-Militäreinsätze in den Jahren 2015 bis 2019 lediglich mit einem Betrag von etwa 350 Mio. Euro aus dem ATHENA-Topf „bezuschusst“.[3] Beim Löwenanteil wurde weiter nach dem Verursacherprinzip verfahren, indem jedes Land seinen Anteil an einem Einsatz selbst stemmen musste („costs lie where they fall“). Dieses Verfahren war aber vor allem den Ländern ein Dorn im Auge, die zumeist den Großteil der SoldatInnen in EU-Einsätzen stellen und diese Kosten gerne stärker „sozialisiert“ sehen wollten.
Außerdem wurde bemängelt, diese Handhabe wirke für kleinere Mitgliedsländer demotivierend, sich stärker in EU-Militäreinsätze einzuklinken, weil damit zusätzliche hohe Kosten verbunden seien. „Die Finanzierung der europäischen Verteidigung muss durch eine Erweiterung der Lastenverteilung verbessert werden. Das aktuelle System hat in der Vergangenheit finanzschwache Mitgliedsländer gehindert, an europäischen Militärmissionen teilzunehmen, da die Kosten nach dem Verursacherprinzip verteilt und direkt von den teilnehmenden Mitgliedstaaten getragen werden (abgesehen von 10-15 Prozent gemeinsamer Kosten, die durch den Athena Mechanismus getragen werden). Die EU benötigt ein System, welches ermöglicht, die Einsätze durch gemeinsame Finanzierung zu organisieren. Dadurch wäre es allen Mitgliedstaaten erlaubt, sich stärker zu engagieren.“[4]
Auch die Afrikanische Friedensfazilität deckte nicht alle Wünsche ab, wie die EU-Kommission und die damalige EU-Außenbeauftragte bereits im April 2015 in einer Gemeinsamen Mitteilung bemängelten: „Zwar ist die Finanzierung des Aufbaus von Sicherheitskapazitäten, einschließlich militärischer Kapazitäten, im Rahmen der Friedensfazilität für Afrika möglich, doch unterliegt sie einer ganzen Reihe von Beschränkungen, die unter Umständen verhindern, dass diese Fazilität in jeder Situation, mit der die EU konfrontiert sein könnte, wirksam genutzt werden kann.“ Kritisiert wurde unter anderem, dass die „Finanzierung von Munition, Waffen und bestimmten militärischen Ausrüstungsgütern, Ersatzteilen, Gehältern und Ausbildungsmaßnahmen für Soldaten ausgeschlossen“ sei. Ferner sei ein Problem, dass die AFF „ausschließlich regional/geografisch ausgerichtet ist“, nämlich auf den afrikanischen Kontinent. Aus diesem Grund wurde in der Gemeinsamen Mitteilung gefordert, über die Schaffung eines neuen Finanzinstrumentes nachzudenken, um diese „Defizite“ zu überwinden.[5]
Haushaltsexternes Budget
Nachdem in den Folgejahren immer wieder die „verbesserte“ Finanzierung der EU-Militärpolitik angemahnt wurde, legte die EU-Kommission im Mai 2018 ihren ersten Vorschlag für den EU-Haushalt der Jahre 2021 bis 2027 vor. Mit ihm wurde weiter am Verbot des EU-Vertrages gesägt, keine militärischen Maßnahmen aus dem EU-Haushalt bezahlen zu dürfen. So wurde unter anderem die Einrichtung eines „Europäischen Verteidigungsfonds“ zur Erforschung und Entwicklung von Rüstungsgütern (mit schlussendlich ca. 8 Mrd. Euro) und eines Budgets für „Militärische Mobilität“ zur schnellen Verbringung von Gütern und Truppen Richtung Russland (ca. 1,7 Mrd. Euro) im Budget verankert.[6]
Die Kommission argumentiert dabei reichlich fragwürdig am Wortlaut und Wortsinn von Artikel 41(2) vorbei, das Verbot beziehe sich lediglich auf operative Ausgaben im Ausland, die allerdings weiterhin für den EU-Haushalt tabu seien. Aus diesem Grund sah man sich außerstande, eine Budgetlinie zur Finanzierung solcher Aktivitäten im EU-Haushalt zu verankern. Abhilfe sollte hier die kurz darauf im Juni 2018 erstmals von der damaligen EU-Außenbeauftragten vorgeschlagene Europäische Friedensfazilität schaffen, die gleichzeitig auch ATHENA und AFF absorbieren und ihre „Defizite“ überwinden sollte.
Die anschließenden Verhandlungen zogen sich dann über fast drei Jahre hin, umstritten waren besonders die Höhe der Friedensfazilität und die Frage, ob über sie auch die Lieferung von „tödlichem Gerät“ finanziert werden kann. Schlussendlich wurde die EFF am 22. März 2021 mit dem Ratsbeschluss „zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528“ in Kraft gesetzt.[7] Auch sie fungiert als „haushaltsexternes Instrument“ und damit als Schattenhaushalt außerhalb des EU-Budgets, der mit Beiträgen aller Mitgliedsländer außer Dänemarks nach dem üblichen Schlüssel befüllt wird (d.h. Deutschland 25%). Vorgesehen ist ein Umfang von rund 5,7 Mrd. Euro, was zwar deutlich unter der von der Kommission ursprünglich geforderten Summe von 10,5 Mrd. Euro liegt, es stehen damit allerdings dennoch etwa doppelt so große Summen zur Verfügung, wie bislang ATHENA und AFF entnommen werden konnten.[8]
Anreizsystem für mehr Militäreinsätze
Seit 2003 hat die EU über 30 Einsätze im Rahmen der sogenannten „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) durchgeführt – beim Großteil davon handelte es sich allerdings um zivile Einsätze, aktuell laufen zum Beispiel „lediglich“ sechs relativ kleine EU-Militäreinsätze. Zu langsam, zu zögerlich und zu ambitioniert lautet deshalb eine häufige Kritik, der mit der Friedensfazilität begegnet werden soll. Für deren Einrichtung legte die damalige EU-Außenbeauftragte, wie bereits erwähnt, schon im Juni 2018 einen ersten Vorschlag vor, in dem es hieß, es gehe darum, ein „Anreizsystem für die Mitgliedstaaten zu schaffen“, damit künftig „militärische EU-Operationen […] leichter durchgeführt werden können.“[9] Auch das Europäische Parlament schmiss sich einmal mehr in einem Akt der Selbstentmachtung im März 2019 in einer Resolution mehrheitlich hinter die Friedensfazilität. Durch eine „Erhöhung der gemeinsamen Kosten“ würde die „Solidarität und die Lastenverteilung“ gestärkt, was gleichzeitig finanzschwächere Mitgliedsstaaten „ermutigen wird, zu den GSVP-Operationen beizutragen“, so die Parlamentarier.[10]
Und tatsächlich soll der Anteil der nun aus der Friedensfazilität bezahlbaren Kosten für EU-Militäreinsätze deutlich auf 35 bis 40 Prozent steigen.[11] Neben bereits über ATHENA bezahlbaren Dingen wie etwa Kosten für Hauptquartiere ist nun neu hinzugekommen, dass die „Mehrkosten eigens für die Gefechtsverbände der EU“, die bei einer „Verlegung und Rückverlegung […] zum und aus dem Einsatzgebiet zusätzlich anfallen“, abgerechnet werden können. Dabei handelt es sich um die seit 2007 ständig auf Abruf bereitstehenden zwei Schnellen Eingreiftruppen (Battlegroups) aus je 1.500 SoldatInnen, die aber – unter anderem wegen der Kostenfrage – bislang noch niemals eingesetzt wurden. Generell soll es möglich sein, „laufende Kosten einer Verlegung einer exekutiven Operation ins Einsatzgebiet“ aus der Friedensfazilität zu entnehmen und damit einen wichtigen Teil der Kosten von EU-Militäreinsätzen zu „sozialisieren“. Auch die „gemeinsamen Kosten der Übungen der Union“ werden künftig „nach ähnlichen Vorschriften und Verfahren finanziert, wie sie für die Operationen gelten.“
Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch die Bereitschaft, neue EU-Militäreinsätze vom Zaun zu brechen, tatsächlich „verbessert“ wird, die EU selbst ist jedenfalls optimistisch, mit der Friedensfazilität das besagte „Anreizsystem“ hierfür auf die Schiene gesetzt zu haben. Das allein wäre schon Grund genug, die Auflösung der Fazilität zu fordern, die Regelungen für „Unterstützungsmaßnahmen“ für Drittländer, sind aber sogar noch problematischer.
Die EU als Waffenhändlerin
Mit der Friedensfazilität werden die bisherigen räumlichen Beschränkungen für militärische Unterstützungsmaßnahmen ad acta gelegt. Sie werde „einen globalen geografischen Anwendungsbereich haben“, heißt es im EU-Ratsbeschluss. Wie bereits angedeutet, war vor allem die Frage letaler Waffenlieferungen lange umstritten – im Ratsbeschluss ist die Rede von „Ausrüstung oder militärischen Plattformen […], die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden.“ Hier kam es im November 2020 zu einer Einigung, derzufolge es einem Mitgliedsland offensteht, sich bei einer solchen Entscheidung zu enthalten und in diesem Fall dann auch von den dementsprechenden Kosten befreit ist.[12]
Dadurch wurde der Weg für derartige Waffenlieferungen prinzipiell freigeräumt – von irgendwelchen Beschränkungen ist jetzt keine Rede mehr: „Die EFF kann jede Art von Unterstützung in Verteidigungs- und Militärangelegenheiten leisten, die nicht vom EU-Budget finanziert werden“, heißt es in einer EU-Erklärung zum neuen Finanzinstrument.[13] Wiederholt wird im Ratsbeschluss Bezug auf Lieferungen von Gerätschaften der „Gemeinsamen Militärgüterliste“ genommen, in der sich so gut wie alles findet, was zur Kriegsführung benötigt wird: „Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere Sprengkörper und -ladungen […] Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge […] Geschütze, Haubitzen, Kanonen, Mörser, Panzerabwehrwaffen, Einrichtungen zum Abfeuern von Geschossen und Raketen, militärische Flammenwerfer, Gewehre, rückstoßfreie Waffen, Waffen mit glattem Lauf und Tarnvorrichtungen (signature reduction devices) hierfür.“[14]
Waffen der Militärgüterliste unterliegen den nationalen und europäischen Rüstungskontrollvorschriften und insofern ist es auch kein Wunder, dass im EFF-Ratsbeschluss mehrfach betont wird, über die Fazilität finanzierte Waffenausfuhren müssten sich an die EU-Rüstungsexportrichtlinien halten (den sog. Gemeinsamen Standpunkt für Waffenexporte).[15] Das ist allerdings ein schlechter Witz, denn die Richtlinien sind so gestrickt, dass sie Exporte problemlos ermöglichen, da kein vernünftiges Kontroll- und Sanktionsregime existiert, das deren Verletzung bestrafen würde.[16]
Generell ist die EU in ihrem Ratsbeschluss sichtlich bemüht, den Eindruck zu vermeiden, hier würde ein Instrument geschaffen, mit dem beliebig Waffen finanziert und exportiert werden können. Es bedürfe einer „Konfliktsensitivitäts- und Kontextanalyse“ sowie einer „Risiko- und Folgenabschätzung“ ferner sei für „geeignete Sicherungsmaßnahmen, Kontrollen, abmildernde und flankierende Elemente sowie Vorkehrungen für die Überwachung und Bewertung“ zu sorgen. Auch David McAllister (CDU/EVP), Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (AFET), gab an: „Generell muss die Europäische Friedensfazilität unter einem robusten Rahmen von Compliance, Risikoanalyse und Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden. Als Europäisches Parlament erwarten wir vom Rat und dem Hohen Außenvertreter, dass sie uns regelmäßig und umfassend informieren.“[17]
Die Erfahrung zeigt aber, dass es sich bei solchen Formulierungen zumeist um leere Beschwichtigungsphrasen handelt, zumal es niemanden gibt, der dem Treiben der Friedensfazilität ernsthaft auf die Finger schauen könnte – das von McAllister ins Spiel gebrachte Europäische Parlament dürfte es jedenfalls wohl nicht sein.
Außer Kontrolle
Die Struktur der Fazilität folgt einem dualen Ansatz: Beim Rat wurde die Verantwortung für die EU-Militäreinsätze und bei Kommission und EU-Außenbeauftragtem die für die Unterstützung von Drittländern verortet. Keine Rolle spielt dabei das Europäische Parlament, das zwar in seiner Resolution von März 2019 umfassende Mitsprache- und Informationsrechte anmahnte, dann aber im vollen Wissen, die niemals zu erhalten, dennoch die Einrichtung der Friedensfazilität voll begrüßte. Als Schattenhaushalt („haushaltsexternes Instrument“) entzieht sich die Friedensfazilität tatsächlich jedweder auch nur halbwegs ernst zu nehmenden parlamentarischen Kontrolle.
Dies ist allein schon aus dem Grund problematisch, weil die bisherigen „Unterstützungsmaßnahmen“ der Europäischen Union nicht gerade eine Erfolgsgeschichte waren, es sei denn man würde die Militarisierung des Globalen Südens als Maß aller Dinge anlegen. Mit der Friedensfazilität wird dem wohl noch weiter Vorschub geleistet, weshalb ihre Einrichtung von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen scharf kritisiert wurde.[18] Martina Fischer von Brot für die Welt sprach etwa von einem „Paradigmenwechsel der EU-Politik“, in Form eines Etikettenschwindel, der „größere Unsicherheit, statt Frieden und Stabilität“ bringe – und das dann auch noch abseits jeglicher parlamentarischen Kontrolle: „Das EU-Parlament war nämlich weder in die Vorbereitungen zur EPF eingebunden, noch wird es bei der Programmgestaltung und Auswahl von Partnern für Militärkooperationen konsultiert. […] Die Entscheidung, mit welchen Ländern und Regierungen kooperiert wird, liegt bei den Regierungen der Mitgliedstaaten, also beim Rat, und wird allenfalls vom Außenbeauftragten und vom Auswärtigen Dienst mitberaten. Eine Kontrolle durch das EU-Parlament ist nicht vorgesehen. Auch wenn die geplanten Militärhilfen nicht aus dem regulären Haushalt bezahlt werden, so handelt es sich doch gleichwohl um das Geld von EU-Steuerzahler*innen. Aufgrund der Konstruktion der ‚Peace Facility‘ wird nun weder vom EU-Parlament noch von den nationalen Parlamenten in den EU-Staaten kontrolliert, wofür dieses Geld im Einzelnen verwandt wird.“[19]
Rüstungsexporte aus dem Allgemeinen Haushalt
Von den 5,7 Mrd. Euro, die über die Friedensfazilität zwischen 2021 und 2027 ausgeschüttet werden sollen, werden auf dieses Jahr 420 Millionen entfallen – der deutsche Anteil davon wird 100 Mio. Euro betragen. Davon sollen 28 Mio. Euro für die Finanzierung von Militäreinsätzen verwendet werden, die dem Einzelplan 14 („Verteidigungshaushalt“) entnommen werden. Der Rest – also 72 Prozent der Gelder – fließt in die Unterstützungsmaßnahmen für Drittstaaten und damit wohl nicht zuletzt in die Subventionierung von Rüstungsexporten.[20]
Ein letzter Skandal rund um die EFF ist dabei die Verortung der Gelder zur „Unterstützung“ der Aufrüstungsbemühungen im Globalen Süden: Sie werden dem Allgemeinen Haushalt (Einzelplan 60) entnommen und fallen damit nicht dem Militärhaushalt „zur Last“, wo sie aber – wenn schon überhaupt – hingehören würden. Viel sinnvoller wäre es aber noch, die Friedensfazilität in ihrer aktuellen Form sofort aufzulösen und durch ein Instrument zu ersetzen, das diesen Namen auch tatsächlich verdient.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Langfassung eines Beitrages, der zuerst unter dem Titel „Verdeckte Kriegskasse“ in der jungen Welt vom 30.3.2021 erschien.
Anmerkungen
[1] Lösing, Sabine/Wagner, Jürgen: Pflugschare zu Schwertern, junge Welt, 1.8.2017.
[2] Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika, JOIN(2020) 4 final, Brüssel, den 9.3.2020.
[3] Yearbook of European Security 2020, EUISS, Dezember 2020, S. 294.
[4] Biller, Ludwig u.a.: Europäische Verteidigung – En Marche! Polis Paper 180, Nr. /2018, S. 8.
[5] Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung – Befähigung unserer Partner zur Krisenprävention und -bewältigung, JOIN(2015) 17 final, Brüssel, den 28.4.2015.
[6] Demirel, Özlem/Wagner, Jürgen: Schritte über den Rubikon, Neues Deutschland, 22.3.2021.
[7] Die folgenden Zitate stammen sofern nicht anders ausgewiesen aus diesem Ratsbeschluss, der am 24. März im Amtsblatt der EU (L 102) veröffentlicht wurde.
[8] In der Presse wird zumeist ein Budget von 5 Mrd. Euro angegeben, was allerdings eine etwas irreführende Angabe in Preisen von 2018 darstellt. In aktuellen Preisen umfasst die EFF laut Ratsbeschluss exakt 5,693 Mrd. Euro.
[9] Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen-und Sicherheitspolitik mit Unterstützung der Kommission an den Rat für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität, HR(2018) 94, Brüssel, den 13.6.2018.
[10] Empfehlung des Europäischen Parlaments für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität (2018/2237(INI)).
[11] „Das Europäische Parlament […] in der Erwägung, dass die EPF als Einrichtung außerhalb des Haushalts, die durch jährliche Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines BNE-Verteilungsschlüssels finanziert wird, es der EU voraussichtlich ermöglichen wird, einen höheren Anteil der gemeinsamen Kosten (35–45 %) für militärische Missionen und Operationen zu übernehmen, als es derzeit beim Mechanismus Athena der Fall ist“. (2018/2237(INI) a.a.O.).
[12] Wörtlich heißt es im Ratsbeschluss: „Der Anteil der Kosten der Unterstützungsmaßnahmen, welche die Lieferung von militärischer Ausrüstung oder militärischen Plattformen betrifft, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, wird daher infolge dieser Enthaltungen im Vergleich zu dem Anteil anderer im Rahmen der Fazilität finanzierter Unterstützungsmaßnahmen sinken.“
[13] Questions & Answers: The European Peace Facility, EEAS, Bruxelles, 22/03/2021.
[14] Gemeinsame Militärgüterliste, GASP (2017/C 097/01).
[15] Wörtlich im Ratsbeschluss: „Unterstützungsmaßnahmen, die mit der Ausfuhr oder dem Transfer von in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union erfassten Gütern verbunden sind, müssen den Grundsätzen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP entsprechen.“
[16] Wagner, Jürgen: Rüstung vor Richtlinien: Machtpolitik und Rüstungsexporte der Europäischen Union, Europäische Studien zur Außen- und Friedenspolitikherausgegeben von Ö̈zlem Alev Demirel MdEP, Nr. 2 / 2020.
[17] Brzozowski, Alexandra/Almeida, Tiago: EU-Fonds für Sicherheitspolitik: Brüssel plant fünf Milliarden Euro für Auslandseinsätze und Militärhilfe ein, euractiv.com, 24.3.2021.
[18] Am 18. November 2020 kritisierten zum Beispiel 40 zivilgesellschaftliche Gruppen die Friedensfazilität in einer Stellungnahme scharf (Joint Civil Society Statement: European ‘Peace’ Facility: Causing harm or bringing peace? November 2020).
[19] Fischer, Martina: EU-Peace Facility: Waffen für Sicherheit weltweit? Brot für die Welt, 13.3.2021.
[20] Drucksache 19/27704, Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 19. März 2021. Für das Jahr 2021 setzen sich die Gelder der „Unterstützungsmaßnahmen“ noch gemischt zusammen, da die Afrikanische Friedensfazilität noch nicht abgewickelt ist. Ab 2022 dürften dann sämtliche Gelder für diesen Bereich aus dem Einzelplan 60 stammen.
Veröffentlichung am 31.3.2021 auf Informationsstelle Militarisierung (IMI)