"Hasse ma Verfassung?": Krieg aus formalen Gründen

Karlsruhe: Wie zu erwarten war, hat laut aktuellen Presseberichten die Hassemer-Kammer des Bundesverfassungsgerichtes die Anträge von Willi Wimmer (CDU) und Peter Gauweiler (CSU) zum Stop der (nicht nur) ihrer Meinung nach illegalen deutschen Beteiligung an einem blutigen, völkerrechtswidrigem Krieg in Afghanistan durch den Einsatz der deutschen Luftwaffen aus „formalen Gründen“ abgelehnt.Die Abgeordneten hätten kein Recht, den Krieg und das Blutvergiessen durch den „Tornado-Einsatz“ auf seine Verfassungsmässigkeit hin überprüfen zu lassen.
Den „Penetrator“ Wolfgang Schäuble dürfte´s freuen, hatte er doch sein schwer besorgtes Gesicht wieder einmal zu einem einzigen Ter-Rohr gemacht und in jede Kamera seine Bedrohung geschwätzt. Fehlt eigentlich nur noch, daß er wieder mit seinem (für ihn leider unvermeidbaren) atomaren Anschlag in Deutschland anfängt, mit dem er schon am 28.Januar 2006 den leider unvermeidbaren Angriff auf den Iran herbeireden wollte.(2)

Die bisherige Schmutzkampagne mithilfe angeblicher Terrorvideos irgendwelcher Entführer und blutrünstiger Hadschi-Halef-Omars im wilden Irak, die auf einmal kein Lösegeld fordern, sondern sich der Forderung der Bundestagsabgeordneten Wimmer und Gauweiler nach Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan anschliessen (und sich dabei noch über die Studiengebühren Österreichs auslassen,3), hat also zumindestens einen Teilerfolg erzielt.

Eine Schande ist das.

Quellen:
(1)
http://www.focus.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht_aid_50436.html
(2)
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,397686,00.html
(3)
http://derstandard.at/?url=/?id=2800464

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