"Spiegel" befördert rassistischen Kopftuch-Hakenkreuz Vergleich

Deutsches Grundgesetz, Artikel 26 (1) :
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“Hamburg, kommentarlos aus der Redaktion der Online-Ausgabe des Blattes von Stefan Aust vor wenigen Minuten:
„Krarup sagte zur Begründung seines Vergleiches von Kopftuch mit Hakenkreuz in der Zeitung `Jyllands-Posten`: `Genau wie die Nationalsozialisten alle anderen Rassen vernichten wollten, meint auch der Islam, dass alle mit einem anderen Glauben bekehrt und in letzter Konsequenz ausgerottet werden müssten.`

Ein weiteres Mal hat dieses Blatt hinreichend bewiesen, dass es, wie die Regierung dieses Landes der es den Boden düngen will, antidemokratisch und verfassungsfeindlich ist.

(1)
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,478250,00.html

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