Ohne die unermüdlichen Aktivitäten von engagierten Bürgerrechtlern, permanent das Grundgesetz zu schützen, würden in Deutschland bald ähnliche Verhältnisse wie in dem angeprangerten südamerikanischen Land herrschen. Manche nennen diese Zustände „Bananenrepublik“ – die Bezeichnung ist im Volksmund nicht ohne Grund zum geflügelten Wort geworden.
Das Büro der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay stellte in dem neuen Jahresbericht fest, dass die Geheimdienste in Kolumbien keinerlei parlamentarischer Kontrolle unterliegen und somit ungehindert Verstösse gegen die Menschenrechte durchführen. Kolumbien müsse strenge Kontrolle über den Zustand der Geheimdienste ausüben. Zu den aufgeführten Verstössen gehören das illegale Abhören von Richtern, Journalisten, Verstösse gegen die Rechte der Arbeitnehmer und Oppositionspolitiker, die es zu vermeiden gilt, teilten die Vereinten Nationen am Mittwoch, den 24.März mit.
Kolumbien hatte im vergangenen Jahr aufgedeckte Skandale, als die Agenten der Staatssicherheit DAS die Telefone der Richter des Obersten Gerichtshofs, von Journalisten und Kritikern von Präsident Alvaro Uribe, ein Verbündeter der USA, anzapften.
Die Vereinten Nationen forderten die Regierung auf, sicherzustellen, dass alle Nachrichtendienste die Achtung der Menschenrechte gewährleisten und strengen gesetzlichen und zivilen Kontrollen unterliegen müssen, hiess es nach Angaben von Reuters.
Christian Salazar, UN-Hochkommissar für Menschenrechte in Kolumbien, sagte vor Journalisten in Bogota
„In Kolumbien gibt es grundsätzlich keine Kontrolle über die Nachrichtendienste. Es gab keine demokratische Kontrolle, die funktionierte.“
Neben der Abteilung für Staatssicherheit (DAS) hat Kolumbien auch Nachrichtendienste für die Streitkräfte, die Polizei und für das Büro des Generalstaatsanwalts. (1)
Nun ist Deutschland nicht mit Kolumbien in Fragen der Menschenrechte zu vergleichen, aber gewisse Tendenzen zu oben angeprangerten Vorgehensweisen von nachrichtendienstlichen Behörden lassen sich auch hier zu den einen oder anderem aufgedeckten Fall feststellen.
Immerhin ist es doch eine unerhörte Tatsache, wenn Mitglieder des BND-Untersuchungsausschusses die Obersten Richter der Bundesrepublik – das Verfassungsgericht – anrufen müssen, um in dem im Sommer 2009 gefällten Urteil gegen die damalige Regierung SPD/CDU endlich nach zwei Jahren zu erreichen, dass sie Akteneinsicht in zurückgehaltene BND-Unterlagen bekommen. Das Verfassungsgericht sah einen Verstoss der Regierung gegen das Grundgesetz als gegeben an, da der Informationsanspruch des Parlaments verletzt wurde. (2)
Ganz aktuell haben wir die Staatsaffäre zum Fall Kunduz, in dem die wahren Vorgänge in der Nacht des Bombardements auf die beiden Tanklastwagen von der Regierung verschleiert werden und nur in zähem Ringen die Offenlegung der Details zu den Vorgängen und zu dem verantwortlichen Personenkreis erkämpft werden müssen.
Bürgerrechtsgruppen und Menschenrechtsaktivisten haben alle Hände voll zu tun und kommen gar nicht so schnell hinterher, um mit Protestaktionen und Verfassungsklagen Gesetze der Regierung wie Elena, Internetzensur oder die Datenvorratsdatenspeicherung zu verhindern oder wieder rückgängig zu machen, die gegen Grundgesetz und Menschenrechte in Deutschland verstossen, um derartige Verhältnisse wie in Kolumbien zu verhindern.
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26.03.2009 BND: Staatsgeheimnis VI
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06.03.2009 FDP und Linke zu BND-Irak-Affäre: Bundesregierung begeht „Verfassungsbruch“ durch „skandalöse Missachtung“ der Justiz
06.12.2008 BND: abnormer Dienst für abnorme Politik
Quellen:
(1) http://alertnet.org/thenews/newsdesk/N24219012.htm
(2) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,637855,00.html