Berlin: Das Landgericht in Berlin hat heute die einstweilige Verfügung der WASG Berlin zur Aufhebung des Auflösungsbeschlusses durch den WASG-Bundesvorstand, der bei den Vereinigungsparteitagen in letzter Sekunde ergangen war, abgewiesen. Das verlautete aus Anwaltskreisen.
Damit ist die WASG Berlin aufgelöst.Die ausführliche Begründung der Kammer liegt noch nicht vor.
Die Mitglieder der WASG Berlin sind damit gerichtlich bestätigt gegen ihren Willen zu Mitgliedern der „Linken“ erklärt worden, gegen deren Vorläufer „Linkspartei“ sie zu den Abgeordnetenhauswahlen im September 2006 angetreten waren.
Das Schicksal der Bezirksverordneten in den Kommunalparlamenten steht nun in den Sternen.
Bisher haben sich als Auffangmöglichkeit für ehemalige WASG-Mitglieder die Parteien WASB und SAG gegründet.