EON: SAG fordert Vergesellschaftung der Energiewirtschaft

Berlin: Die Partei Soziale Alternative für Gerechtigkeit (SAG) fordert in einer Bundestagspetition die Vergesellschaftung der Energiewirtschaft nach Artikel 15 der Verfassung und die Schaffung eines entsprechenden Rahmens durch ausführende Gesetzgebung.(1)Vor einigen Tagen hatte EON-Chef Wulf Bernotat weiter steigende Preise im Energiesektor angekündigt und das mit fehlendem Angebot bei steigender Nachfrage begründet.(2)
Das hilflose Kartellamt in Deutschland unter seinem Chef Bernhard Heitzer hatte bereits 2005 EON mit Aktivität wegen überhöhter Preise gedroht, ohne bisher irgendetwas zu unternehmen.(3)
Wie die unabhängige Internetzeitung Mein Parteibuch bereits am 25.Oktober 2006 berichtete, bekam der Stromkonzern EON für den Kauf des spanischen Energieversorgers ENDESA stattdessen den „grössten Kredit aller Zeiten“ in Höhe von 37.1 Mrd Euro, dessen Zinslast voll auf die Verbraucher abgewälzt wurde. Der Konzern EON ist kein „deutsches“ Unternehmen, die Besitzer sitzen anteilsmässig mehrheitlich im „Ausland“, also in den Regionen anderer Steuergesetzgebung auf dem Planeten. Kreditgeber und Anteilseigner bei EON sind oft die gleichen, das heisst, die transstaatlichen Banken bereichern sich auf Kosten der jeweiligen Bürger egal wo (4).

Die Petition zur Überführung des für die Allgemeinwirtschaft unerlässlichen Energiesektors in die Hände demokratisch gewählter Organe kann online unterschrieben werden:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/Bundestag/view_Petition.asp?PetitionID=514

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
1. dass unverzüglich geeignete Schritte eingeleitet werden, um es den Energieversorgern unmöglich zu machen, die Endabnehmerpreise weiter exorbitant steigen zu lassen,
2. Gesetz(e) zur Überführung der Energiebetriebe in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft zu erlassen,
3. die Einführung effizientier Kontrollstrukturen und -mechanismen in den überführten Unternehmen umzusetzen (z. B. „partizipative Haushalte“) sowie die direkte Wahl von Aufsichtsräten durch die Bürger.

Begründung:
Der Bevölkerung ist es nicht mehr zuzumuten, die überzogenen Preise der Energiewirtschaft zu bezahlen. Weder mit dem Hinweis auf die Weltmarkt-Preise für Energieträger noch in den Begründungen der Versorger und der „“Kontrollinstanzen““ (BNetzA und Regulierungsbehörden der Länder) wird der Strompreisanstieg ausreichend und nachvollziehbar erklärt.

Auch der Verweis auf die Energiebörse ist dafür kein geeignetes Mittel, da die Versorger selbst die Verkäufe an der Energiebörse in Preis und Menge regeln. Sie können dadurch auch noch die Höhe des Strom-„Einkaufspreises“ bestimmen. An der EEX wird nur etwa ein Zehntel der deutschen Stromkapazität gehandelt. Der hier festgelegte Preis gilt jedoch für den gesamten Strommarkt. Somit kann der Börsenpreis schon durch den Kauf relativ kleiner Mengen beeinflusst werden.

Einige Energieversorger wurden in wenigen Jahren zu den vier flächendeckenden „Strommultis“. Statt der versprochenen Senkung der Endverbrauchspreise nach den Privatisierungen und durch „mehr Wettbewerb“ stiegen die Preise seit dem Jahr 2000 um über 32%. Der Aktienkurs eines Energieversorgers verdreifachte sich in nur zwei Jahren. Wenige Energieversorger beherrschen mehr als 60 % der hiesigen Kraftwerkskapazitäten. Kleinere Wettbewerber bringen es zusammen auf mehr als 20 % Anteil am Erzeugungsmarkt.

Alle Bürger sind betroffen – Privatpersonen und Industriekunden. In Deutschland gibt es sehr viele Menschen, die auch nicht so ohne weiteres den Energieversorger wechseln können – meist, weil sie von jedem Versorger abgelehnt werden, da diese sich heute immer mehr wie Banken oder Darlehensgeber verhalten; zahlreiche Bürger, die ALG II-Bezieher, Alleinerziehende, Rentner oder prekär Beschäftigte sind, sitzen sehr oft in der Schuldenfalle.

Eine Wiederverstaatlichung der Energiekonzerne ist ohne weiteres möglich. Gemäß .§ 15 des Grundgesetzes der BRD können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel … zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden…“

Die Besetzung von Aufsichtsratsposten ist ein fester Bestandteil des Parteienfilzes geworden, der vielerorts die ehemaligen Staats- oder Landesbetriebe erst in die Unwirtschaftlichkeit oder gar in die Pleite führte, damit dann deren Privatisierung durchgeführt werden konnte. Nach der Überführung der Unternehmen in Gemeineigentum sind daher völlig neue Kontrollstrukturen und -mechanismen vonnöten, wie Bürger- oder partizipative Haushalte als direkte Art von transparenter und mitbestimmter Bürgerbeteiligung sowie direkte Wahlen der Aufsichtsräte durch die Bürger.

weitere Artikel:
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http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=880&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=8

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Quellen:
1.
http://www.partei-sag.de/
2.
http://afp.google.com/article/ALeqM5id4xcWgoqMEgAGcCq6pOyu4CtEOg
3.
http://www.boerse-online.de/tools/dowjones/20070911LL003287.html

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