GDL: Putscht die Bundesregierung gegen das Streikrecht?

Berlin: Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Rainer Wend, heute wörtlich über die Lokführer der deutschen Eisenbahn: „Diese Egoisten, die nur an sich selbst denken, müssen von der Öffentlichkeit zur Räson gebracht werden“. Er bedauerte, dass Artikel 9 des Grundgesetzes die Arbeiter vor dem Staat schützt. „Sie missbrauchen dieses Grundrecht schamlos auf Kosten des Gemeinwohls.“(1)
Genau diesen Schutz des Streikrechtes durch Artikel 9 will die Bundesregierung derzeit ausgehebeln. Werden die Pläne umgesetzt, kann die Armee gegen streikende Arbeiter eingesetzt werden.

DER FASCHISTISCHE PUTSCH DER CDU-SPD-BUNDESREGIERUNG GEGEN DIE VERFASSUNG UND IHR STREIKRECHT

Die folgenden Passagen bitte genau lesen.

Artikel 9 unserer Verfassung (2):
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen ARBEITSKÄMPFE richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Das heisst, das Grundgesetz regelt hier explezit, nach welchen Artikeln gerade nicht das Streikrecht in irgendeiner Form angetastet werden darf.
Beachten wir jetzt mal den Hinweis auf Artikel 87a und dessen Absatz 4. Was steht da drin?

Artikel 87a:
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Wir halten also fest: auch wenn hier „organisierte und bewaffnete Aufständische“ in Berlin die Schützengräben ausheben, kann in diesem Land immer noch gestreikt werden, ohne dass die Armee eingreifen darf. Ist das jetzt klar?

Gut. Jetzt mal zu unseren Lumpis an der Regierung.

Genau diesen Artikel 87a will die Bundesregierung bzw. Innenminister Wolfgang Schäuble ändern. Es soll ein Passus eingefügt werden, der auch den Einsatz der Armee im Falle „eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ erlaubt. (6)
Die Änderung ist vorgesehen für Artikel 87a Absatz 2. Das Grundgesetz schützt das Streikrecht in Artikel 9 aber nur ausdrücklich vor Maßnahmen nach den Artikeln 87a Absatz 4.
Das heisst: über diese Verfassungsänderung könnte der Schutz von streikenden Arbeitern vor der Armee mittels des geänderten Artikel 87a Absatz 2 (!) ausgehebelt werden.

DER LOBBYIST RAINER WEND (SPD)

Rainer Wend hat nicht nur mehrere ungenannte Mandanten als Anwalt, von denen er neben seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter monatliche (!) Gehälter bezieht. Er ist ausserdem noch Mitglied des „Beirates“ der Hamburg-Mannheimer Versicherungs AG in Hamburg. Was man da eigentlich so genau machen muss als „Beirat“, auf die Erklärung wartet die Welt schon eine ganze Weile.
Nun, dann ist Herr Wend auch noch Mitglied des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses der Sparkasse Bielefeld (3).
Er ist ordentliches Mitglied im „Gremium nach § 23 c Abs. 8 Zollfahndungsdienstgesetz – ZFdG-Gremium“. Das heisst, er überwacht den Geheimdienst des Bundesfinanzministeriums und wird höchstwahrscheinlich gar nichts, aber auch überhaupt nichts von den Tätigkeiten der Verfassungsbrecher des Zollfahndungsdienstes wissen. Dieser hatte vor einigen Tagen zugeben müssen, bereits illegale Online-Inlandsspionage heimlich durchzuführen.(4)

Ausserdem ist der ehrenwerte Herr Doktor auch noch im „Ausschuss für Wirtschaft und Technologie“. Jetzt könnte man meinen, seine Zeit wäre so knapp bemessen, dass er keine Zeit für peinliche Pressemitteilungen hätte, die ihm wie ein Bumerang so richtig ins Gekröse hämmern. Aber nein: Dr.Rainer Wend ist auch noch stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss und im Unterausschuss „Regionale Wirtschaftspolitik“. (3)
Dabei hält es Wend immer nach dem Motto „heute hui, morgen pfui“. Während seines Studiums engagierte sich Wend nämlich im Sozialistischen Hochschulbund. Als Vorsitzender des Juso-Bezirks Ostwestfalen/Lippe galt Wend als wichtiger Repräsentant des marxistischen Stamokap-Flügels der SPD-Nachwuchsorganisation. (5
Da sieht man mal, dass man Kommunisten die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit ihrer politischen Karriere einfach nicht absprechen kann, wenn es auch mit dem Demokratischen manchmal hapert.

WARUM KANN MAN GRUNDRECHTE NICHT MISSBRAUCHEN?

Haben Sie schon mal gehört, dass man jemanden wegen des Missbrauchs der Strassenverkehrsordnung einen Vorwurf gemacht hätte, weil er bei grün über die Kreuzung gefahren ist?
Das wirklich Üble sind Zeitungen, die so einen hirnerweichenden, anti-republikanischen Schwachsinn publizieren.

weitere Artikel:
11.10.07
SPD im Bundestag stützt Jung trotz Abschuss-Drohung
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=1053&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=10

07.10.07
Spionage-Affäre: Der lange Putsch durch die Institutionen
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=1028&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=10

06.10.07
Online-Spionage durch Bundesfinanzministerium und LKA Bayern
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=1026&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=10

04.10.07
ARD-Experte Möller zu GDL:“nur indirektes Streikrecht im Grundgesetz“
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=1016&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=10

30.09.07
Der wahre Gegner der GDL: Bundesregierung und DGB
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=1001&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=9

Quellen:
(1)
http://www.netzeitung.de/deutschland/780910.html
(2)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
(3)
http://www.bundestag.de/mdb/bio/W/wend_ra0.html
(4)
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=1026&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=10
(5)
http://de.wikipedia.org/wiki/Rainer_Wend
(6)
http://www.welt.de/politik/article705832/Schaeuble_bemueht_Kriegsvoelkerrecht_fuer_Abschuss_entfuehrter_Flugzeuge.html

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