Lissabon: Was Merkel heute (dank der SPD-Regierungsclique) in der Hauptstadt von Portugal veranstalten kann, ist eine Katastrophe für die Deutschen und ein kalter Staatstreich. Anders kann man es nicht nennen. Dieser sogenannte Grundlagenvertrag, der dort beschlossen wird, verstösst nicht nur gegen das Grundgesetz, er schafft es de facto ab. Eine Volksabstimmung soll deswegen auch nicht durchgeführt werden, dem Putsch des totalitären Superblocks „Europäische Union“ soll keine Demokratie in den Weg kommen.Der sogenannte Grundlagenvertrag (4) ist in grossen Teilen der alte Verfassungsentwurf, der in den Niederlanden und Frankreich keine Mehrheit in der Bevölkerung fand. Bei uns sicher auch nicht, aber wir haben uns ja damit abgefunden nichts zu melden zu haben. Daher regte sich auch niemand auf, als kurzerhand verkündet wurde, das Grundgesetz werde ohne Volksabstimmung beerdigt.
Gleichwohl: in einer Umfrage sagen die Deutschen, sie hätten doch ganz gern eine Volksabstimmung (Referendum) über den EU-Grundlagenvertrag. Aber man muss sie erst fragen, ob sie denn gefragt werden wollen. Protestieren tut bisher niemand. (5)
DIE KRAKE EU
Artikel 4 des sogenannten „Grundlagenvertrages“ (1) beschreibt die „Zuständigkeitsarten und -bereiche“ der EU über die Menschen im Machtbereich:
Artikel 4
1. Die Union teilt ihre Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten, wenn ihr die Verträge außerhalb
der in den Artikeln 3 und 6 genannten Bereiche eine Zuständigkeit übertragen.
2. Die geteilte Zuständigkeit erstreckt sich auf die folgenden Hauptbereiche:
(a) Binnenmarkt,
(b) Sozialpolitik hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte,
(c) wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt,
(d) Landwirtschaft und Fischerei, ausgenommen die Erhaltung der biologischen Meeresschätze,
(e) Umwelt,
(f) Verbraucherschutz,
(g) Verkehr,
(h) transeuropäische Netze,
(i) Energie,
(j) Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,
(k) gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinsichtlich der
in diesem Vertrag genannten Aspekte.
Was bleibt da eigentlich noch übrig?
DER SCHUTZ DER „GEISTIGEN GESUNDHEIT“
Es geht weiter: im bisherigen EU-Vertrag (sollte man auch haben, hübsch downloaden, 2, schliesslich ist das ihr alter Gesellschaftsvertrag von dem sie auch nichts wussten, denn er wurde Ihnen ebenfalls übergestülpt ohne dass Sie es merkten) heisst im Artikel 152 Absatz 1 zum „Gesundheitswesen“:
„Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.
Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten; dabei werden die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie die Gesundheitsinformation und ‑erziehung gefördert.
Die Gemeinschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.“ (2, alter EU-Vertrag)
Nun heisst es im neuen „Grundlagenvertrag“ (1) folgendermassen:
„Artikel 152 wird wie folgt geändert:
(a) In Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 1 wird das Wort „menschlichen“ durch die Worte
„körperlichen und geistigen“ ersetzt und erhält Satz 2 folgende Fassung: „Sie umfasst
die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der
Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation
und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung,
frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender
Gesundheitsgefahren.“
Ergo lautet nun die Artikel 152 Absatz 1 der EU-Verfassung, die nicht so genannt werden darf, weil dann jeder Oschi begreifen würde, dass er sie nicht beschlossen hat und dass das Ganze ein Putsch bei vollem Bewusstsein ist:
„Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.
Die Gemeinschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.“
DAS KLEINGEDRUCKTE
„..die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit..“
Das kann heissen: von heute auf morgen absolutes Werbeverbot auf den Strassen, in den Schulen und in der U-Bahn, es könnte kleine Kinder verblöden.
Das kann heissen: von heute auf morgen absolutes Diskotheken-Verbot für die Bevölkerung, es könnte sich schädigend auf das Gehör oder das Sozialverhalten auswirken.
Das kann heissen: tja, was heisst eigentlich „geistige Gesundheit“? Und was heisst in diesem Zusammenhang „Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung“? Sämtliche Universitäten und höhere Schulen West-Europas dicht zu machen, weil dort Haschisch konsumiert wird? Kameras auf den Fluren? Lügendetektortests für Lehrer bei Einstellung hinsichtlich „allgemeiner Lebensführung“ und so?
Ein Streikrecht gibt es übrigens nicht mehr in Europa, wenn dieser Vertrag durchkommt (3). Dafür gibt es einen Präsidenten, der aber nicht vom Parlament, sondern von den Regierungen der EU-Staaten gewählt wird. Ebenso gibt es einen recht mächtigen Aussenminister, der aber nicht so heisst. Grundrechte gibt es für Europäer dafür keine. Die kapitalistische Wirtschaftsordnung und militärische Aufrüstung sind zwingend vorgeschrieben – „dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet“ (Art. 177), „die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Art. 41, 3).
Sämtliche Verträge sind hier zu finden:
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm
Ganz besonderes Highlight die ominöse „GASP“. Übersetzt heisst das Kürzel:“Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“.
Dazu gab es ein paar wohlwollende Anmerkungen aus China. Ein Wang Li von der Europaabteilung des China Institute of Contemporary International Relations in Peking wird im „Eurasischen Magazin“ (buhuhuu..) folgendermassen zitiert:
„Die GASP befinde sich noch im Anfangsstadium ihrer Entwicklung und sei nach wie vor relativ kraftlos. Die Kontroverse im Jahr 2003 zwischen dem `alten` und dem `neuen` Europa um die Beteiligung am Irak-Krieg habe dies erneut bestätigt.
Die eingeschränkte internationale Handlungsfähigkeit der EU lässt sich laut Wang unter anderem mit der „Introvertiertheit“ erklären, zu der die Gemeinschaft (derzeit) neige. Die Geschichte der europäischen Einigung habe aber gezeigt, dass Krisen für den Integrationsprozess auch förderlich sein könnten. Die Lehre, die aus 2003 gezogen werden könne, sei demnach die Erkenntnis, dass ohne eine GEMEINSAME BEDROHUNGSVORSTELLUNG die GASP eine `leere Formel` sei…“ (6)
Na, gut dass man das weiss, was?
Quellen:
(1)
http://www.consilium.europa.eu/igcpdf/de/07/cg00/cg00001-re01.de07.pdf
(2)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/ce321/ce32120061229de00010331.pdf
(3)
http://www.imi-online.de/2007.php3?id=1590
(4)
http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Grundlagenvertrag
(5)
http://de.news.yahoo.com/afp/20071018/tts-d-eu-reformen-vertrag-umfrage-c1b2fc3_1.html
(6)
http://www.eurasischesmagazin.de/artikel/?artikelID=20070908