Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender Ermächtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen Militärs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung äußerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden.

Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen Militär unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und Landstreitkräften in Somalia sowie in “angrenzenden Räumen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie Einsatzdurchführung“. Dies setzte alte Pläne der „großen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kämpfen können, 18.Dezember 2008)

Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008)

Wie Radio Utopie bereits vor Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat berichtete, ermöglicht dieses Ermächtigungsgesetz nicht nur eine Reihe von Überwachungsmassnahmen gegen willkürlich von dieser Behörde der Bundespolizei ausgesuchte deutsche Staatsbürger, sondern beinhaltet eine Ermächtigung für internationale Operationen. (Iran, das BKA und die „Piraten“-Farce von Afrika, 20.November 2008)

Auszug aus dem BKA-Gesetz (1):

“ § 4a Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

(1) Das Bundeskriminalamt kann die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in Fällen wahrnehmen, in denen
1. eine länderübergreifende Gefahr vorliegt,
2. die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder
3. die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht.

Es kann in diesen Fällen auch Straftaten verhüten, die in § 129a Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuchs bezeichnet und dazu bestimmt sind, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen können.“

Das ist ein Ermächtigungsgesetz, welches willkürlich für internationale Operationen verwendbar ist.

Um dieses Ermächtigungsgesetz irgendwie durch die Legislativkammern Bundestag und Bundesrat zu kommen, war der von den Parteien SPD, CDU und CSU im Bundestag getragenen Regierung der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Frank-Walter Steinmeier (SPD) jedes Mittel recht. Sie stellte sich dafür nicht nur gegen die Mehrheit der Bevölkerung, sondern u.a. gegen alle drei Polizeigewerkschaften, den Deutschen Richterbund und sogar die eigene Parteibasis.

Am 16.November beschloss die SPD Sachsen auf einem Parteitag in Burgstädt, dass die beiden SPD-Regierungsmitglieder in Sachsen das BKA-Gesetz bei der Abstimmung im Bundesrat abzulehnen hätten. Der damalige Parteivorsitzende der SPD Sachsen Thomas Jurk, auch Wirtschaftsminister in der Regierung, bestätigte, dass das Votum der Partei bindend für ihre Regierungsmitglieder sei. Der extra angereiste damalige SPD-Parteivorsitzende Franz Müntefering, der auf ein Ja zum BKA-Gesetz gepocht hatte, unterlag. (SPD Sachsen trotzt Müntefering und stimmt gegen BKA-Gesetz: Mehrheit im Bundesrat kippt, 16.November 2008)

U.a. lehnten die drei deutschen Polizeigewerkschaften „Gewerkschaft der Polizei“ (GdP), „Bund Deutscher Kriminalbeamter“ (BDK) und die „Deutsche Polizeigewerkschaft“ (DPolG) das BKA-Gesetz ab, ebenso der Deutsche Richterbund. Ulla Jelpke (Linksfraktion) bezeichnete das Gesetz als „Monstrum“, Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von „geheimdienstlichen Befugnissen“ und verwies darauf, dass das BKA im Gegensatz zu den regulären In- und Auslandsspionen der Regierung nicht durch das Parlament kontrolliert werde. (2)

Als Reaktion auf das drohende Nein in der Länderkammer stellte der heutige Bundesfinanzminister und damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 21.November die gesamte Verfassung in Frage. Schäuble verlangte eine “Änderung” des Grundgesetzes, um die Zustimmungspflicht des Bundesrates für einfache Gesetze durch die absolute Mehrheit (bzw. die Zustimmungspflicht von zwei Dritteln der Stimmen für Verfassungsänderungen) in der Länderkammer zu kippen und durch eine Mehrheit bzw 2-Drittel-Mehrheit der “abgegebenen Stimmen” zu ersetzen. Diese Forderung widersprach dem in Artikel 79 Grundgesetz ausdrücklich und zwingend vorgeschriebenen Verfassungsgebot von der „grundsätzlichen Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung“. (Schon wieder Angriff auf das Grundgesetz: Schäuble stellt Bundesrat in Frage, 21.November 2008)

Am 26.November 2008 ereigneten sich die Attentate im indischen Mumbai (Bomay). Drei Tage lang bekamen nach offizieller Darstellung die gesamten indischen Streitkräfte ein einzelnes Hotel nicht unter Kontrolle. Ebenso wartete man drei Tage lang auf das Eintreffen israelischer Sondereinheiten (darunter die kommerzielle „Sicherheits“-Truppe Zaka aus „Freiwilligen“) um ein Gebäude zu stürmen, in dem nach offizieller Darstellung Mitglieder der ultra-orthodoxen Chabad-Lubawitsch-Sekte durch „islamistische Terroristen“ als Geiseln genommen worden waren. Der Freelancer Journalist Arun Asthhana hatte zuvor in einem CBS-Interview berichtet, dass mehrere Attentäter vor den Massakern wochenlang in dem Wohnheim der von der ultra-orthodoxen Chabad-Lubawitsch-Sekte genutzten Gebäude in Mumbai gelebt und dort grosse Mengen Waffen und Munition gelagert hatten.

Später mussten die indischen Behörden zugeben, dass ihre Inlandsspionage IB, die Auslandsspionage RAW (“Research and Analysis Wing”), der Militärgeheimdienst, der Datensammlungsgeheimdienst, der Küstenwache, die Maharashtra Staatspolizei, „andere Agenturen“, „zivile Einheiten wie Privatfirmen oder Hotels“ vorab Informationen über das geplante Massaker gehabt hatten. Leider seien die Informationen aber „hin und her“ geschoben worden. Man habe irgendwie den Überblick verloren.

Ebenfalls hatte, nach eigenen Angaben, der Betreiber Taj Mahal Hotels Vorabinformationen über den sorgfältig geplanten und militärisch exekutierten Massenmord an ca.300 Menschen: der globale Konzern Tata Group. Der Energie-, Informations- und Kommunikationskonzern hat als reichster Konzern Indiens seinen Sitz in Mumbai und betreibt einen Großteil der dortigen Hotels, wie eben jenes Taj Mahal, in denen kurz vor den Attentaten sogar noch die Sicherheitsvorkehrungen gelockert wurden. Die beruhigende Erklärung des Konzernchefs Ratan Tata in einem CNN-Interview:

“Wenn ich mir anschaue was wir hatten…es hätte das nicht stoppen können, was da passierte”

Solche Gelassenheit war ansteckend. Acht aus dem Attentats-Hotel Taj Mahal „befreite Geiseln“ aus Saudi-Arabien checkten nach der Befreiung einfach wieder ein.

Die „BBC“ vermeldete derweil Zeugenaussagen, die von “hellhäutigen, ausländisch aussehenden” Männer mit “westlichen” Frisuren und Kleidung berichteten. Ein Zeuge wörtlich:

“Die sahen nicht indisch aus, sie sahen ausländisch aus. Einer von ihnen, glaube ich, hatte blonde Haare. Der andere hatte einen punkigen Haarschnitt. Sie waren schick angezogen”

Mehrere Zeugen sagten aus, drei Männer hätten zuerst in aller Ruhe das Leopold Cafe in Mumbai besucht und Bier getrunken, seien dann aufgestanden, hätten das Cafe verlassen, Waffen aus Tragetaschen gezogen und in dem Cafe ein Blutbad angerichtet. Von mindestens 7 unterschiedlichen Attentätern ausserhalb des Taj Mahal Hotels wurde berichtet, die absolut kalt, mitleidlos und ohne einen Funken Besorgnis darüber agierten, dass irgendwelche Sicherheitskräfte sie behindern könnten. (Die Mumbai-Verschwörung: Globaler Konzern Tata Group und Geheimdienste wussten von Attentaten, 1.Dezember 2008)

Das mochte auch daran gelegen haben, dass  in den ersten Minuten der Attentate drei leitende Polizeispezialisten gezielt ermordet worden waren: der Chef der Anti-Terror-Einheit Hemant Karkare, der Polizeichef Ost-Mumbais Ashok Kamte und der bekannte Poizeipsychologe und Verhandlungsspezialist Vijay Salaskar. Ashok Kamte wurde ausserhalb eines U-Bahn-Zugangs erschossen, der Chef der Anti-Terror-Einheit Hemant Karkare innerhalb des Taj-Hotels mit drei Schüssen in die Brust getötet.

Karkare hatte u.a. im Fall des Malegaon Attentates auf einem muslimischen Friedhof am 8.September 2006 ermittelt, welches Muslimen zugeordnet worden war. 37 Muslime waren ermordet worden. Neueste Untersuchungen der Anti-Terror-Polizei (ATS) hatten ergeben, dass dieses Attentat durch eine Reihe hindu-nationalistischer Gruppen, darunter die RSS (Rashtriya Swayamsevak Sangh), die internationale Hindu-Nationalistan Organisation VHP (Vishva Hindu Parishad) sowie deren Jugendorganisation Bajrang Dal verübt worden waren. (3)

Trotzdem war die indische Polizei an jenem 26.November 2008, dem Beginn des Mumbai-Massakers, recht aktiv. Sie erschoss u.a. willkürlich Passanten aus einem Polizeiauto. Die weltweit vernetzte Informationsindustrie bekam es tatsächlich fertig nachher Behauptungen der indischen Polizei zu übernehmen, nach denen das Polizeiauto (welches durch Filmaufnahmen erwischt worden war) von „islamistischen Terroristen“ gekapert gewesen sei.

Nach den Attentaten wurde durch örtliche Polizeibehörden in Kalkutta der indische Undercover-Polizist Mukhtar Ahmed verhaftet, weil er Attentätern SIM-Karten besorgt hatte. Ahmed war „Teil eines semi-offiziellen Aufstandsbekämpfungs-Netzwerkes“. (Mumbai: Undercover-Polizist als mutmasslicher Attentäter verhaftet, 6.Dezember 2008)

Die deutsche Presse überschlug sich förmlich in ihren Recherchen. Immerhin berichtete die „Frankfurter Rundschau“, dass ein ranghoher indischer Marineoffizier behauptet hatte, dass die Attentäter „Verbindungen zu somalischen Piraten“ hätten. Dies könne also eine Rache von Afrikanern sein,

„für die zwar erfolgreiche, aber äußerst blutige Aktion der indischen Marine gegen Piraten im Persischen Golf vor einigen Wochen“

Nun, das kam nicht ganz hin. Aber was soll man denn machen? Man ist ja bloß bei der „Frankfurter Rundschau“. (Indiens Marine ermordet Fischer und belügt anschliessend die Weltöffentlichkeit über versenktes „Piraten-Mutterschiff“, 26.November)

Immerhin erkannte die ehemals linksliberale Zeitung in kongenial bügerlich-humanistischer Analyse (4):

„Das Beste wäre, die Tatsache zu akzeptieren, dass gewaltige Missstände in Indien herrschen. Eine Milliarde Inder – 80 Prozent Hindus und 14 Prozent Muslime. Eine sehr große Minderheit, die man nicht ausrotten kann, ohne einen weiter reichenden Konflikt zu provozieren.“

In Deutschland zog nun die Bundesregierung ihre Lehren aus der Geschichte. Sie forderte, noch während die Attentate in Mumbai liefen, die SPD-Landesregierungen auf, nun endlich dem BKA-Gesetz zuzustimmen. Frau Dr.Merkel:

„Ich möchte, dass wir in der Lage sind, es mit terroristischen Kräften aufzunehmen und solche Angriffe oder Anschläge zu verhindern. Dafür müssen wir gewappnet sein.“

Frank-Walter Steinmeier, Aussenminister und bereits damals erfolgversprechender Kanzlerkandidat der SPD, forderte die CDU-Landesregierungen auf, entgegen der Verfassung nicht auf ihre widerspenstigen FDP-Kollegen zu achten und das BKA-Gesetz zügig durchzuwinken. Der Wähler würde vor lauter Terrorangst sonst sicher SPD wählen. (Merkel und Steinmeier: BKA-Gesetz oder Bombay, 29.11.2008)

„Eine generelle Blockadehaltung der Landesregierungen mit FDP-Beteiligungen kann ich nicht empfehlen. Gerade angesichts der ernsten Lage glaube ich nicht, dass der Wähler so ein Verhalten honoriert.“

Wie ernst die Lage sei, dass erläuterte die „große Koalition“ dann noch einmal am sechs Tage vor der Abstimmung im Bundesrat. Innenminister Wolfgang Schäuble war zu diesem Zeitpunkt bei bei den lieben Kollegen in Indien zu Besuch. Seine verfassungswidrige – man kann sagen: verfassungsfeindliche – Forderung nach einer Änderung der Abstimmungsregeln im Bundesrat war mittlerweile von Bundespräsident Horst Köhler und dem SPD-Fraktionsführer Peter Struck unterstützt worden. (Berliner Chunta droht mit Mumbai-Attentaten auch in Deutschland, will schon wieder Grundgesetz kippen,13.Dezember 2008)

Gestern Abend nun, in der 90.Minute des Endspiels der Fußball-WM, ereigneten sich in der ugandischen Hauptstadt Kampala zwei Explosionen; wie CNN (5) meldet, eine in einem äthiopischen Restaurant, die andere in einem „Rugby-Center“. Neben blutigen Details bezüglich der 60 Todesopfer und Hunderten von Verwundeten vergaß man auch in dieser Meldung nicht, das weit entfernte Somalia ins Spiel zu bringen.

Im Norden Ugandas droht ein Sezessionskrieg des von USA und EU gestützten Süd-Sudan mit dem chinesischen Handelspartner Nord-Sudan um wertvolle Rohstoffe. Doch wird nun nach den Attentaten in der Presse weltweit kriegführender Länder, wie den USA und Deutschland, abermals in Richtung des weit entfernten Somalia gewedelt. Mit Hilfe dieser seit Ende 2008 von allen etablierten Parteien in Deutschland gedeckten „Piraten“-Farce hatte man bereits seit dem 1.Mai 2010 in Berlin begonnen, offiziell Spezialeinheiten des deutschen Militärs im zentralafrikanischen Uganda operieren lassen. Deckmantel: eine vermeintliche Ausbildung von „somalischen Sicherheitskräften“ in Uganda, im Rahmen der „EU Training Mission for Somalia“ (EUTM).

Doch diese vermeintliche Ausbildung von obskuren Soldaten einer provisosorischen Regierung Somalias in Uganda enttarnte sich schnell als Nebelkerze. Am 7.April gab der Kommandeur der EU CSDP Mission von EUTM Somalia, Oberst Ricardo Gonzalez Elul, in Brüssel auf einer Pressekonferenz zu, dass das „Training“ in Somalia durchgeführt werde, da man da praktischerweise gleich vor Ort sei. (Deutsche Spezialeinheiten agieren offiziell ab 1.Mai in Uganda und Somalia, 14.April 2010)

In Somalia operieren allerlei Söldnerfirmen, darunter deutsche. (Kriegseinsatz ehemaliger deutscher Bundeswehrsoldaten gegen Bundeswehrsoldaten in Somalia, 22.Mai 2010)

Dass das Bundeskriminalamt nie weit von Einsatzgebieten des deutschen Militärs zu finden ist, beweist immer wieder der Präsident des BKA Jörg Ziercke höchstselbst. Am 26.April, bald ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes für seine Behörde, vermeldete er die gleiche Botschaft wie jede Sicherheits-Ilsebill, für die ein Fischer immer noch ans Meer der Öffentlichkeit wackelt (6):

„So viele Terror-Verfahren wie noch nie!“

Es sei alles noch schlimmer geworden. Man müsse sich einfach mehr Sorgen machen. „Etwa 1100 Menschen“, so BKA-Chef Ziercke, gehörten in der Republik zum „islamistisch-terroristischen Personenpotenzial“. Von 350 Ermittlungsverfahren mit „islamistischem Hintergrund“ bearbeite das BKA 220, davon rund 110, in denen sich „die vermehrten Angriffe auf deutsche Soldaten“ in Afghanistan „wiederspiegelten“.

Was „spiegelt“ eigentlich eine deutsche Ermittlungsbehörde in Kriegsgebieten des Militärs? Welche Erkenntnisse gewinnt sie dort und wie? Wer kontrolliert diese Erkenntnisse? Welchen Zusammenhang stellt das im Dezember 2009 veränderte BKA-Gesetz dar, im Verhältnis zu den sieben Jahren Krieg zuvor seit 2001? Angesichts der aktuellen Ereignisse in Uganda, der weltweit immer wieder scheinbar aus dem Nichts heraus exekutierten Attentate, der gleichzeitig von den Behörden kriegführender Staaten immer wieder als Erklärungsversuch öffentlich vorgeschobenen obskuren „Terror“-Konstrukte ohne reguläre Gerichtsverfahren, angesichts weiterer drohender internationaler Kriegsschauplätze in Afrika und Asien und Spannungen zwischen den Großmächten, deren Hintergrund allzu oft in Kämpfen um Rohstoffe und Vorteile der eigenen Währungszonen zu suchen ist – welchen Sinn ergeben immer mehr Vollmachten für den militärisch-polizeilich-geheimdienstlichen Komplex, wenn es immer schlimmer wird je mehr man ihm gibt?

Dies und vieles mehr muss sich das Meer der Öffentlichkeit nun laut fragen, bevor es, Jahre nach Einreichen der Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz, endlich mit lautem Krachen über dem Bundesverfassungsgericht zusammenschlägt.

(…)

Quellen:
(1) http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/BJNR165010997.html
(2) http://www.focus.de/politik/deutschland/bka-gesetz-kieler-spd-chef-stegner-glaubt-an-einigung-der-laender_aid_349440.html
(3) http://www.net-news-global.net/nng_article.php?id=30
(4) http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/1637719_Die-ueblichen-Verdaechtigen.html
(5) http://edition.cnn.com/2010/WORLD/africa/07/12/uganda.bombings/
(6) http://www.bild.de/BILD/politik/2010/04/26/bka-meldet-350-islamisten-verfahren/so-viele-terror-faelle-wie-noch-nie.html

Links und Video erneuert / aktualisiert am 12. Oktober 2014. Der Inhalt wurde nicht verändert.

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