Angriffskrieg: Linke übernehmen Verfassungsfälschung in Gesetzentwurf

Berlin: Der Anwalt Gregor Gysi (Linke, früher Staatspartei SED) hat wieder einmal bewiesen, was er nicht kann: lesen. Ob er es nicht will, weil er andere Interessen als die Verfassung hat, sei mal dahingestellt. Jedenfalls hat er – zusammen mit Oskar Lafontaine – seine Unterschrift unter einen Gesetzentwurf der Linksfraktion im Bundestag gesetzt, der die dreisteste und skrupelloseste Verfassungsfälschung der letzten Jahrzehnte durch den Generalbundesanwalt – derzeit Monika Harms – absegnet: der angeblich legale Angriffskrieg durch die Republik.Wörtlich heisst es in der Begründung des Gesetzentwurfs (1) der Linken, Drucksache 16/6379:
„Die Abweisung der von Friedensorganisationen eingebrachten Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung der 15. Legislaturperiode seitens des Generalbundesanwalts macht eine Ergänzung und Präzisierung des Straftatbestan- des erforderlich. Die Begründung des Generalbundesanwalts lautet wie folgt: „Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht darunter fällt.“ Da der bisherige Wortlaut des § 80 StGB lediglich die Vorbereitung, nicht jedoch, laut Interpretation des Generalbundesanwalts, auch die Auslösung, Durchführung und Unterstützung eines Angriffskrieges beinhaltet, ist eine Ergänzung um die drei Faktoren Auslösung, Durchführung und Unter- stützung vonnöten.“

Nochmal in Zeitlupe..
Es soll also „legal“ sein, einen Angriffskrieg zu führen, aber nicht in vorzubereiten. Und deswegen will die „Linke“ jetzt einen Gesetzentwurf einbringen, um das Strafgesetzbuch zu ändern, einen Riesenlarry zu inszenieren, dicke Reden zu schwingen und sich als „links“ aufzuführen, während sie gleichzeitig dieses Verbrechen am menschlichen Verstand, dieses Verbrechen am Völkerrecht, dieses Verbrechen vor der Verfassung und dieses Verbrechen am Völkerrecht durch den Generalbundesanwalt akzeptiert und politisch legitimiert.

Für alle, die immer noch glauben, dass „die Linke“ eine Linke ist: hier nochmal die grosse „Vorschrift“, wie sie der Generalbundesanwalt des Bundesstaates unter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nennt, was dann wiederum die „Linke“ zitiert: UND DAS IST NICHT DAS STGB. DAS IST DIE VERFASSUNG.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf

Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Artikel 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Ist das jetzt klar? Oder ist das glasklar? Das Völkerrecht ist laut unserer eigenen Verfassung den Deutschen oberstes Gesetz und es besagt, das man keine anderen Länder oder Völker überfällt. Basta, punkt, aus. Und wer ernsthaft glaubt, dass das ausdrückliche Verfassungsgebot des Grundgesetzes schon die „Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten“ unter Strafe zu stellen die DURCHFÜHRUNG eines Angriffskrieges legalisiert, der muss wirklich „Linker“ sein. Links sein ist da etwas Anderes.
Schon der erste Satz des Gesetzentwurfes der selbsternannten „Linken“ will zügig diese Verfassungsfälschung zementieren:
„A. Problem
Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar, nicht allerdings das Führen des Angriffskrieges selber.“ (1)
Das ist und bleibt ein Oberschichts-Hohn von Heuchlern. Egal was die daher schwatzen und egal ob die Oberoberobergeneralbundesanwältin oder Oberoberoberlinke im Oberoberoberoberparlament sind.

„B. Lösung
Ziel ist es, diese oder ähnliche Interpretationsmöglichkeiten des § 80 StGB künftig zu verhindern, so dass nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern auch dessen Auslösung, Durchführung oder Unterstützung daran einen Straftatbestand darstellen soll.

C. Alternativen
Keine“ (1)

Die Alternative heisst lesen lernen. Und dann vor dem Verfassungsgericht klagen. Und dann weg mit diesen „Linken“.

Das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor gut zwei Jahren festgestellt, dass sich die Bundesrepublik seit Jahren und bis heute wegen der Unterstützung der USA und Großbritanniens im Irakkrieg völkerrechtswidrig verhält. Das Urteil blieb folgenlos (2). Nichts passierte. Warum?
Währenddessen wurden erfolgversprechende Klagen unterlassen und stattdessen schon nach dem Yugoslawienkrieg die gesamte Bundeswehr zur „Vorbereitung“ eines Angriffskrieges erklärt. So macht man es dem Gegner denkbar einfach. Und nicht nur da:

Wer im Bundestag angeblich den Krieg in Afghanistan verhindern will und dann erklärt, „es gibt da einen Bin Laden, der uns alle töten will“ (3), wer die deutschen Soldaten pauschal beleidigt anstatt ihnen zu sagen dass man keine Lust sie für einen Rohstoff- und Kolonialkrieg der NATO sterben zu sehen, wer pauschal behauptet, die Bundeswehr sei in „terroristische Aktivitäten“ verstrickt, aber kein Wort über false-flag-Operationen und Spezialeinheiten, Geheimdienste, NATO-Geheimdienste und Söldner wie Blackwater verliert, wer nicht ein EINZIGES MAL die ganze Farce des 11.September hinterfragt, wer nicht ein EINZIGES MAL erwähnt, dass die CIA die Taliban aufgebaut und finanziert hat, der spielt das Spiel des Gegners.

Der WILL verlieren.

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Quellen:
(1)
http://dip.bundestag.de/btd/16/063/1606379.pdf
(2)
http://www.neues-deutschland.de/artikel/119413.html
(3)
http://www.radio-utopie.de/archiv.php?themenID=1090&JAHR_AKTUELL=2007&MON_AKTUELL=10

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