Schon wieder Angriff auf das Grundgesetz: Schäuble stellt Bundesrat in Frage

Mit allen Mitteln versucht Verfasssungsfeind Nr.1, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, sein neues Ermächtigungsgesetz durchzubekommen. Das mittlerweile von einer Bundesratsmehrheit abgelehnte BKA-Gesetz würde es der ihm untergeordneten, parlamentarisch unkontrollierten Behörde Bundeskriminalamt (BKA) das willkürliche Aufbrechen von Wohnung ohne Gerichtsbeschluss und die anschliessende Installation von Kameras und Mikrophonen zur totalen Überwachung missliebiger Personen, Angehörigen von Minderheiten oder Dissidenten zu ermöglichen.
Nun will Schäuble eine „Änderung“ des Grundgesetzes, um die Zustimmungspflicht des Bundesrates für einfache Gesetze durch die absolute Mehrheit (bzw. die Zustimmungspflicht von zwei Dritteln der Stimmen für Verfassungsänderungen) zu kippen und durch eine Mehrheit bzw 2-Drittel-Mehrheit der „abgegebenen Stimmen“ zu ersetzen.

Wie absurd und irrational dieser Vorschlag ist, der nie Realität werden wird, ermisst schon allein daran dass gerade das innere Gerüst der Bundesrepublik auf dem Verhältnis und der gegenseitigen Kontrolle der beiden Gremien Bundestag und Bundesrat beruht und besonders geschützt ist. Das Grundgesetz:

Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Da es sich hier ohne Zweifel um die Frage der „grundsätzlichen Mitwirkung der Länder“ handelt, wenn Gesetze nur noch mit „Mehrheit der abgegeben Stimmen“ und dementsprechend auch Verfassungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen im Bundesrat beschlossen werden dürften (während im Bundestag natürlich weiter die Regelung für die jeweils absolute Anzahl der Stimmen, der „Mitglieder des Bundestages“ gilt) ist diese Forderung Schäubles per Grundgesetz ausdrücklich verboten.

Nochmal in Zeitlupe: im Bundestag würde dank der eindeutigen Formulierung die Anzahl der Mitglieder die absolute Mehrheit definieren, nach Schäubles Plan (der auch hier wieder die Lücke im Grundgesetz sucht)  wären es demnach die  Teilnehmer der Abstimmung.

Schäubles konkrete Hintergedanken sind ebenfalls schon formuliert: eine Enthaltung soll demnach nicht mehr als Teilnahme an der Abstimmung gelten.

Seine Aufforderung an die Parteien SPD, CDU und CSU nun das Grundgesetz dahingehend zu „ändern“ ist eine offene und eindeutige Aufforderung es zu stürzen und juristisch als Hochverrat zu werten.

Relativ schnell reagierte die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast:

„Dieser Minister hat entweder die Demokratie nicht verstanden, oder er will sie abschaffen. In beiden Fällen ist er als Innenminister untragbar.“

Interessanterweise deckte Schäubles neuen Angriff auf das Grundgesetz ausgerechnet der schwarz-grüne Innensenator Hamburgs, Christoph Ahlhaus (CDU).

PERMANENTER ANGRIFFSKRIEG GEGEN DAS GRUNDGESETZ DURCH BUNDESFÜHRUNG VON SPD UND CDU

Anfang Oktober initiierten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Aussenminister und SPD-„Kanzlerkandidat“ Frank Steinmeier (SPD), Bundesjustizministerin Brigitte Zypris und Verteidigungsminister Jung durch einen gemeinsam abgestimmten Gesetzentwurf eine Blitzoffensive zur „Änderung“ des Grundgesetzes.

Dieser beinhaltete für Bundesinnenminister und Verteidigungsminister die Möglichkeit, jederzeit den operativen Oberbefehl über die Streitkräfte zu übernehmen, diese in Bewegung zu setzen, auf den Strassen aufmarschieren und mit allen militärischen Mitteln auch einsetzen zu lassen. Nötig wäre nur eine durch die Minister selbst erklärte „Gefahr im Verzug“ gewesen.

In letzter Sekunde stoppte die SPD-Bundestagsfraktion diesen Putsch gegen das Grundgesetz. Er war mit Zustimmung sämtlicher SPD-Führungsfunktionäre im Bundesregierung und Bundestag nach dem Sturz von Kurt Beck und der plötzlichen Rückkehr von Franz Müntefering als SPD-Vorsitzender in Angriff genommen worden.

Nun rollten die Panzer auf den Strassen von Berlin, Hamburg, Leipzig, München, Köln und Hamburg zu unserer Sicherheit eben doch nicht.
Auch das BKA-Gesetz scheiterte, vor allem durch den Widerstand der Altliberalen Gerhart Baum, ehemals Innenminister und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Justizministerin.

Zwei Personen für zwei Posten, die dringend auf sie warten. Die Berliner Republik hat seit ihrer Existenz keine besseren Kandidaten hervorgebracht.

(…)

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letzte Korrektur: 19.22 Uhr

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