Verantwortungsbewusster „Medien-Spion“ zeigt Zivilcourage beim Datenschutz

Wie sehr unsere Privatsphäre im Internet immer mehr in unkontrollier- und unzumutbarer Weise angegriffen wird, zeigt der folgende Fall:

Am 23. Dezember rief ein Rostocker Polizeikommissar bei der Spion-Media GmbH – Betreiberin einiger lokaler web-communitys – an, um die Nutzerdaten eines Nutzers anzufordern.

Begründung des Kommissars für diese Anforderung sei ein bei der Rostocker Kripo eingegangenes Fax mit einem Bildschirmausdruck des Spion-Profils eines Nutzers. In diesem wird ein Selbstmordversuch des Nutzers angekündigt. Weitere Informationen hatte die Kripo nicht.

Da die unbefugte Herausgabe von Daten ohne richterlichen Beschluss nicht zulässig ist, würde sich die Spion-Media Gmbh bei Übermittlung der persönlichen Daten des Nutzers strafbar machen. Der Betroffene könnte dann Strafanzeige gegen sie stellen, vom geschäftsschädigenden Ruf für die Firma ganz zu schweigen und der Abwanderung von Kunden zu anderen Anbietern. Und da sich die Spion-Media GmbH an noch bestehende Gesetze hält und das Interesse und den Schutz ihrer Kunden erst einmal über diese Anfrage der Polizei stellt, teilte sie dem Kommissar auch folgerichtig mit, dass sie sich nach dem Datenschutzgesetz hierbei strafbar machen würde und liess sich erst einmal den Nutzernamen geben, um selbst in dessen Profil nachzuprüfen, ob die Angaben der Polizei der Wahrheit entsprächen.

Und, man glaubt es kaum, die besagte Suizidankündigung gab es überhaupt nicht!

Weshalb die Rostocker Behörden in diesem Fall Daten eines wahrscheinlich unbescholtenen harmlosen Bürgers angefordert haben, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Im bestangenommenen Fall sind sie einem gefälschten Fax aufgesessen. Und sie hätten ohne weiteres selbst von ihrem Dienstcomputer aus die im Fax angegebene Website aufrufen und den Inhalt derselben mit eigenen Augen lesen können. Wenn dort nichts von einer Selbstmordankündigung steht, hätten sie vielleicht den Absender des Faxes ermitteln sollen, ob hier eventuell die Vortäuschung eines falschen Sachverhaltes vorliegt. Soviel zur Kompetenz dieses Beamten.

Spion-Media GmbH teilte nach ihrer Überprüfung des Inhaltes des besagten Nutzers in einem Fax dem zuständigen Kriminalkommissar mit, das in vorliegendem Fall ein Irrtum vorliege und die Angelegenheit sich damit erledigt hätte. Aber das hatte sie sich nicht.

Und das kann man sich jetzt kaum vorstellen: obwohl der Kommissar bei einem erneuten Anruf bei Spion-Media GmbH bestätigte, ihr Fax erhalten zu haben, hatte er trotz besseren Wissens bei einem Rostocker Amtsrichter eine amtliche Verfügung erwirkt!!! Die Frage stellt sich hier nach dem Warum. Besagter Polizeikommissar bestand mit der richterlichen Ermächtigung in der Hand auf sofortige Herausgabe der persönlichen Daten des Nutzers und Spion-Media GmbH musste sich dem Schwert des Gesetzes wider besseren Wissens „beugen“. Wir können uns vorstellen, was dass in einem solchen Fall für einen freiheitsliebenden Menschen bedeuten würde.

In meinen Augen müsste jetzt eine Strafanzeige gegen den Kommissar wegen Täuschung und gegen den Richter wegen Rechtsbeugung (mangelnde Prüfung vorgelegten Beweismaterials) erfolgen. Werden solche Fälle nicht untersucht und geahndet, sinkt die Schwelle der Selbstherrlichkeit der Polizei bis zur vollkommenen skrupellosen Gesetzlosigkeit gegenüber dem Bürger. Das Beispiel zeigt, was das Gesetz zur „Datenerhebung nur mit richterlichem Beschluss“ wert ist, nämlich nichts.

Polizei erfindet Grund, Richter unterschreibt – Punkt!

Wie soll der denn auch nachprüfen, was ihm die polizeilichen Ermittler da erzählen von Gefahr, dringendem Verdacht und so. Aus welchem Anlass der Kommissar die persönlichen Daten unbedingt haben wollte, darüber kann nur spekuliert werden. Auf alle Fälle lässt es für den Betroffenen nicht Gutes erahnen, wenn von der Polizei so vehement, ohne erwiesenen Tatverdacht – im Gegenteil der Beweis keiner vorliegenden Suizidankündigung – und mit solchen nicht nachvollziehbaren Motiven die Ermittelung seiner Anschrift und andere Daten durchgeboxt werden. Im schlimmsten Fall könnte es ganz laut im Morgengrauen an die Tür klopfen…

Wie viele solcher Fälle zeigt dieser Fall wieder einmal mehr, dass wir nicht in einem funktionierenden Rechtssystem leben. Die exekutiven und judikativen Behörden handeln nicht nach Verfassung und Grundgesetz. Durch ihre ungesetzlichen Handlungen sind wir ihnen bisher ausgeliefert, deshalb muss alles getan werden, solche Fälle wie den oben beschriebenen publik zu machen wie es die Spion-Media GmbH mit Veröffentlichung des oben genannten Falles getan hat und von solcher Willkür betroffene Bürger sollten sich nicht scheuen, Öffentlichkeit, Beistand und Hilfe (z.B. AK Vorratsdatenspeicherung) zu suchen und Anzeige gegen Beamtenmissbrauch zu erstatten.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Artikel 20 (Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht)

(1) Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmässige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht, zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

In der jetzigen Situation ist es gerade zu naiv anzunehmen: „Mich betrifft es ja nicht.“ Es gibt zahlreiche weitere Beispiele von ganz normalen Bürgern, die zeigen, dass es jeden treffen kann. Deutschland braucht mehr Zivilcourage von seinen Bürgern.

 

 

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