BND: Streusand der Liechtensteinaffäre

Ist die (ehemalige) OK Abteilung des Bundesnachrichtendienstes (BND) in die internationale Wirtschaftskriminalität verstrickt?

Fachabteilungen des BND – bis auf die Abteilung Eigensicherung (SI) – hatte ich bisher in meiner Berichterstattung weitgehend ausgespart, da ich (nach wie vor) der Meinung bin, man muss den Geheimen ihren Job machen lassen. Pannen gehören zur Arbeit eines Nachrichtendiensts. Die Förderung von Wirtschaftskriminalität sicherlich nicht.

 

Von Clearstream bis Yukos

In seiner Artikelserie »Von Clearstream bis Yukos« deckte der Journalist Frank Krüger im Saar- Echo die Zusammenarbeit der Saarbrücker Firma IWR GmbH (Institut für Wirtschaftsrecherchen) der Herren André Strebel und Ernest Backes mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) auf.

Pikant –  die Firma IWR hat  mutmaßlich die Ermittlungen gegen den russischen Oligarchen Mikhail Chodorkovsky mit einer Strafanzeige eingeleitet, welche zur Zerschlagung des Öl- und Gaskonzerns Yukos führten.

Ein Schelm der Böses dabei denkt, dass unser Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) Aufsichtsratsvorsitzender der Gazprom Tochter, NordStream, wurde – also von jener Firma, die erhebliche wirtschaftliche Vorteile durch die Zerschlagung des Yukos- Konzerns erlangte.

Um die geplante Ostseepipeline der NordStream uns allen schmackhaft zu machen, müssen zurzeit Millionen Menschen in der EU frieren, weil unser „ach so vertragstreuer“ Gaslieferant Gazprom den Gashahn zugedreht hat, um abenteuerliche hohe Gaspreise von der Ukraine zu erpressen und um uns allen die Notwendigkeit der Schröder-Pipeline klar zu machen.

Die IWR GmbH hat aber noch einen anderen Hintergrund, nämlich die Art der Informationsbeschaffung durch den BND.

Der Luxemburger Bankier Ernest Backes war Mitarbeiter der Firma „Cedel“ – welche sich später Clearstream nannte und als Clearing-Firma den internationalen Zahlungsverkehr zwischen Banken weltweit abwickelte und als solcher zur Geheimhaltung verpflichtet. 

Ernest Bakes geriet (erst) in den Verdacht, der CIA den Zugang zu den Daten von Clearstream ermöglicht zu haben. 2001 schrieb er über Clearstream ein Aufsehen erregendes Buch.

Laut STERN hat der BND in einer Klagerwiderung vom 13.12. 2006 sich dahingehend eingelassen, dass

„er (der BND) habe „die Gründung des IWR finanziell (auf ein Jahr begrenzt) unterstützt“. Dies geschah, so der Nachrichtendienst  „unter der Bedingung, dass er Zugang zu den umfangreichen Archiven erhält, die der Kläger und Herr Backes im Rahmen ihrer Tätigkeiten für verschiedene Banken- und Clearing-Systeme aufgebaut hatten. Daneben sollten beide im Auftrag des BND Informationen über bestimmte Sachthemen beschaffen.“

Mit anderen Worten: Der BND hat Geld dafür bezahlt, um an geheime Daten von Bankkunden zu kommen, die dieser Herr Ernest Backes (berechtigt oder unberechtigt) in seinem Besitz hatte, die er aber unberechtigt Dritten – dem BND – offenbarte.

Würde ich das gleiche tun – und dies auch noch in einem Schriftsatz einräumen – dann wäre ich ein Fall für den Staatsanwalt.

Mir ist es völlig unklar, warum der Bundesnachrichtendienst der Meinung ist: er habe (im Inland) mehr Rechte – als ein normaler Bürger.

Bundesregierung und Bundestag dulden diese Rechte- Anmaßung der Geheimen, weshalb unschwer klar wird warum die Abkürzung BRD für die Bundesrepublik verpönt ist. Es könnte ja einer auf die Idee kommen, dass das BRD für Bananenrepublik Deutschland steht. Das GER für Germany ist da schon unverfänglicher.

HCL International Ltd.

Die Firma HCL International Ltd., mit Sitz in Malta und Büro in der Franz-Josef-Straße 12 in Salzburg war den Lesern der Wirtschaftsteile der Tageszeitungen seit April 2005 als „Dauer- Insolvent- Inserent“ ein Begriff und musste öffentlich einräumen: keine Niederlassungen in Hongkong, Moskau, Bombay und Zug zu haben, wie sie in Stellenanzeigen „freien Mitarbeitern in Spe“ vorgaukelte.

Seit 2004 war die Firma aber auch für die Staatsanwaltschaften in Mönchengladbach und Salzburg ein Begriff.

Visa- Affäre?

Für mich waren Personen um diese Firma seit 2003 ein Begriff. Eine Firma in G., welche mutmaßlich der HCL zugerechnet werden konnte, war bei mir in den Verdacht geraten der eigentliche Initiator des so genannten Reiseschutzpasses aus Weinsberg zu sein.

Informationsbeschaffung durch Bestechung?

Laut STERN müssen sich die beiden Geschäftsführer der HCL International Ltd. – Helge, Herbert L. (36) und Thomas K. (47) – in Nordrhein- Westfalen wegen des Verdachts verantworten, sie hätten einen Polizisten, welcher zwischenzeitlich rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt wurde, mit 1.645 € bestochen, um auf diese Weise an Personendaten aus dem Polizeicomputer zu kommen.

„Nein, nein“, sagen laut STERN die Herren Helge, Herbert L. und Thomas K., „sie hätten den Polizisten mit einer Nebentätigkeit beschäftigt – aber nicht gewusst, dass er sich Daten illegal beschaffte.“

Und weiter will der STERN wissen:

„….die Aufträge, die die Firma von Helge L. (36) und Thomas K. (47) vom BND bekam, betrafen (nach stern.de vorliegenden Unterlagen) auch verdeckte Ermittlungen in Ländern wie Zypern, Lettland, Litauen, Estland und der Slowakei – ja sogar auf den spanischen Kanaren sowie den britischen Kanalinseln. Die Führungsoffiziere Wilhelm S. und Oliver T. vom Referat „Illegale Kapitaltransfers“ der Abteilung 5 des BND kannten sich mit Tarnfirmen aus. Sie hatten 2003 bereits die Gründung der Saarbrücker Gesellschaft IWR initiiert (stern 15/2007: „Spione am Scanner„)……“ 

Nein,

lieber STERN da muss ich widersprechen. Nach den Behauptungen meiner Informanten betrafen die Aufträge des Bundesnachrichtendienstes (BND) – auch die Datenbeschaffung aus dem Fürstentum Liechtenstein – die, die wir leichtfertig die Liechtenstein- Steueraffäre nennen und die tatsächlich eine deutsche Datenbeschaffungsaffäre ist.

Zuverlässigkeit?

Stellt sich die Frage: Wie zuverlässig diese BND- Datenbeschaffer waren?

In Beantwortung dieser Frage muss ich auf das alte R-Archiv zurückgreifen – welches am 16.2.2008 titelte: »LGT-Daten: Es begann in einer Gefängniszelle« – und meinen Hinweis in dem damaligen Artikel wiederholen, dass bevor ein Herr F. in Rostock und der BND in Pullach bestimmte Daten angeboten bekam – diese im Datenhandel angeboten wurden, der aus rechtlichen Gründen ihren Ankauf ablehnte.

Hintergrund der Ablehnung war aber nicht nur die beiden dubiosen Datenquellen (zwei Straftäter), sondern auch positive Kenntnis darüber, dass ein Liechtensteiner Banker, der Kinder etwas zu sehr liebte, zum Geheimnisverrat erpresst (genötigt) werden sollte.

Fazit:

Wir alle – die wir im Informationsbeschaffungsgewerbe tätig sind oder waren – wissen, dass die Informationsbeschaffung ein dreckiges Geschäft – häufig jenseits der Legalität – ist. Wir wissen, dass dann, wenn die Handschellen klicken – wir diese nicht zu Unrecht tragen und hoffen, das uns die antrainierte Professionalität vom Ungemach nachweisbarem, rechtswidrigen Verhalten bewahrt.

Nicht so der BND.

Laut STERN schrieben Helge L. (36) und Thomas K. (47) an den Minister im Bundeskanzleramt Thomas de Maizière:

„….Anfangs –  habe der BND ihnen gar zu verstehen gegeben, dass sie selbst nichts gegen die Ermittlungen tun sollten – „da dies der BND tun würde“. Doch nun lasse der Dienst sie hängen…..“

Habe ich im Falle eines Heinz K. schon einmal gehört, um dann feststellen zu müssen, dass dieser Dienst schlicht sein Handwerk nicht versteht.

Mein Fazit:

Wenn die OK- Bekämpfer Teil der organisierten Kriminalität sind, sollten wir uns die OK- Bekämpfung ersparen.

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