Heute erklärte die Merkel-Steinmeier-Regierung aus SPD, CDU und CSU, dass sie gar nicht daran denke das ergangene Urteil des Bundessozialgerichts zu respektieren. Dieses hatte heute die vom Gesetzgeber Bundestag beschlossenen Hartz-IV-Sätze für Kinder unter 14 Jahre als verfassungswidrig eingestuft .
Trotzdem, so der Sprecher des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Olaf Scholz (SPD), sehe die Bundesregierung keinerlei Handlungsbedarf.
Angesichts einiger nicht näher benannten Massnahmen im sogenannten „Konjunkturpaket“ – was in erster Linie die wirtschaftlich starken Steuerzahler entlastet – sei man „ganz guter Dinge“, so der Scholz-Sprecher.
Wenn das man so bleibt…
Laut Martin Reucher, dem Anwalt einer der Kläger die vor dem Bundessozialgericht Recht bekommen haben, hatte der Gesetzgeber Bundestag ohne sachlichen Grund den Regelsatz für Kinder gesenkt und dabei gerade die Bedarfslage von Kindern, die ja noch zur Schule gehen und für die auch spezielle Fürsorge geleistet werden muss, völlig ignoriert.
Die Kläger rügten zudem das Verfahren, in welchem willkürlich und unter Bruch des Gleichheitsgrundsatzes festgelegt wurde Kinder gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern zu benachteiligen.
Die obersten deutschen Sozialrichter gaben nun den 4 klagenden Kindern Recht und schalteten das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Das ist nicht die einzige Bratpfanne, die der mitleidlose und antisoziale Bundestag mitsamt seinen Parteien innerhalb eines Tages übergebraten bekam.
Gestern entschied das Landessozialgericht Hessen nicht nur die Zuteilungen für Kinder armer Familien, sondern gleich die gesamten Hartz IV-Regelsätze dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen (Radio Utopie berichtete).
Die zugestandenen staatlichen Zuteilungen für Arme seien unzureichend und verstiessen gegen Artikel 100 der Verfassung, so die Richter.
Karlsruhe wird nun über die verfassungswidrigen und asozialen Gesetze von Bundestag und Bundesregierung zu befinden haben.