Der BND-Untersuchungsausschuss hat in öffentlicher Sitzung die ersten beiden Zeugen der BND- Journalistenaffäre vernommen. Die beiden Journalisten und Publizisten – Ulrich Ritzel und Erich Schmidt-Eenboom.
Was schreiben SIE über diesen ersten Verhandlungstag? Fragte ich den STERN Journalisten Hans Peter Schütz. Die Antwort lautete sinngemäß: WIE DUMM MUSS MAN SEIN, UM BEIM BND ARBEITEN ZU DÜRFEN: Und in der Tat, diese scherzhafte, nicht wirklich ernst gemeinte Bemerkung – hat einen traurigen Hintergrund.
Muss sich ein freier Bürger gefallen lassen, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst ihn über viele Monate überwacht, filmt, seine Kontakte ausspäht, sein Altpapier sammelt, auswertet und archiviert, möglicherweise sogar sein Telefon abhört und seine Gespräche in seinen eigenen, geschlossenen Räumen mittels Laser- Richtmikrophon mitschneidet – nur weil er Journalist und Publizist und sein Hauptthema dieser Nachrichtendienst ist?
Sicherlich nicht – solange dieser Bürger nicht Mitarbeiter dieses Nachrichtendienstes ist. Im Gegenteil: Ein Bürger muss erwarten können, dass sich der Auslandsgeheimdienst BND an Recht und Gesetz hält.
Mit vorstehender Frage und der gegebenen Antwort wären wir bei der Hauptaufgabe dieses Untersuchungsausschusses. Er hat die Spreu vom Weizen zu trennen. Journalisten, die Aufträge des BND übernommen und ausgeführt haben, entgeltlich oder unentgeltlich, haben auch einen Teil ihrer Rechte – mit dem Mantel – an der Gardarobe ihres Arbeitgebers BND abgegeben.
Das gleiche gilt für Journalisten, deren Informanten in den Verdacht des Geheimnisverrates gekommen sind und die von ihrem Arbeitgeber dem BND observiert werden.
Die rein präventive Überwachung von Journalisten, welche über den BND schreiben: So nach dem Motto: Beobachten wir ihn einmal ein Weilchen, vielleicht kommt einer unserer Mitarbeiter vorbei und wir erwischen den Kerl auf frischer Tat – verstößt meines Erachtens gegen die Pressefreiheit, ob dies der ehemalige Bundesrichter Schäfer für Rechtens hält oder nicht.
Eine weitere Aufgabe des Ausschusses wird es sein, festzustellen, wer der Sicherheitsabteilung welche Weisungen gegeben hat, die von Erich Schmidt-Eenboom tatsächlich im Ausschuss vertretene Meinung: »Nach seinem persönlichen Eindruck habe der BND Präsident Dr. August Hanning nichts von den Details seiner Observation gewusst, weshalb auch das Bundeskanzleramt nichts wissen konnte«, ist Blauäugig – ist Klein Erna inmitten eines brennenden Hauses, welche sagt: „Mein Peterchen hat doch nur etwas gezündelt und es bestimmt nicht Böse gemeint.“
Der Eindruck, dass die Sicherheitsabteilung des BND ihre Aufträge nicht nur von der Leitungsebene des BND bekommt, sondern gezielt und direkt von der Politik – unter Umgehung der Leitungsebene des BND – verfestigt sich bei mir immer mehr.
Und wie ehrlich ist der BND?
Ich bleibe bei meiner Behauptung, die ich in »BND: Staatsgeheimnis I« geäußert habe, dass die Sicherheitsabteilung diese Geheimdienstes – nach den mir vorliegenden Informationen – Erpressungsmaterial gegen deutsche Staatsangehörige (auch gegen einen Journalisten) im Inland gesammelt hat.
Die Berliner Zeitung legt zwischenzeitlich Holz auf mein kleines Feuer und führt aus:
„….(Andreas) Förster war zwischen 2002 und 2005 vom BND ausspioniert worden. Dem im Mai 2006 vorgelegten Bericht des Sonderermittlers Schäfer zufolge hatte der Geheimdienst in diesem Zeitraum einen V-Mann mit dem Decknamen „Sommer“ auf Förster angesetzt, um Hintergründe über dessen journalistische Arbeit in Erfahrung zu bringen. Die entsprechenden Aktenvermerke sind in dem Schäfer-Bericht aufgeführt. In einem Gespräch mit Förster hatte der Sonderermittler 2006 klargestellt, dass ihm keine weiteren Akten über den Redakteur vom BND vorgelegt worden waren. BND-Chef Ernst Uhrlau hatte im Gespräch mit Förster im Mai 2006 versichert, es gebe außer den im Schäfer-Bericht aufgeführten Vermerken keine weiteren Akten über den Journalisten…..“
„…Tatsächlich hat der BND aber von 2002 bis 2005 über die bislang bekannten Berichte des V-Manns „Sommer“ hinaus eine Fülle weiterer Informationen über das berufliche und private Umfeld Försters zusammengetragen. Diese Informationen betreffen Reisen des Redakteurs sowie ein Buchprojekt, das in keinem Zusammenhang mit dem BND steht. Außerdem hat der Dienst sogenannte Beziehungsdiagramme angefertigt, in denen Kollegen und Informationsquellen Försters eingezeichnet sind. Diese Daten sind seinerzeit dem Sonderermittler nicht vorgelegt worden…..“
Wir werden, wenn wir in STAATSGEHEINIS III zu den heutigen Aussagen der beiden vorstehend genannten Zeugen kommen, feststellen, das dieser Bundesnachrichtendienst von dem Zeugen Erich Schmidt- Eenboom – ohne jegliche Beweise – nur auf Grund sehr schwacher Indizien – dahingehend belastet wurde, dass
– er möglicherweise drei Steuerprüfungen in dem kleinen, von Schmidt- Eenboom betriebenen Institut veranlasst hat und bis
– zum Jahr 2003 Unterlagen des von ihm betriebenen Vereins „Institut für Friedensforschung“ beschaffte. Auch das stand nicht im Schäfer-Bericht.
– Ebenso nicht eine Informantenbehauptung, dass nicht nur observiert, sondern auch mittels Richtmikrophon (in den Büroräumen) abgehört wurden, was zwischenzeitlich auch der FOCUS behauptet und,
– das für den BND die Wiedergutmachung gesundheitlicher oder materieller Schäden Fern seiner Verhaltensweise liegt.