Begehrt ein Mitarbeiter gegen ein Unternehmen auf, in dem der z.B. als organisiertes Gewerkschaftsmitglied einen Mitarbeiterstreik gegen die Streichung von Schichtzulagen in seinem Betrieb organisiert, macht er sich bei der Firmenleitung unbeliebt und was ist natürlicher, diesen möglichst rasch los zu werden.
Ob das so im Fall der Berliner Kassiererin Barbara E., genannt „Emmely“ ist, kann nur der Spekulation überlassen bleiben. Tatsache ist, dass sie einige Wochen danach unter dem Vorwand von 2 Pfandbons in Höhe von 48 und 82 Cent, die sie nicht korrekt abgerechnet habe, entlassen wurde. Eine Klage gegen ihre Entlassung wurde vom Berliner Arbeitsgericht (Aktenzeichen: 7 Sa 2017/08) abgewiesen. Es gab viele Solidaritätbeweise für Frau Barbara E.
Als prominenteste Fürsprecher erwies sich heute der Bundestagsvizepräsident Thierse. Er bezeichnete das Urteil folgendermassen:
„Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität….hätte durchaus anders entscheiden können. Es hätte zum Beispiel berücksichtigen können, dass die Frau für ihr Unternehmen 31 Jahre lang Knochenarbeit geleistet hat. Ein solches Urteil zerstöre das Vertrauen in die Demokratie.“
Das Landesarbeitsgericht konterte:
„Derartige Äußerungen, die bislang nicht dementiert wurden, sind untragbar und stellen bereits in ihrer Wortwahl eine Entgleisung dar.“ Es sei in keiner Weise zu beanstanden, dass Urteile öffentlich diskutiert und einer – auch scharfen – Kritik unterzogen würden. Es müsse aber in einer sachlichen Weise geschehen. „Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes, sind demgegenüber in keiner Weise hinnehmbar. Sie sind geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung zu beeinträchtigen und greifen in die Unabhängigkeit der Gerichte ein“,
Hier prallen zwei unterschiedliche Rechtsempfindungen aufeinander und beide Seiten werfen der jeweils anderen vor, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie bzw. in die Rechtssprechung zerstört würde.
Für Wolfgang Thierses Einsatz für den kleinen Mann (hier für die kleine Frau) hat der Berliner Anwaltsverein kein Verständnis und fordert heute sogar den stellvertretenden Bundestagsvizepräsidenten zum Rücktritt auf, da er es wagt, die Entscheidung eines Gerichtes mit drastischen Worten öffentlich zu kritisieren.
Ich denke, der gesunde Menschenverstand kann hier bestens entscheiden, welche Auffassung die Richtigere und vor allem die Menschlichere ist. Man sollte einmal die Sozialgesetze überprüfen, die solche Urteile ermöglichen.
Die Legislative (steht hier für Wolfgang Thierse) ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative
Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt. Der Begriff Judikative ist nicht identisch mit den Begriffen Gerichtsbarkeit, Justiz oder Rechtspflege, die (staatsrechtlich betrachtet) zum Teil auch der vollziehenden Gewalt (Exekutive) zuzuordnen sind.