BND-Spionage ohne Ende

Die ständigen Übertretungen des geltenden Rechtes und anmassenden Alleingänge unseres Bundesnachrichtendienstes wurden gerade in jüngster Zeit immer wieder diskutiert.

Die z.Z. amtierende Bundesregierung scheint diese Vorgänge zu billigen und wird damit zur Mitwisserin und Gehilfin derartiger Vorgänge, denn sie trägt nicht zur Aufklärung dieser entgegen den Beschlüssen des BGH bei, Radio Utopie berichtete gestern darüber.
Nun werden neue Spionageaktivitäten das BND bekanntgegeben. Der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, legte den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Ergebnisse einer BND-internen Untersuchung vor.
Darin ist die Feststellung enthalten, dass der BND mindestens zweitausendfünfhundert Computer im Ausland heimlich ausspioniert hat. In dem Bericht heisst es, dass Teile von Festplatten kopiert und Keylogger zur Verfolgung der Tastatureingaben installiert wurden.
Natürlich sollen zur Beruhigung der Bürger wieder einmal „Massnahmen“ gegen solche Übertretungen des Gesetzes durchgeführt werden, indem das Kanzleramt eine neuen Dienstanweisung erlassen will, die die verfassungsgerechte Anwendung der Online-Durchsuchung durch den BND nach dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ sicher stellen soll.
Wir stellen, allerdings nicht überrascht, fest: Der BND verstösst gegen Gesetze in grossem Stil, zugegeben vom Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung.
Als Konsequenz daraus sollten die Mitarbeiter des BND und vor allem ihre Vorgesetzten zur Rechenschaft gezogen und vom Dienst suspendiert werden. Stattdessen soll nun der BND-Präsident persönlich jede Überwachung genehmigen. Damit wird erneut die Unabhängigkeit einer solchen Genehmigung ausgeschlossen, alles bleibt im eigenen Haus, ebenso wie ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt die Vorgänge kontrollieren soll.
Mit der Aussage von CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach „Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage“ wird klar, dass der BND bis jetzt ohne Rücksichten auf irgendwelche Gesetze und ohne zur Verantwortung gezogen zu werden operieren konnte. Wozu muss man laut Max Stadler (FDP) „den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren“?
Die Bundesrepublik verfügt über genügend vorhandene Gesetzte, die es selbstverständlich auch bei Nachrichtendiensten einzuhalten gilt.
Natürlich stören Gesetze zur Beschränkung des Ausspähens von Bürgern und sollen systematisch abgeschafft werden.
Dafür werden die Kapazitäten für die Überwachungsmassnahmen weiter ausgebaut. Es sind zum Beispiel nur für den Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes an der Chausseestraße 720 Millionen EURO eingeplant. Insgesamt kostet dieses einzige Projekt uns zahlende Bürger 1, 5 Milliarden Euro.
Dem Bundesinnenministerium wurde aus dem verabschiedeten KonjunkturpaketII 131 Millionen zusätzliche finanzielle Unterstützung zugeteilt.
Da kann man doch von einer Ankurbelung des deutschen Überwachungsstaates statt der Wirtschaft sprechen. Und all das kann nur durch unsere Arbeit mit Hilfe unserer Steuergelder installiert werden.

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