DIE GUTEN blamieren etablierte Parteienlandschaft: Ermächtigungsgrundlage für Digitale Diktatur in Föderalismusreform II aufgedeckt

Es gibt so Sachen, die kann man nicht erfinden.

Nachdem unser nicht mehr zu unterbietendes Bundesparlament am Freitag den Staatsstreich Föderalismusreform II abgenickt hatte (Radio Utopie berichtete mehrfach dazu, 1) waren Konzernmedien und Staatspresse voll des Lobes über das „Abschiedsgeschenk“ an den SPD-Fraktionsführer Peter Struck (2). Struck, seit 1980 im Bundestag, war schon einer der Konstrukteure der ersten „Föderalismusreform“ 2006, der bislang umfangreichsten Zerhackstückelung des Grundgesetzes. Sie bildete die Rechtfertigung für die jahrelange Einschüchterungskampagne der Regierung, welche regelmässig zu Wochenenden und Ruhetagen mit wilden Terrordrohungen aufwartete um die Überwachung der informationstechnischen Systeme (IT) von 84 Millionen Deutschen unter dem Schlagwort „Onlinedurchsuchung“ durchzudrücken. Die Kampagne mündete schliesslich im BKA-Gesetz und in der Vorratsdatenspeicherung, gegen beide Vollmachten zur Inlandsspionage  der Geheimdienste und Polizeibehörden laufen zur Zeit Verfahren vor dem Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe.

Nun landete die junge Partei DIE GUTEN einen „scoop“, einen Volltreffer: sie deckte eine in der Föderalismusreform geschickt getarnte Ermächtigungsgrundlage für die Kontrolle sämtlicher IT-Netze in Deutschland durch die Bundesregierung und die exekutiven Landesbehörden auf.

DIE GUTEN in einer Presseerklärung (3):

„Die mittlerweile als deutsche Staatsbremse zugunsten Brüssels identifizierte „Schuldenbremse“ im Apparatrennen um die Bevölkerungskontrolle einmal beiseite gelassen, wurde ausserdem ein Artikel in die Verfassung der 3.Republik aufgenommen, der eher in das 3.Reich gehört hätte: der Artikel 91c.

Der Wortlaut dieses Verfassungsartikels in Satz 1 ermächtigt die Bundesregierung, sowie die in Satz 2 durch selbstdefinierte „qualifizierte Mehrheit“ direkt untergeordneten Länderregierungen, die Kontrolle über sämtliche informationstechnischen Systeme der Republik zu übernehmen, welche „für ihre Aufgabenerfüllung“ benötigt wird.“

Der Wortlaut der vom Bundestag am 29.Mai beschlossenen Verfassungsänderung im Ermächtigungsartikel 91c lautet in Satz 1 folgendermassen:

„(1) Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken.“

Wie DIE GUTEN recherchierten, hatte das Bundesinnenministerium selbst den IT-Begriff im Zuge der Kampagnen gegen Grundgesetz und Bürgerrechte erfunden und sehr weit definiert. Das BMI in einer Veröffentlichung vom 22.August 2007:

„Der Begriff „informationstechnisches System“ wurde bewusst weit gewählt, um der derzeitigen und zukünftigen technischen Entwicklung Rechnung tragen zu können. Darunter wird ein System verstanden, welches aus Hard- und Software sowie aus Daten besteht, das der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Anzeige von Informationen und Daten dient.

Wie weit der Ermächtigungsartikel 91c wirklich reicht, findet sich in seinen Ausführungsgesetzen wieder. Dort wurden flux zahlreiche Ausnahmen plaziert:

„§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Informationstechnische Netze im Sinne dieses Gesetzes sind die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, die die Übertragung von Signalen ermöglichen. Ausgenommen sind Telemedien, Rundfunk sowie Sprechfunk- und Telefonnetze.

Im Zuge der Föderalismusreform hatten nicht nur sämtliche Parteien, Zeitungen und „Datenschützer“ zu der Thematik geschwiegen, sondern sich auch ein Mitglied des bayrischen Verfassungsgerichtshof die Grossmeisterschaft im rechtlichen Konjunktiv errungen. Er erklärte in einem Rechtsgutachten den Ermächtigungsartikel 91c, der u.a. auch verfassungswidrig die Übernahme sämtlicher IT-Verwaltungsvorgänge ganzer Bundesländer durch die Bundesregierung und bezahlte IT-Konzerne ermöglicht,  Artikel 91c für verfassungsgemäss wenn man ihn „restriktiv“ auslege. Professor Dr. Dirk Heckmann von der Universität Passau am 5.Mai in einer rechtlichen Stellungnahme zur Föderalismusreform und den Ermächtigungsartikel 91c:

„In Art. 91c Abs. 1 GG-E ist eine allgemeine Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb der für die Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme vorgesehen. Wie bereits erörtert, ist die Norm äußerst weit gefasst. Mit der Bezugnahme auf die Planung, Errichtung und den Betrieb informationstechnischer Systeme umfasst Art. 91c Abs. 1 GG-E seinem Wortlaut nach jegliche Hard- und Software im Verwaltungsgebrauch. Auf die Spitze getrieben würde im Ergebnis jede Anschaffung eines neuen Rechners oder die Implementierung eines Fachverfahrens in einer Kreisverwaltungsbehörde der Zusammenarbeitsverpflichtung des Art. 91c Abs. 1 GG-E unterfallen. Dass dadurch die von Art. 79 Abs. 3 GG garantierte Eigenstaatlichkeit der Länder unzulässig beeinträchtigt werden könnte, liegt auf der Hand. Insoweit erscheint eine erkennbar einschränkende Auslegung von Art. 91c Abs. 1 GG-E geboten.“

Besser kann man sich aus rechtlicher Perspektive als Jurist nicht blamieren. Man stellt sich den smarten Professor bei einer erkennbar einschränkenden Auslegung der Bibel vor, irgendwo vor langer Zeit in einer dunklen Stube. Aus welcher Perspektive Professor Heckmann seiner Arbeit wirklich nachgeht, das erschliesst sich auf der Webseite der Universität Passau. Dort heisst es zu Heckmanns „Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht“ (4):

„Der Lehrstuhl ist in dieser Form einzigartig in Deutschland. Er befasst sich mit sich mit sicherheitsrechtlichen (Gefahrenabwehr, Gefahrenvorsorge) und internetrechtlichen Fragen (E-Government, E-Business, E-Health, E-Procurement etc.) jeweils aus der öffentlich-rechtlichen Perspektive.“

Besonders witzig: Heckmanns Definition der Gefährdung der „inneren Sicherheit“ durch Menschen in sozialer Not. Armut ist gefährlich, weil

„..die innere Sicherheit, die vor dem Hintergrund von internationaler Kriminalität und Terrorismus, aber auch steigender wirtschaftlicher Not und sinkenden Hemmschwellen stark für den Einzelnen, Staat und Gesellschaft bedroht ist.

Gefährlich auch der Fortschritt: die „rasante technologische Entwicklung“ und die

„..damit einhergehende notwendige Modernisierung von Staat und Wirtschaft fordert angesichts der kaum beherrschbaren Komplexität von IuK-Technologie in globalen Zusammenhängen vor allem Rechtssicherheit.“

Was der Herr Professor Heckmann da 84 Millionen an „Rechtssicherheit“ durch eine Ermächtigungsgrundlage zu ihrer Digitalen Diktatur im 21.Jahrhundert verschaffte, das ist laut der Recherchen der GUTEN in der Tat „in globalen Zusammenhängen“ zu sehen.

Im Jahre 2007 startete die einflussreiche und bereits seit dem 19.Jahrhundert existierende „Internationale Fernmeldeunion“ die „Global Cybersecurity Agenda“. Seit der Initiierung dieser globalen Agenda am 5.Oktober 2007 in Genf durch 

„Vertreter von „Regierungen, Industrie, relevanten regionalen/internationalen Organisationen, Forschungs-Institutionen, akademischen Institutionen und individuelle Experten aus jedem Teil der Welt“

wurden deren Vorgaben Punkt für Punkt durch scheinbar eigenständige Staaten und deren willigen ausführenden Organe umgesetzt. Darunter solche strategischen Ziele wie

„Entwicklung einer Strategie für die Etablierung global akzeptierter..Sicherheits-Kritierien und Akkreditierungssysteme für Hardware und Software-Anwendungen und Systeme“

Das heisst im Klartext: Zugangsmechanismen und Bezahlsysteme für 6.7 Milliarden Menschen, bevor sie Zugang zur weltweiten IT-Technologie erhalten, vom einfachen PC bis hin zum Betreten des Cybernetzes bzw. Internet. Das ist die geplante Digitale Diktatur einer herrschsüchtigen und fanatischen Elite, die um ihre Stellung und Profite durch eine unabhängige Ökonomie und unabhängige Medienlandschaft bangt.

Nur wenig später nach der Initiierung am 5.Oktover 2007, so DIE GUTEN, setzte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gehorsam die Agenda um. Am 10.Dezember 2007 forderte sie in einer Erklärung des Bundesjustizministeriums:

„Wir müssen die Chancen unseres föderalen Systems nutzen und seine Hindernisse überwinden. Wenn Bund und Länder eine öffentliche Dienstleistung bereitstellen müssen, kann es nicht sein, dass eine kleine Minderheit die gemeinsame Entscheidung verhindert. Deshalb brauchen wir eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit und müssen diese Zusammenarbeit institutionalisieren. Wir brauchen gemeinsame Standards, um die dezentralen IT-Systeme zu vernetzen. Die unterschiedlichen IT-Systeme von Bund und Ländern müssen kompatibel und interoperabel sein. Dies wollen wir durch eine neue Regelung im Grundgesetz verbindlich machen..Ich habe deshalb in der Kommission zur anstehenden Föderalismusreform eine Verfassungsänderung vorgeschlagen“

Gestern forderten die Innenminister von Bund und Länder vor der heutigen Konferenz in Bremerhaven wieder einmal den Militäreinsatz im Innern. Ein Ablenkungsmanöver. Im Kontext der kommenden, alles entscheidenden Bundesratssitzung – wo die Putschisten gegen das Grundgesetz unbedingt eine Zweidrittelmehrheit benötigen – sollte offenbar Druck für die Zustimmung zur „Föderalismusreform II“ und seinem Ermächtigungsartikel 91c gemacht werden. Offen wurde in einem dem „Handelsblatt“ (5) zugespielten 71 Seiten langen Forderungskatalog gefordert:

„Notwendig sind Befugnisse für verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme, die Anpassung der Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung und Maßnahmen nach G 10 im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen..Insbesondere die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik erfordert entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen.


Dazu DIE GUTEN (3):

„Den Autoren des Presse-Artikels unterlief hierbei ein schwerer handwerklicher Fehler – es fehlte der Hinweis auf eine dafür zwingend notwendige Grundgesetzänderung. Ein deutlicher Hinweis, dass diese „gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen“ bereits unterwegs sind. Es handelt sich, ganz ohne Zweifel, um den in der Föderalismusreform II mit durchgewunkenen GG Artikel 91c, welcher wie beschrieben auch das Verteidigungsministerium zur Kontrolle über die IT-Netze der Deutschen ermächtigt, wenn es die „Aufgabenerfüllung“ erfordert.“

Diesen Sonntag treten DIE GUTEN in Jena zur Wahl des Stadtparlamentes an. Am 30.August folgt die Teilnahme an den Landtagswahlen.

Die Demokratie hat wieder eine Chance.

(…)

Quellen:
(1) http://www.radio-utopie.de/2009/02/27/Schlag-gegen-Staatsstreich-Foederalismusreform-Bundesverfassungsgericht-setzt-Grundgesetz-auch-in-Bayern-durch
(2) http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/deutschland/8246678-SPD-Fraktion-goennt-Struck-Abschiedsgeschenk.html
(3) http://www.die-guten-partei.de/index.php/artikel/items/foederalismusreform-ii-ermaechtigt-regierung-zur-digitalen-diktatur-im-rahmen-der-globalen-agenda-fuer-cyber-sicherheit.html
(4) http://www.jura.uni-passau.de/heckmann.html
(5) http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/innenminister-fuerchten-tatort-internet;2320062


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert