Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 22.Oktober die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben als Atommüllendlager vorläufig untersagt, die seit dem 1.Oktober auf Anweisung des Bundesumweltministeriums nach einem zehnjährigen Moratorium wieder aufgenommen werden soll.
„Es dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.“
teilte ein Sprecher des Gerichtes mit. (1)
Die aufschiebende Wirkung entfalle jedoch, wenn das Landesamt für Bergbau die Genehmigung für die weitere Erkundung für sofort vollziehbar erkläre, so das Gericht.
„Das Bundesamt für Strahlenschutz hat am 22. September einen Antrag auf Sofortvollzug gestellt, uns liegt aber bis heute noch keine Genehmigung vor.“
teilte der Sprecher des Bundesamt für Strahlenschutz, Florian Emrich, laut Süddeutscher Zeitung mit. (2)
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte in seinem Antrag vom März an das niedersächsische Landesamt für Bergbau und Wiederaufnahme der Erkundung vergessen, diesen mit einer Klausel zum Sofortvollzug zu versehen.
Die Klage gegen das zuständige Landesbergamt wegen der Verlängerung des Rahmenbetriebsplans bis zum 30. September 2020 und wegen der Zulassung des Hauptbetriebsplans 2010/2012 für das Bergwerk wurde am 20.Oktober von verschiedenen Verbänden wie Greenpeace, der Rechtshilfe Gorleben, der Salinas GmbH, dem Besitzer von Grundstücken über dem Salzstock, Andreas Graf von Bernstorff und der Kirchengemeinde Gartow mit Unterstützung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover eingereicht, die ein Waldgrundstück über dem Salzstock besitzt. (3)
„Aufgrund ihres biblischen Auftrags ist die Kirche verpflichtet, sich mit allem Nachdruck für die Bewahrung und verantwortliche Bebauung der Schöpfung einzusetzen“
erklärte der Vizepräsident des Landeskirchenamts Arend de Vries (4) und der Rechtsanwalt der Kirche, Nikolaus Piontek teilte mit:
„Die Bevölkerung ist aus der Diskussion systematisch herausgehalten worden. Für die Auswahl von Gorleben seien nicht Sicherheitskriterien ausschlaggebend gewesen, sondern politische, ökonomische und soziale Gründe. Nach unserer Einschätzung wird bereits ein Endlager gebaut, das Ergebnis ist bereits präjudiziert und eine ergebnisoffene Erkundung nicht mehr möglich.“
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Quellen:
(1) http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Niedersachsen/NWZ/Artikel/2459971/Klagen+stoppen+Gorleben-Erkundung.html
(2) http://www.sueddeutsche.de/g5X389/3671654/Gorleben-Erkundung-vorerst-gestoppt.html
(3) http://www.radio-utopie.de/2010/10/20/greenpeace-endlagerbau-in-gorleben-ist-rechtswidrig/
(4) http://www.abendblatt.de/region/article1670889/Kirchengemeinde-klagt-gegen-weitere-Erkundung.html