„Art und Weise des Einsatzes der Wasserwerfer war rechtswidrig“
Stuttgart, 28. Oktober 2010: Die vier am schwersten verletzten Demonstranten der friedlichen Demo am 30.09.2010 reichten heute eine Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart ein. Ziel ist es, die Rechtswidrigkeit des Polizei-Einsatzes am „Schwarzen Donnerstag“ feststellen zu lassen. Zeitgleich mit der Eröffnung eines Untersuchungsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg wird somit das Verwaltungsgericht Stuttgart, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes prüfen.
Die vier Kläger wurden durch den Einsatz der Wasserwerfer so erheblich verletzt, dass zu befürchten steht, dass sie auf dem jeweils betroffenen Auge nie wieder richtig sehen können. Einem der Kläger droht sogar dauerhafte der Verlust des Augenlichtes auf beiden Augen.
„Wir vier müssen nun ein Leben lang mit den Folgen dieses unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Polizeieinsatzes leben“,
sagt Alexander Schlager, einer der schwer am Auge Verletzten.
„Die Rechtfertigungen der baden-württembergischen Landesregierung über den Einsatz sind kaum zu ertragen und klingen für uns wie Hohn, angesichts des Leids, das wir erfahren haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Gewalt angewendet haben und auch keine Gewalt seitens der Demonstranten beobachten konnten.“
Mit den Klagen wurde die Kanzlei Mann & Müller in Freiburg beauftragt. In ihrer Klageschrift kommen die Rechtsanwälte u.a. zu dem Ergebnis:
„Die Art und Weise des Einsatzes der Wasserwerfer war rechtswidrig.“
Und ferner:
„Die Kombination von Polizeiriegeln, Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray ist in der Gesamtbetrachtung evident unverhältnismäßig. Die Demonstranten wurden einerseits zum Verlassen des Areals aufgefordert, andererseits wurde ihnen die Möglichkeit verwehrt, das Gebiet zu verlassen. Die Demonstranten wurden zwischen 2 Polizeiketten und einem Absperrzaun eingeschlossen. Es war ihnen weder möglich, den Ort zu verlassen, noch dem Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray auszuweichen.“
„Die Demonstration genoss rechtlich den Schutz des grundgesetzlich verankerten Versammlungsrechts. Das hat die Polizei ignoriert“,
sagt Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann. Und weiter:
„Die Polizei hat damit den rechtswidrigen Akt der Baumfällungen im mittleren Schlossgarten mit rechtswidrigen Mitteln durchgesetzt. Das ist ein Skandal!“