In einer Meldung der „Ärzte Zeitung“(1) vom 2.8. dementierte die Sprecherin des Paul-Ehrlich-Institutes, Dr. Susanne Stöcker die Aussage des Herausgebers des „Arznei-Telegramms“, Wolfgang Becker-Brüser, wonach die bereits Ende September erfolgende, ausdrücklich freiwillige prophylaktische Influenza-Impfung ein „Großversuch an der deutschen Bevölkerung“ sei.
Dem öffentlichen Informationsangebot folgend, dürfte diese Aussage jedoch schlicht und ergreifend von einer Formulierung des Beurteilungsberichtes EPAR(2) der European Medicines Agency (EMEA) herrühren, wonach: “ …wenn der (Muster-Impfstoff) während einer Pandemie eingesetzt wird, sammelt der Hersteller während des Einsatzes Informationen über die Sicherheit des Impfstoffes. Hierzu zählen Informationen über Nebenwirkungen und die Sicherheit bei älteren Menschen, Schwangeren, Patienten mit schweren Erkrankungen und Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem“.
Nach Auskunft des Paul-Ehrlich-Institutes(3) sind die eingesetzten Vakzine zum einen „Pandemrix“ von GlaxoSmithKline s.a.(4) und zum anderen „Focetria“ von Novartis Vaccines and Diagnostics S.r.l. (5). Machen Sie sich also ein informierteres Bild! Strittig soll insbesondere der Einsatz der Adjuvantien (6) sein, was jedoch vom Paul-Ehrlich-Institut mit der Begründung bestritten wird, dass die Vakzin-Hersteller diese bereits in vorangegangenen Impfstoffen verwendet hatten und dies durch umfassende Datenerhebungen belegen könnten. Während die Bundesbehörden zunächst 160 Mio. Impfdosen geordert hatten, ist man in Anbetracht des bislang eher milden Krankheitsverlaufes bei jedoch hoher Infektiösität des A/H1N1-Virus dazu übergegangen, nur mehr 50 Mio. Impfdosen bereitstellen zu wollen. Da im Abstand von 21 Tagen ein zweites Mal geimpft werden muß, sollen also 25 Mio. bzw. 30% der Bevölkerung versorgt werden. Wie bereits bekannt, sollen dies vornehmlich Menschen sein, die berufsbedingt einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Als ausgesprochen kritisch ist die Fallbeurteilung beim Einsatz des Vakzins bei Schwangeren zu betrachten. Nach einem Bericht des „the Lancet“ (7) betrug die Mortalitätsrate nach Infektion mit A/H1N1 bei Schwangeren nahezu 20%. Während der Schwangerschaft ist die Immunabwehr herabgesetzt. Hier darf eine Impfung keinesfalls ohne begleitende ärztliche Beratung erfolgen.
Der einzig bittere Beigeschmack in der gesamten Angelegenheit ist allerdings, dass neuerdings auch auf dem wichtigen Feld der Epidemiologie die bislang als erhaben geltende Institution „Stiko“ (Ständige Impfkommission am RKI) (8) vom europäischen CHMP (Ausschuß für Humanarzneimittel) überflügelt wird.
Wer jedoch aus lauter Paranoia die Existenz von Viren in Frage stellt, erteilt der empirischen Wissenschaft eine schallende Ohrfeige.
Quellen:
(1) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/?sid=560642
(2) http://www.emea.europa.eu/humandocs/Humans/EPAR/pandemrix/pandemrix.htm
(4) http://www.emea.europa.eu/humandocs/PDFs/EPAR/pandemrix/H-832-PI-de.pdf
(5) http://www.emea.europa.eu/humandocs/PDFs/EPAR/focetria/H-710-PI-de.pdf
(6) http://de.wikipedia.org/wiki/Adjuvans_(Pharmakologie)
(7) http://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(09)61304-0/fulltext
(8) http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4ndige_Impfkommission