Richter verhängt höheres Strafmass als von mitleidiger Staatsanwaltschaft gefordert – als Warnung gegen die Annahme von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst.
In Nürnberg verurteilte das Gericht einen Mitarbeiter der Stadt wegen nachgewiesener Korruption zwischen Januar 2004 und Juni 2007 zu 150 Tagessätzen a 40 Euro. Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes nahmen als Prozessbeobachter teil.
Der inzwischen ohne Abfindung gefeuerte Mitarbeiter des Tiefbauamtes hatte den Empfang der Bestechungsgelder zugegeben, aber immer noch im Prozess als normal empfunden: „Es war mir damals nicht bewusst, dass ich Fehler mache“ und meinte, er habe weder der Stadt noch den Steuerzahlern geschadet.
„Sie haben es doch allen Kollegen erzählt, damit die es auch so machen“, so der Richter.
Der Siebenundvierzigjährige war für die Beaufsichtigung von Bauvorhaben von Strassen zuständig und hatte von einer Tiefbaufirma, die ein Auftragsvolumen von mehreren hunderttausend Euro erhalten hatte, als laufende Anerkennung für einen reibungslosen Ablauf an den Baustellen Geld bar auf die Hand angenommen.
Der Chef der Tiefbaufirma war vor Prozessbeginn verstorben und konnte so nicht mehr befragt werden. Nachgewiesen werden konnten insgesamt 1650 Euro, jedoch „Die Akte stinkt nach mehr“, sagte Richter Klaus Schubert und war der Ansicht, dass dies wohl nur die Spitze eines Eisbergs war und die Staatsanwaltschaft hier die Anklage deutlich „verschlankt“ habe. Der Staatsanwalt sagte, dass der Angeklagte bereits durch den Verlust seines Arbeitsplatzes gestraft ist und forderte nur eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro (5400 Euro).
Die Verteidigung plädierte auf eine Anzahl von maximal 90 Tagessätze, um zu verhindert, dass der Beschuldigte als vorbestraft gilt.
Klaus Schubert erklärte jedoch, dass gerade die „charakterliche Fehlleistung“ im Bundeszentralregister erscheinen muss – allein schon um andere von der Annahme von Schmiergeldern abzuschrecken.
Die Stadt Nürnberg hat eine rund um die Uhr erreichbare Telefon-Hotline (2315987), wo auch anonym Hinweise auf Korruption gegeben werden können.