Ungläubig ruht mein Blick auf die vor mir liegende Rechnung eines meiner Provider – „Kostenanteil Vorratsspeicherung…“ – 6,38 € zzgl. 1,21 € MWSt.
„Oh – ich soll für die Überwachung meines Kommunikationsverkehrs auch noch persönlich – direkt – zur Kasse gebeten werden“.
Aus der Begründung des Providers:
„….viel diskutiert und in vielen Beiträgen im Internet erläutert … die Vorratsdatenspeicherung
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie am 15. September 2007 abgelaufen, darf allerdings für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail bis längstens zum 15. März 2009 aufgeschoben werden. Hierzu ist eine besondere Erklärung der Mitgliedsstaaten notwendig. Diese Erklärung wurde von Deutschland abgegeben.
Für „….“ gilt hier als Internetserviceprovider, die Speicherung von E-Mails anhand der folgenden Punkte: Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone. Die Gesetzregelung enthält weitere Regelungen, von denen „…“ nicht betroffen ist.
Die Vorratsdatenspeicherung wird derzeit heftig diskutiert.
Es wurde vom „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ am 31.12.2007 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht in Karlsruhe eingereicht. Am 11.03.2008 wurde das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per einstweiliger Anordnung stark eingeschränkt. Die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung werden mit der Notwendigkeit zur Kriminalitätsbekämpfung und der Terrorismusbekämpfung begründet.
„….“ kann sich aufgrund der Gesetzgebung, nicht verschließen. Sollten wir der Gesetzgebung nicht nachkommen können Bußgelder in enormer Höhe erfolgen. Wir haben die Abläufe seit Einführung der Gesetzgebung fortlaufend verfolgt. Nach langer und reiflicher Überlegung haben wir uns für die Einrichtung der Vorratsdatenspeicherung entschieden.
Es entstehen hohe Kosten für Aufrüstung, Einrichtung und Betrieb, sowie für die Speicherung der Datenvolumen für 6 Monate. Eine Aufwandsentschädigung der Kosten für Einrichtung und Datenaufbewahrung ist nicht gegeben.
Kein Unternehmen erhöht gern die Preise, doch der Kostendruck ist enorm gestiegen. Zum Wohle des Kunden möchten wir jedoch von einer dauerhaften Preiserhöhung absehen.
Um die Preise stabil zu halten und keine dauerhafte Preiserhöhung einzurichten wird „..“ die Kosten in einer einmaligen Kostenbeteiligung in Höhe von 23 % auffangen.
Diese einmalige Kostenbeteiligung erfolgt auf die Leistungen des Webaccounts, nicht auf Zusatzdomains oder SSL-Zertifikate. Wir bedauern diese Entscheidung sehr und hoffen doch in Ihrem Sinne entschieden zu haben. Wir hoffen weiterhin auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Sie können gegen die einmalige Kostenbeteiligung bis zum 16.04.2009 widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform unter Angabe der Kundennummer und Unterschrift des Accountinhabers auf dem Postweg, dieser auch per Fax gewahrt wird. Ein Widerspruch per E-Mail ist nicht zulässig. Bei einem Widerspruch behält sich „…“ vor, eine Tarifkündigung zum Evaluierungszeitraum/Vertragsende auszusprechen. Wir danken allen Kunden…..“
Anmerkung:
Finde ich gut, so deutlich vorgeführt zu bekommen, dass ich meine eigene Überwachung auch noch – direkt und unmittelbar – bezahlen muss.
Meine E-Mail- Adressen bei diesem Provider bestehen seit geraumer Zeit nicht mehr. Ich bediene mich eines „Nicht-EU-Providers“ und habe gerade noch für den „Blah-Blah- E-Mail Verkehr eine deutsche E-Mail Anschrift.
Widerspruch und Kündigung des Vertrags ist selbstverständlich unterwegs.