Berufung von Joachim Steinhöfel gegen Marcel Bartels

Erstinstanzlich hat Ex-Media-Saturn-Anwalt Joachim Steinhöfel seine Klage gegen Marcel Bartels auf Zahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen aus einer Abmahnung vom 07.11.2006 bereits verloren. Morgen, am Freitag, den 06.06.2008, findet im Landgericht Hamburg, um 13:00h im üblichen Partyraum von Richter Andreas Buske, Saal B355 müste das sein, die Berufung des Rechtsanwalts Steinhöfel gegen Marcel Bartels statt.

Marcel Bartels ist der Auffassung, Streitwerte von 10.000 Euro und daraus berechnete Anwaltskosten in Höhe von 756,09 Euro wegen eines umstrittenen Satzes in einer Internetpublikation mit nur geringer Reichweite verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

Rechtsverletzungen sind aufgrund der strengen Auslegung des Persönlichkeitsrechtes im deutschen Rechtsraum, wie die zahlreichen Verfahren auch gegen finanzkräftige und renommierte Verlage vor deutschen Pressegerichten zeigen, nie ganz auszuschließen. Die hoch angesetzten Streitwerte führen in Verbindung mit den daraus berechneten hohen Anwalts- und möglichen Gerichtskosten dazu, dass Menschen, die keinen finanzkräftigen Verlag zur Verbreitung ihrer Meinung haben, einem unkalkulierbaren Prozesskosten- und Abmahnkostenrisiko ausgesetzt sind und deshalb ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht in der Form ausüben können, wie das finanzstarke Verlage können.

Die hohen fiktiv angesetzten Streitwerte reflektieren auch nicht die Reichweite und machen damit zu Unrecht keinen Unterschied, ob eine rechtswidrige Äußerung in einer Zeitung an ein Millionenpublikum oder in einem Internetforum an eine kleine Anzahl von Menschen verbreitet wird.

Finanzstarke Verlage kalkulieren in ihre Publikationen einfach ein Millionenbudget von zehn Prozent der Werbeeinnahmen als Prozesskosten ein. Wer keine Millionnenreichweite hat, den ruinieren die hohen Abmahnkosten leicht. Marcel Bartels ist der Meinung, dass es in einer partizipatorischen Demokratie nicht sein kann, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufgrund der hohen fiktiven Streitwerte in der Praxis nur für Reiche gilt.

Zuschauer sind natürlich herzlich willkommen.

Marcel Bartels, 05.06.2008

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