Gestern, am 1.April, enthüllte die Frankfurter Rundschau einen Datenskandal, der in seiner Ungeheuerlichkeit noch gar nicht absehbar ist. Das es sich bei dem Bericht um einen üblen Aprilscherz handelt, ist bei der Schwere der Vorwürfe nicht anzunehmen.
Gegen geltendes Recht, auch dann noch, als das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 die Rasterfahndung
(Wiki:Am 4. April 2006 gab das Bundesverfassungsgericht einer Klage eines marokkanischen Studenten statt, die gegen eine Rasterfahndung aufgrund einer allgemeinen Bedrohungslage im Zusammenhang mit den Ereignissen des 11. September 2001 erhoben worden war. Aufgrund der Entscheidung (Az.: 1 BvR 518/02) wird die Rasterfahndung dahingehend eingeschränkt, dass sie nur im Rahmen „konkreter Gefahr“, etwa für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder das Leben eines Bürgers, durchgeführt werden darf.)
für verfassungswidrig erklärte, verstiessen Telekom und Bundeskriminalamt mindestens seit dem 11.September 2001 in Millionen von Fällen, als sie eine illegale Rasterfahndung gegen unschuldige Bürger veranstalteten.
Ohne richterliche Beschlüsse und Rechtsgrundlage bekamen die BKA-Mitarbeiter widerstandslos, was sie begehrten: Verbindungsdaten.
„Informationen würden oft auf dem kleinen Dienstweg beschafft – ohne schriftliche Verfügungen oder Richter-Beschlüsse. „Amtshilfe“, werde dann gemurmelt – und die ehemaligen Beamten bei der Telekom widersetzten sich selten einem solchen Ansinnen.“ so der Bericht der FR „…eine massive Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses durch die Ermittlungsbehörden, hieß es schon des öfteren aus der Telekom. Im Bereich der Strafverfolgung habe der Hunger der Ermittler nach Verbindungsdaten stark zugenommen und schon längst verfassungswidrige Ausmaße angenommen.“
Weiter schreibt die Zeitung, dass täglich tausende Abfragen gestellt werden, die auch erteilt werden, es genügt dazu ein Formblatt.
Die Ausrede, mit dem Vorwurf der Strafvereitelung unter Druck gesetzt worden zu sein, ist eine Frechheit, gerade als Telekommunikationsunternehmen ist man bestens in Sachen Datenschutz „vertraut“.
In der Auslegung des Datenschutzes ist die Telekom unbestrittener „Weltmeister“, ebenso was ihre Datenverluste in Millionenhöhe betrifft (oh- das BKA wurde darüber informiert, sehr aufschlussreich), das Bespitzeln von Journalisten, installieren von Kameras………der Platz reicht hier gar nicht, das alles aufzuzählen.
„Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir auf Grund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen“, teilt ein Telekom-Sprecher am Mittwoch mit. „Zu angeblichen Ermittlungsverfahren im Nachgang des 11. September 2001 können wir keine Auskunft geben“, so der Sprecher. „Bitte wenden Sie sich ans BKA.“
Das Bundesverfassungsgericht hätte das BKA schon längst als kriminelles, die Grundrechte missachtendes, gegen das Grundgesetz verstossendes Amt verbieten und Verfahren einleiten müssen.