Der Mord an dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback – am Donnerstag, den 7.4. 1977 – ist einer der spektakulärsten Anschläge der RAF. Bis heute nicht geklärt. Die DNA des Speichels auf einer Briefmarke eines Bekennerschreibens der RAF führte nun zur Festnahme der ehemalige RAF- Aktivistin Verena Becker.
Während in jedem kleinen, ungeklärten Mordfall die Spurenträger nachträglich auf DNA Spuren untersucht werden, lagerten bis vor einigen Monaten die Spurenträger im Fall Buback unberührt in den Asservatenkammern. Es war die Presse und ein Sohn des Ermordeten, welche die Erinnerung an den ungeklärten Mord wach hielten und die Fahnder zum Handeln zwangen.
Fast kann ein Beobachter den Eindruck gewinnen, als hätte die Justiz und die Polizei gar kein Interesse an der Aufklärung dieses Mordes.
Der Mord an Siegfried Buckack und seinen drei Begleitern wurde unter anderem auf der Schnellstrasse Reutlingen-Stuttgart von den Tätern geübt.
Bei einer dieser Übungen, im März 1977, nahmen die Täter als Übungsobjekt ausgerechnet einen Nachrichtendienstoffizier ins Visier, der das seltsame Verhalten der beiden Motorradfahrer und ihrer Beifahrer als das erkannte, was es am 7.4.77 wurde, weshalb er die Nummern der Motorräder ebenso notierte, wie eine exakte Personenbeschreibung der Fahrer und der Beifahrer und die sehr auffälligen Aufklebern am Tank eines der Motorräder.
Üblicherweise wurden derartige Berichte an die Militärkriminalpolizei weitergereicht, welche sie an die deutsche Polizei durchreichte. Derartige Vorfälle wurden damals bei den NATO- Truppen in Westdeutschland sehr ernst genommen, da auch NATO- Soldaten, insbesondere Amerikaner, Ziel von Anschlägen waren.
Aber – oh Wunder – ausgerechnet dieser Bericht hat die deutsche Polizei angeblich nicht erreicht oder etwa doch? Monate nach dem Anschlag, war es der deutschen Polizei plötzlich klar, dass auf dieser Schnellstraße der Mord an Siegfried Buback vorbereitet wurde.
Die übenden Personen waren Männer, darunter ein sehr schmächtiger Mann, weshalb die Festnahme am Donnerstag auch nur wieder das ist, was sie sein soll. Eine Vortäuschung von Aktionismus, ohne jeden Willen, die Täter wirklich zu finden.
Hintergrund dürfte eine peinliche Panne sein. Polizei und Justiz gingen bei den RAF Mitgliedern der Führungsebene von einem so genannten „kollektiven Vorsatz“ aus. Mit diesem Trick war es nicht mehr notwendig dem Einzelnen eine konkrete Tatbeteiligung nachzuweisen, es genügte der Nachweis, dass die Straftat eine „Operation“ der RAF war. Wenn aber ein kollektiver Vorsatz vorlag, dann sind mit den ergangenen Urteilen auch alle begangenen Straftaten „abgevespert“. Zweimal wegen derselben Tat kann keiner Verurteilt werden.
Warum also sollte man Mörder finden, die man vermutlich ohnehin nicht mehr verurteilen kann und in Wirklichkeit auch gar nicht finden will? Deutsche Querellen – was sonst.