Administrative Bereinigung nennen die Insider dieses Verfahren und mehr ist es in Wirklichkeit auch nicht. Was die V-Leute des Verfassungsschutzes und der Verbotsantrag des „Knarrpanti“(*) unserer Tage – Otto Schily – nicht zu Wege brachten soll nun die Bundestagsverwaltung mit Hilfe des § 31b Parteiengesetz lösen.
Die NPD muss wegen (formaljuristischen) Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 insgesamt etwas mehr als 2,5 Millionen € Strafe bezahlen, weshalb die Bundestagsverwaltung einen Wahlkampfkostenerstattungsanspruch der Partei mit dieser Forderung verrechnete und die Partei zur Zahlung der restlichen ca. 2,2 Millionen € eine Frist bis zum 15.5.09 setzte.
NPD? War dies nicht eine Partei die im April 2009 pleite ging?
Es gibt vermutlich nur sehr wenige Leser dieser Webseite, welche dieser Partei eine Träne nachweinen. Dies sollte uns aber nicht daran hindern – Mechanismen der Macht – kritisch zu hinterfragen.
DEUTSCHER BUNDESTAG
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, den 02.04.2009
NPD hat wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht eine Sanktionszahlung zu leisten
Die Bundestagsverwaltung hat im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 Unrichtigkeiten festgestellt. So wurden die staatlichen Mittel falsch ausgewiesen, der Vorjahresanschluss im Hinblick auf die Entwicklung des Parteivermögens war fehlerhaft und notwendige Erläuterungen sonstiger Einnahmen waren unterblieben.
Bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht sieht § 31 b Parteiengesetz eine finanzielle Sanktion in Höhe des Zweifachen des den unrichtigen Angaben entsprechenden Betrages vor. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens wurde daher eine Zahlungsverpflichtung der NPD in Höhe von 2.504.799,10 € festgestellt.
Der nach Anhörung der Partei erlassene Bescheid vom 26. März 2009 umfasst darüber hinaus die endgültige Festsetzung der staatlichen Mittel für die NPD bezogen auf das Jahr 2008 sowie die Aufforderung zur unverzüglichen Berichtigung des Rechenschaftsberichts 2007.
Die Sanktionsforderung gegenüber der NPD wurde zugleich mit der zum 15. Februar 2009 fälligen ersten Abschlagszahlung in Höhe von 304.832,49 € verrechnet, und die Partei wurde aufgefordert, den Restbetrag von 2.199.966,61 € bis zum 1. Mai 2009 zu erbringen. Eine Vereinbarung über einen Stundungs- und Tilgungsplan ist nach Maßgabe der Bundeshaushaltsordnung auf Antrag der Partei grundsätzlich möglich.
(*) Wer oder was ist „Knarrpanti“?
Die ehemalige R-Archiv.de hat diesem Herrn am 28 April 2005 einen ganzen Artikel gewidmet. Ich staune immer wieder wie aktuelle meine alten Artikel sind.
»Lachende Justitia« & das Corpus delicti
Rubrik: Zerrbilder
(ter)
Zum 1. Mai 2004 hatte ich das Urteil des Amtsgerichtes Oldenburg in Versform vorgestellt.
Zum 1. Mai 2005 habe ich diesmal einen juristischer Schelm ausgesucht, einen Meister der humoristischen Schreibe – E.T.A. Hoffmann.
Ironie, Satire, die Parodie, das Groteske und Burleske gehören nun mal zum Erscheinungsbild des Humors, der sich in der Diskrepanz zwischen Realität und Wahrnehmung findet, zumal aus der Feder eines Mitglieds des Kammergerichts.
Im Mai 1800 wurde Ernst Theodor Amadeus Hoffmann Gerichtsassessor in Posen. Im Karneval 1802 verteilten (nie ermittelte) Personen Karikaturen der preußischen Prominenz des Städtchens – in wohl sehr lächerlichen Posen.
Der Verdacht fiel – wegen seines zeichnerischen Talents – auch auf den jungen Gerichtsassessor, E.T.A. Hoffmann.
Meister Floh
Carl Albert Christoph Heinrich von Kamptz, späterer Ehrenbürger von Berlin, war ein karrierebewusster Jurist, der (im Sinne des Systems) jede freiheitliche Regung zu unterdrücken versuchte.
E.T.A. Hoffmann, Mitglied der Immediatkommission hatte unter anderem das Verhalten von Burschenschaftlern (damals noch linke Rebellen) und Mitglieder der Turnerbünde (auch Turnvater Jahn galt als Rebell) auf strafbare Handlungen zu untersuchen.
Die Immediatkommission stellte jedoch – ständig – klar, dass eine Gesinnung noch keine strafbare Handlung ist.
Dies zog ihr den Zorn des Ministerialdirektors von Kamptz (Polizeiministerium) zu.
Hoffmann revanchierte sich mit der Parodie vom Meister Floh und machte von Kamptz zum Schlapphut Knarrpanti.
Die Sache hatte ein Nachspiel. Am 4.2.1822 schrieb der Polizeiminister an den Staatskanzler Fürst von Hardenberg und bezeichnete E.T.A. Hoffmann als: „….pflichtvergessenen, höchst unzuverlässigen und selbst gefährlichen Staatsbeamten“…..
Wie auch in der Gegenwart – dass Disziplinarverfahren kam wegen Krankheit (allerdings damals keine Gespielte) nie zur Verhandlung.
Einige Sprüche von Knarrpanti sind und waren hoch aktuell
….Es kursierte ein Gerücht, dass eine vornehme Dame entführt sei. Ermittlungen ergaben, dass es eine solche Tat nicht gab.
Anderer Meinung war der Geheime Hofrat Knarrpantie:
„…..Knarrpanti hörte dies alles mit einem selbstzufriedenen Lächeln an und versicherte, daß es seiner ungemeinen Sagazität bereits gelungen, den Täter zu erforschen.
Auf die Erinnerung, daß doch eine Tat begangen sein müsse, wenn es einen Täter geben solle, meinte Knarrpanti, daß, sei erst der Verbrecher ausgemittelt, sich das begangene Verbrechen von selbst finde.
Nur ein oberflächlicher leichtsinniger Richter sei, wenn auch selbst die Hauptanklage wegen Verstocktheit des Angeklagten nicht festzustellen, nicht imstande, dies und das hineinzuinquirieren, welches dem Angeklagten doch irgendeinen kleinen Makel anhänge und die Haft rechtfertige.
Er müsse schon jetzt dringend auf die schleunige Verhaftung des Entführers seiner Prinzessin antragen, und dieser Entführer sei niemand anders, als Herr Peregrinus Tyß, der ihm schon längst als höchst verdächtig bekannt und dessen Papiere er sofort in Beschlag zu nehmen bitte.“….
Ein Anfangsverdacht:
In einem Tagebuch des Verdächtigen wird der Satz: „Heute war ich leider mordfaul“ gefunden, wobei die Silbe „mord“ drei mal rot unterstrichen war. Die Schlussfolgerung von Knarrpandi:
„….ob jemand wohl verbrecherischere Gesinnungen an den Tag legen könne, als wenn er bedauere, heute keinen Mord verübt zu haben!“…..
Trotz allen Bemühungen, es ist keine Tat (Corpus delicti) zu finden:
Völlig uninteressant meint Knarrpanti:
„……daß ihn das delictum den Henker was kümmere, wenn er nur ein Corpus in die Faust bekäme, und das Corpus sei der gefährliche Entführer und Mörder, Herr Peregrinus Tyß.“…
Bei mir blieb von dieser Szene ein anderer Satz im Gedächtnis (nicht E.T.A. Hoffmann nur ter):
„Was kümmert mich ein notwendiges Corpus delicti, reicht es nicht, wenn ich den Corpus verhaftet habe?“
Folgen des Aussageverweigerungsrechtes:
Der Beschuldigte macht von seinem Recht gebrauch, sich nicht zu äußern:
Knarrpanti findet in diesem Verhalten natürlich seinen Verdacht bestätigt und führt nun die Vernehmung selbst (als Monolog):
„Ich glaube selbst gar nicht, daß der junge Mann unsre Prinzessin, die schon vor mehreren Jahren mit einem landstreicherischen Komödianten durchgegangen ist, entführt hat, ja entführt haben kann.
Aber ich durfte die Gelegenheit nicht versäumen, zu meinem eignen Besten einen großen Rumor zu machen. Mein kleiner Herr fing an gleichgültig gegen mich zu werden, und am Hofe nannte man mich einen langweiligen Träumer, ja, man fand mich öfters albern und fade, da doch keiner mir an Geist und Geschmack überlegen war, keiner von allen den kleinen Dienst, durch den man sich eben einschmeichelt bei dem Herrn, so gut verstand als ich.“…..
Das Protokoll dieser Vernehmung ist lesenswert.
Und was hat sich geändert?
Nichts! Die Gesinnung reicht nach einigen Polizeigesetzen schon zur präventiven Telefonüberwachung aus.
Bei der Abschiebung gefährlicher, ausländischer Gesinnungstäter ist aus dem Corpus längst ein Corpus delicti geworden.
Wir alle sind VERDÄCHTIG und man muss nur warten bis aus unserer gefährlichen Gesinnung eine Straftat wird.
Und ich dachte immer, der Polizeiminister dieses Landes wäre Otto Schily und nicht Knarrpanti.
Na denn, einen sonnigen 1. Mai 2005