Heute wurde in Facebook die Gruppe „Runter mit der EU-Flagge von unserem Parlament.“ gegründet. Alle Staatsbürger der Republik, sowie wohlwollende Zeitzeugen aus allen anderen Ländern der Verdammten dieser Erde, sind herzlich eingeladen ein, zwei Augen aufzumachen und ihren Corpus Delicti in Bewegung zu setzen.
Die Erklärung der Facebook-Gruppe:
In unserer gesamten Geschichte hatten die Deutschen bisher ganze 36 Jahre gemeinsame parlamentarische Demokratie. Das ist nicht viel. Vor allem dann nicht, wenn man bedenkt, daß es diesbezüglich viel zu lernen gibt.
Auch bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, erst seit dem 19. April 1999 wieder im Reichstag, hat es diesbezüglich offensichtlich ein, zwei Löcher gerissen. Denn was diese offensichtlich nicht begreifen: diesmal sitzen sie dort nicht als Abgeordnete der Weimarer, sondern der Berliner Republik. Und die ist aus anderem Holz geschnitzt als der erste knapp 15 Jahre alt gewordene Republikversuch auf deutschem Boden.
Seit dem 10.Mai dieses Jahres weht auf dem Reichstag eine Flagge, welcher der oberste Souverän dieser Republik – das sind wir, das Volk – nie in einer Volksabstimmung zugestimmt hat. Auch haben wir über das neunzehn Jahre alte politische Kontrukt, welches diese Flagge repräsentiert, noch nicht in einer Volksabstimmung entschieden. Dennoch entschied der zweithöchste Repräsentant der Republik, Bundestagspräsident Norbert Lammert, in einer Nacht- und Nebelaktion die Flagge der 1992 gegründeten „Europäischen Union“ auf dem Reichstag, dem Tagungsgebäude unseres Parlamentes hissen zu lassen. Er holte dafür nicht einmal einen Bundestagsbeschluss, oder irgendeinen Beschluss der Bundestagsfraktionen ein. Er liess die Flagge einfach hissen. Und jede einzelne der seit 21 Jahren, seit Beginn der gemeinsamen Berliner Republik immer gleichen etablierten Parteien im Bundestag, unterwarf sich willig dieser Maßnahme.
Am 1.Juli 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2 BvE 2/08 zum sogenannten Lissabon-Vertrag:
„Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten…
Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.”
Und jetzt runter mit diesem verdammten Ding vom Reichstag. Und zwar plötzlich.