Stuttgart 21: Keine Aufträge für ein gescheitertes Projekt

Merkel muss Steuer-Verschwendung bei der Bahn stoppen

Stuttgart 21 hat den Stresstest nicht bestanden, elementare Sicherheitsanforderungen können nicht erfüllt werden und selbst Heiner Geißler ist zu dem Schluss gekommen: Stuttgart 21 ist nicht durchsetzbar. Dieses Projekt ist gescheitert! Trotzdem vergibt die Bahn nun Millionen-Aufträge für dieses überholte Projekt. Besonders pikant: Für die vergebenen Aufträge gibt es keine gültige Planfeststellung, da erst vor wenigen Tagen ein weiteres Planänderungsverfahren eröffnet wurde. Auch die Genehmigung für einen ersten Planänderungsantrag steht aus.

„Bundeskanzlerin Angela Merkel muss unterbinden, dass die bundeseigene Bahn weiter zu Lasten der Steuerzahler sinnlose Aufträge vergibt“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Angela Merkel trägt die politische Verantwortung für die Bahn, die Infrastrukturpolitik der Bahn und für den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern. Es ist nun klar, dass der geplante Tunnelbahnhof nicht leisten kann, was versprochen wurde, dass das Projekt Stuttgart 21 gescheitert ist. Jetzt darf die Kanzlerin nicht tatenlos zusehen, wie Bahnchef Grube in totaler Realitätsverweigerung weiter wertvolle Steuermittel in diesem Fass ohne Boden verschwinden lässt. Sie darf auch nicht hinnehmen, dass ihr Verkehrsminister Ramsauer an einer Infrastrukturplanung festhält, die zukunftsorientierte Anforderungen wie Energieeffizienz, den Deutschlandtakt und Barrierefreiheit konterkariert.“

Zunächst geht es ‚nur‘ um vergleichsweise kleine Summen für die Ausführungsplanung (etwa 60 Mio. Euro für den Fildertunnel statt 750 Mio. Euro). Der Schaden durch eine Kündigung des vergebenen Auftrags hielte sich in Grenzen. Nichts desto Trotz ist diese Auftragsvergabe eine Verschwendung von Steuergeldern, die durch nichts zu rechtfertigen ist.

Für die jetzt vergebenen Arbeiten laufen mehrere Planänderungsverfahren, in denen auch jeweils Betroffene noch Einspruchsmöglichkeit haben. Für die erst jüngst beantragten Änderungen läuft die Einspruchsfrist für betroffene Bürger bis zum 18. Oktober 2011. Vor allem die beantragte Änderung des Tunnelbohrverfahrens hat substantielle Auswirkungen für die Anwohner, da dafür große zusätzliche Gebiete unterhöhlt werden müssten.

Am Montag, 1. August, findet um 18 Uhr die 85. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 statt. Die Parkschützer rufen die Bevölkerung dazu auf, zahlreich zur Demo vor den Hauptbahnhof zu kommen, um gegen die Auftragsvergabe der Bahn zu protestieren.

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