„Formulierungshilfe“ gelungen: Fraktionen CDU/CSU und FDP übernehmen wortgleich EFSF-Regierungsentwurf
Die von der Bundesregierung unter Finanzminister Wolfgang Schäuble und Kanzlerin Angela Merkel den Fraktionen von CDU/CSU und FDP vorgelegte „Formulierungshilfe“ für das geplante EFSF-Gesetz ist von diesen ohne Veränderung abgenickt worden. Punkt für Punkt ist der gestern durch die Fraktionen verabschiedete Gesetzentwurf (1) identisch mit der vorm Wochenende den Fraktionen zugesandten „Formulierungshilfe“ (2) der Regierung, die noch im Juni der gesamten „Europäischen Union“ ein Konzept zur „sanften Umschuldung“ Griechenlands vorgelegt hatte, was rein zufällig identisch war mit einem Entwurf der Deutschen Bank AG. (17.Juni 2011, ARD-Bericht: Schäuble-Ministerium übernahm Griechenland-Plan der “Deutsche Bank AG”)
Gestern stimmten allerdings 25 der anwesenden Abgeordneten aus den „Regierungsfraktionen“, die immer noch Fraktionen des Parlamentes sind, dem von unbekannten Autoren erstellten Entwurf ihrer Regierung nicht zu.
Kanzlerin Merkel, Minister Schäuble und sein umtriebiger SPD-Staatssekretär Jörg Asmussen stehen damit für die Durchsetzung der EFSF-Ermächtigung – die ausdrücklich auch die Finanzierung („Rekapitalisisierung“) derjenigen Banken ermöglicht, welche immer noch die Bundesregierung beraten – ohne Mehrheit durch die Abgeordneten von CDU, CSU und FDP da. (Regierung verliert bei Abstimmung über EFSF-Gesetz in Parlamentsfraktionen CDU/CSU und FDP die Bundestagsmehrheit)
Der von der Regierung vorgelegte Entwurf wird das erste Mal am Donnerstag (8.) im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf enthält keine Regelung, wie das verfassungsmäßige Haushaltsrecht des Parlamentes nun gewahrt bleibt. Alles wartet zunächst auf den morgigen Spruch des Bundesverfassungsgerichts.
Dabei wissen jetzt schon alle, wie der lautet: „Bitte weitergehn.“
(…)
Artikel zum Thema:
01.09.2011 Die “Formulierungshilfe” des Bundesfinanzministeriums für die EFSF-Ermächtigung
In diesem Entwurf taucht der Name “European Financial Stability Facility” (EFSF) überhaupt nicht auf. D.h., es handelt sich hier nicht nur um den Entwurf einer Ermächtigung für das Finanzministerium mit dem “Rettungsfonds / Rettungschirm” EFSF Transaktionen und Finanzgeschäfte in Höhe von 211 Milliarden Euro zu tätigen, sondern um eine allgemeine Ermächtigung für das Finanzministerium, dies mit jeder Zweckgesellschaft, also jeder Bank, jeder Aktiengesellschaft, jeder Finanzorganisation zu tun, die von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gegründet oder entsprechend beauftragt wird.
Quellen:
(1) http://dip.bundestag.de/btd/17/069/1706916.pdf
(2) http://www.radio-utopie.de/2011/09/01/die-formulierungshilfe-des-bundesfinanzministeriums-fur-die-efsf-ermachtigung/