Die Aktivitäten jeden einzelnen Bürgers zählen heute und sind nicht vergeblich, um demokratische Entscheidungen in unserem Land durchzusetzen. Das zeigt der Sieg in Thüringen zum Bürgerbegehren.
Nachdem man vorgestern im Innenausschuss des Thüringer Landtages zu einer Einigung gekommen ist, stimmte heute die Landesregierung darüber ab, die Änderungen an der Thüringer Kommunalordnung zurückzunehmen und damit den Forderungen des Volksbegehrens für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ stattzugeben.
Mit den Änderungen hatte die CDU dank ihrer Stimmenmehrheit vor Monaten die Hürden für ein Volksbegehren so hoch gelegt, um eine direkte Bürgerbeteiligung zu verhindern. Sie führte die „Amtsstubensammlung“ ein, was ein Sammeln von Unterschriften auf der Strasse unterbunden hat.
250000 Unterschriften wurden unermüdlich von thüringischen Aktivisten gesammelt, unter diesen waren auch die jungen Leute der neu gegründeten Partei Die Guten, um diese undemokratischen Repressalien rückgängig zu machen.
Mit dem heute errungenen Sieg werden die Quoten für zukünftige gesammelte Unterschriften zum Bürgerbegehren drastisch gesenkt:
Ein Prozent der Bevölkerung bzw. max. 300 Unterschriften werden benötigt, um einen Stadt- oder Gemeinderat zu verpflichten, sich dem dem entsprechenden Antrag zu beschäftigen.
Bei Bürgerbegehren sind es sieben Prozent (maximal 7000 Unterschriften) bei freier Sammlung, sechs Prozent bei Sammlung in Amtsstuben, bei Bürgerentscheiden in Orten bis 10 000 Einwohner 20 Prozent, bis 50 000 Einwohner 15 Prozent, ab 50 000 Einwohner 10 Prozent.
Ganz wichtig ist die Beteiligung der Jugend an dem demokratischen Prozess, ihnen wird ab einem Alter von 14 Jahren die Beteiligung gewährt, wie auch Personen ohne deutschen Pass, die seit mindestens drei Monaten in ihrem Ort registriert sind sowie die Erweiterung der Themen, zu denen Volksbegehren zugelassen werden.
Heutige Pressemeldung vom 03. April 2009 „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“
Erdrutschsieg für direkte Demokratie in Thüringen
Von: Lynn Gogolin
Landtag übernimmt Volksbegehren für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“
Der Thüringer Landtag hat am heutigen Freitag (3. April) den Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ mit großer Mehrheit beschlossen. In Zukunft wird es im Freistaat faire Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide geben.
Um das Volksbegehren hatte es einen monatelangen Streit gegeben. Die CDU hatte im Oktober vergangenen Jahres mit einem eigenen Gesetz nicht nur die freie Unterschriftensammlung abgeschafft und die Amtseintragung eingeführt, sondern auch die Grundlage für das Volksbegehren, die Thüringer Kommunalordnung, mitten im laufenden Verfahren geändert. Wenige Tage danach wurde das Volksbegehren offiziell für erfolgreich erklärt. Nun hat der Landtag mit einem Begleitgesetz zum Volksbegehren die freie Unterschriftensammlung wieder eingeführt.
„Nach fünf Jahren Arbeit für die direkte Demokratie in Thüringen kommen die Bürgerinnen und Bürger nun endlich zu ihrem Recht“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen. „Die Forderung nach direkter Demokratie wurde im Herbst 1989 laut. Im Jubiläumsjahr der friedlichen Revolution haben sich die Bürger faire Bürgerbegehren selbst zum Geschenk gemacht.“
Damit kann das grüne Herz Deutschlands im bundesweiten Vergleich deutlich aufholen: Vom Schlusslicht in Sachen Bürgerbegehren rückt Thüringen auf Platz vier vor und liegt nun knapp hinter Berlin, Hamburg und Bayern. „Die Thüringer haben sich mit ihren 250.982 Unterschriften für das Volksbegehren in die Oberliga der direkten Demokratie gespielt“, so Beck.
Wie dringend notwendig die Reform der Bürgerbegehren in Thüringen war, zeigt ein Vergleich: Der Freistaat erlebte in 15 Jahren nur 69 Bürgerbegehren, von denen 38 Prozent zudem für ungültig erklärt wurden. In Bayern gab es im gleichen Zeitraum 1.750 Bürgerbegehren.
In Thüringen werden die Hürden für Bürgerbegehren auf sieben Prozent gesenkt. Sie lagen vor dem Volksbegehren bei 13 bis 17 Prozent. Das zugelassene Themenspektrum wird erweitert. Zudem wird der Bürgerantrag, mit dem erreicht werden kann, dass sich ein Gemeinderat mit einem Thema befassen muss, zum Einwohnerantrag weiterentwickelt. Unterschreiben können hier nun auch Jugendliche ab 14 Jahren sowie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Im Gegenzug für das Einlenken der CDU haben die Oppositionsfraktionen und das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen ihre Klagen vor dem Landesverfassungsgericht gegen das Vorgehen der CDU im vergangenen Herbst zurückgezogen.
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
Den vollständigen Gesetzentwurf des Volksbegehrens kann man hier nachlesen